Frau verklagt Angelverein wegen Diskriminierung

Newsmeldung

Im Allgäu verklagte eine Frau ihren eigenen Verein, weil sie von einem Brauchtumsfischen ausgeschlossen wurde.

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Frauen beim Angeln (Beispielbild)


Die klagende Anglerin wurde bei einem Traditionsfischen im Allgäu aufgrund ihres Geschlechtes ausgeschlossen. Die Anglerin klagte den veranstaltenden Verein an - nun entscheided das Landgericht Memmingen. Die Klägerin gewann bereits in erster Instanz vor dem Amtsgericht. Es sei eine unzulässige Diskriminierung, dass nur Männer bei dem Höhepunkt des Fischertags in Memmingen teilnehmen können, urteilte die Richterin. Der Fischerverein ging in Berufung.

Vereinsfreiheit oder Gleichbehandlung?
Das Urteil des Landgerichts könnte wegweisend für Vereinsveranstaltungen sein, schließlich geht es bei der Entscheidung darum, welches Grundrecht Vorrang hat: Vereinsfreiheit oder Gleichbehandlung. Das Landgericht kündigte bereits an, eine Revision seines Urteils beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zuzulassen. Dort könnte das Verfahren nach der Entscheidung weitergehen.


Wie würdet Ihr entscheiden? Schreibt es uns in die Kommentare!


Quelle: https://www.stern.de/news/gerichtsp...chtums-fischen--urteil-erwartet-30634708.html
 
Hallo,


Schade, dass Du das so siehst.

Bayern hat sich damals auch nicht beschwert, das Geld gut investiert und später zigfach zurückgezahlt.


Gibt genügend Leute, die glauben, dass Bayern noch nicht in der Neuzeit angekommen ist oder bezweifeln, dass Bayern überhaupt als Teil von Deutschland angesehen werden kann. Außer halt beim Thema Teilen von Einnahmen.

Nur die Leute, die z.B. meinen, in Bayern würde noch das Patriarchat gelten und Frauen als Untertanen der Männer behandelt, sollten sich den Schuh anziehen.

Ja mei, das Bayern zum Geberland wurde ist doch super, der Länderfinanzausgleich zahlt/zahlte sich für alle Bundesländer aus. Warum Bayern häufig attackiert wird, weiß ich auch nicht. Ist ein schönes, kulturelles, stilvolles Bundesland.

Einziger Makel: Söder.
 
Hallo,
da sieht man mal wieder wie wir da noch hinterher hinken in Sachen Gleichberechtigung
Kommt immer auf die Sichtweise an.

Gibt Länder, die etwas weiter sind, andere hängen noch viel weiter zurück.

Wo der legitime Drang nach Gleichberechtigung endet und ideologische Übertreibung beginnt, ist mir oft nicht so ganz klar.

Frauenförderung und Gleichberechtigung sind für mich auch nicht deckungsgleich.

Ob eine Frau nicht in den Stadtbach von Memmingen "jucken" darf oder ein Mann grundsätzlich nicht Spitzenkandidat einer Parteiliste werden darf, sind für mich auch unterschiedliche Dimensionen.

Dass Frauen in manchen Angelvereinen ermäßigte Aufnahmegebühren und Beiträge bezahlen müssen und keine Arbeitsdienste leisten müssen, wird m.W. auch nicht als Diskriminierung angeprangert.

Ist ein schönes, kulturelles, stilvolles Bundesland.
Findet man eigentlich in allen Bundesländern Beispiele dafür.

Nord-Süd oder Ost-West-Gefälle hat sich leider historisch irgendwie manifestiert.

Vielleicht wächst sich das ja in zukünftigen Generationen noch aus.

Kann auch sein, dass dann irgendwann Männerförderung notwendig wird.

Die schulischen Leistungen der Jungs sollen ja im Schnitt immer schlechter werden, die der Mädchen dagegen besser.

In Berufen wo Abschlussnoten über die Zulassung bestimmen, wird sich da wohl auch ohne Quote die Geschlechterverteilung ändern.

