Größenbegrenzung des Zeltes im LAVT

chris9568

New Member
Hallo, ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage. Aber ersteinmal vorstellen....

Ich bin der Chris 27 und Wohne in der nähe von Jena. Im Anglerverbund LAVT bin ich seit diesem Jahr und den Angelschein besitze ich seit 2018.

Nun..., ich war letztes Jahr mit nem Kumpel über mehrere Tage Angeln. Dabei hat dieser mir ein Brolly geliehen, dieses Jahr wollt ich mir selbst eins kaufen, dabei stieß ich auf folgende Bestimmungen im LAVT:

Im Interesse gepflegter, sauberer Gewässer, einer ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei und zum Schutz des Gewässerbiotops sind folgende Handlungen strikt verboten:
• das Campen mit Zelten, Pavillons und Wohnwagen (Schirmzelte mit einer Bogenspannweite bis 3,10 m oder kleinere Zelte für bis zu 2 Personen mit einer Grundfläche von max. 6 qm sind als Wetterschutz erlaubt)

nun soweit so gut, ich verstehe darunter max. Angelzelte bis 6qm. Dabei steht für kleinere Zete bis zu 2 Personen, dann dacht ich mir, ich kauf mir gleich ein wo mein Sohn mit rein passt, da dieser wahrscheinlich vorläufig eh nicht allein im Zelt in freier Natur schläft. Auf der suche nach ein Bivy (Brolly mag ich eigentlich nicht so) viel mir auf das es (bis auf eine Ausnahme) keine 2 Mann Bivy´s unter 6 qm gibt... :(

Hab ich bei den Bestimmungen etwas falsch verstanden oder ist dies wirklich so wie ich es auffasse?, wenn ja, hat jemand ein Tipp wo es dann passende Bivy´s gibt bzw. jemand ein Vorschlag?


Petri

Chris
 

jkc

Well-Known Member
Nunja, Einschränkendes Kriterium sind die 6qm. Von Angelzelten steht da doch nix.

Grüße JK
 
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