peterws
Jäger und Sammler
Jahresfischereinschein-Verlängerung oder Angeln an Neujahr
Ich wollte mir heute meinen (5 Jahres) Fischereischein, der am 31.12.07 abläuft, verlängern lassen (Aachen, NRW).
Der Herr von der Fischereibehörde erklärte mir, dass das aus abrechnugstechnischen Gründen erst am 2. Januar (1. Jan. ist Feiertag) möglich sei. Dieses Jahr könne er nur Scheine für dieses Jahr ausstellen. Ein nahtloser Übergang sei nicht möglich.
Mal angenommen der Fall, ich wollte am 1. Januar ein Neujahrsfischen machen. Das ginge wohl nicht ohne mich strafbar zu machen.
kein gültiger Fischereichein = Wilderei/Schwarzangeln
Das ist doch mal wieder die Krone der Burokratie#q
Musste ich einfach mal loswerden.
Ich wollte mir heute meinen (5 Jahres) Fischereischein, der am 31.12.07 abläuft, verlängern lassen (Aachen, NRW).
Der Herr von der Fischereibehörde erklärte mir, dass das aus abrechnugstechnischen Gründen erst am 2. Januar (1. Jan. ist Feiertag) möglich sei. Dieses Jahr könne er nur Scheine für dieses Jahr ausstellen. Ein nahtloser Übergang sei nicht möglich.
Mal angenommen der Fall, ich wollte am 1. Januar ein Neujahrsfischen machen. Das ginge wohl nicht ohne mich strafbar zu machen.
kein gültiger Fischereichein = Wilderei/Schwarzangeln
Das ist doch mal wieder die Krone der Burokratie#q
Musste ich einfach mal loswerden.