Männliche Lehrkräfte sind ja z.B. heute schon deutlich in der Minderheit, außer vielleicht an manchen Berufsschulen
 
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Im Allgäu verklagte eine Frau ihren eigenen Verein, weil sie von einem Brauchtumsfischen ausgeschlossen wurde.

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Frauen beim Angeln (Beispielbild)


Die klagende Anglerin wurde bei einem Traditionsfischen im Allgäu aufgrund ihres Geschlechtes ausgeschlossen. Die Anglerin klagte den veranstaltenden Verein an - nun entscheided das Landgericht Memmingen. Die Klägerin gewann bereits in erster Instanz vor dem Amtsgericht. Es sei eine unzulässige Diskriminierung, dass nur Männer bei dem Höhepunkt des Fischertags in Memmingen teilnehmen können, urteilte die Richterin. Der Fischerverein ging in Berufung.

Vereinsfreiheit oder Gleichbehandlung?
Das Urteil des Landgerichts könnte wegweisend für Vereinsveranstaltungen sein, schließlich geht es bei der Entscheidung darum, welches Grundrecht Vorrang hat: Vereinsfreiheit oder Gleichbehandlung. Das Landgericht kündigte bereits an, eine Revision seines Urteils beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zuzulassen. Dort könnte das Verfahren nach der Entscheidung weitergehen.


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Quelle: https://www.stern.de/news/gerichtsp...chtums-fischen--urteil-erwartet-30634708.html
Nur zur Erinnerung für alle die ihren Unmut gerade über die Weltpolitik hier rauslassen das war das Thema
 
Ja mei, das Bayern zum Geberland wurde ist doch super, der Länderfinanzausgleich zahlt/zahlte sich für alle Bundesländer aus. Warum Bayern häufig attackiert wird, weiß ich auch nicht. Ist ein schönes, kulturelles, stilvolles Bundesland.

Einziger Makel: Söder.

Tja, so ein feixender Pummelprinz wie Luschet macht sich da viel besser im Gespräch mit den weltgrößten Diktatoren am Konferenztisch.

Ein bärbeißiger 2m. Shrek ( Volljurist ) hätte da schon ein ganz anderes "Gewicht" ... gehabt....

Lusche oder AnnaLena - es geht wohl dahin.

R.S.coffeegirl
 
Hallo,

spricht nur kein Mann aus und Frau nimmt es in der Regel dankend, aber schweigend zur Kenntnis

was man als Diskriminierung empfindet und wie man darauf reagiert, ist halt individuell verschieden.

Viele Menschen wollen gerne (z.T. auch vermeintliche) Rechte einfordern, beim Pflichten übernehmen sieht es dann oft anders aus.

Übrigens ist nach meiner Lesart die Urteilsbegründung des Landgerichts eine gänzliche andere als die der 1. Instanz.

Das Landgericht sah z.B. kein allgemeinpolitisches Interesse der Klägerin auf Durchsetzung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau als gegeben. Man kann also in Memmingen auch ein erfülltes Leben führen, wenn man nicht in den Stadtbach "jucken" darf.

Allerdings sah das LG u.a. die Aufweichung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzungen und die Wandlung des Stadtbachfischens weg vom historischen Vorbild hin zum Spaßevent als Anlass, dass die mit der Tradition begründete Ungleichbehandlung der Vereinsmitglieder nicht mehr zu rechtfertigen sei.
 
Übrigens, in Berlin ist gerade ne Currywurst geplatzt..
Das planen die hier ein. oder verwenden gleich welche ohne Darm, bevor sie ihre kalte, grobbe Tomatenpampe drüberkippen.
Ich habe seit 2008, seit ich hier lebe, keine anständige Currywurst mehr gesehen. Dante Alighieri schrieb einst: "oh wie salzig
schmeckt das Brot in der Fremde" Er hatte recht.

Hach, in meiner Jugend in einer kleinen Stadt am Rande des Ruhrgebiets, und dpäter im Studium in Bochum, da gab es die gute
echte Currywurst an jeder Ecke, ein leckeres, knusprig-crosses Würstchen vom Grill, zerschnibbelt und mit tiefdunkler, granatrot
leichtender und durchscheinender Sauce von cremiger Konsistenz übergossen, eine Sauce für Männer (ontopic!)

Apropos Ontopic: Ich finde es gut, das nun auch Frauen an diesem seltsamen Brauch in Memmingen teilnehmen dürfen gut und
richtig.

hg
Minimax
 
Hallo,

Apropos Ontopic: Ich finde es gut, das nun auch Frauen an diesem seltsamen Brauch in Memmingen teilnehmen dürfen gut und
richtig.
Ob es bei dieser Veranstaltung wirklich noch vorwiegend um Brauchtum geht?

Ich kann der Begründung des LG ganz gut folgen.

Wenn das Event nicht mehr so viel mit Tradition und Brauchtum zu tun hat, braucht man sich auch bei den Zulassungskriterien der Teilnehmer nicht mehr drauf berufen.

Übrigens dürfen m.W. Frauen in Memmingen schon längst bei den Wallensteinfestspielen in historischen Uniformen z.B. die Rollen von Landsknechten übernehmen. Ob dann Männer im Gegenzug in die Rollen von Marketenderinnen schlüpfen, weiß ich nicht. Würde aber wohl nicht untersagt sein.
 
Bei diesem Aufschrei möcht man meinen, dass doch einige "gestandene Kerls" hier Schiss haben ihre gesellschaftliche Position (welche auch immer das sein möge) zu verlieren, wenn Frauen in einen Bach springen dürfen.

Es geht und ging doch niemals darum irgendwem irgendwas zu verbieten. Es geht nur darum, dass jemand vom anderen Geschlecht nun mitspielen darf - die anderen Kerle dürfen ja weiterhin in den Bach hüpfen und Fische greifen. Ich versteh den Trubel nicht.

Und man unter uns und im Allgemeinen - diese Tradition, die vielen hier plötzlich so wichtig ist, ist doch durchweg im Wandel. Manche halten sich länger, manche weniger lang, keine bisher ewig.
 
eine Meinung - von der Freundin meiner Bekannten auf wats up ? ( hab damit nix am Hut )
das Mädchen ist Mitglied in diesem Verein ( oder ihr Mann )
hat mir meine Bekannte vorgelesen weil ich Angler bin
" da hat sich doch hier so´ne blöde V.... die Teilnahme an ´ner Männerveranstaltung
erklagt - die spinnen hier immer mehr ................" so die Meinung betroffener Frauen .
 
Hallo,
die spinnen hier immer mehr ................" so die Meinung betroffener Frauen .
Hat in Memmingen sicher nicht zum friedlichen Miteinander aller Bürger beigetragen.

Manche sind dafür, andere dagegen und manchem geht das sicher irgendwo vorbei.

Ein Präzedenzfall scheint das jedenfalls nicht zu sein.

In der Urteilsbegründung des LG steht ja, dass eben nicht das individuelle Recht auf Selbstverwirklichung einer Einzelperson über Vereinsrecht/Tradition/Brauchtum gestellt wird.

Steht auch drin, dass die Frau keinen Aufnahmeanspruch bei den Stadtbachfischern aus dem allgemeinpolitischen Ziel der Gleichberechtigung oder dem AGG ableiten kann.

Die Richter haben nur beanstandet, dass sich aus dem Wortlaut der Vereinssatzung die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen ließe.

Wer im Vereinsrecht bestimmten Geschlechtern Sonderrechte einräumen will oder andere ganz ausschließen will, muss halt bei der Formulierung des Vereinszwecks und der Satzung juristisch sauber arbeiten.

Dass ein Angelverein grundsätzlich keine Frauen aufnehmen oder angeln lassen würde etc. habe ich bisher auch noch nicht mitbekommen.
 
Die "Vergünstigungen" für Frauen in Angelvereinen sind doch dafür da, dass überhaupt Frauen in den Verein eintreten.
Den prozentualen Anteil an weiblichen Mitgliedern in Angelvereinen kann man doch mit einer Hand aufzeigen.
 
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