Hallo
Seit einiger zeit beschäfigt mich eine Frage auf die ich bisher weder hier, noch sonst wo im Internet eine Antwort finden konnte.
Ausgangspunkt ist das Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein in dem es in § 1 (2) heißt:
"Küstengewässer sind alle innerhalb der Landesgrenze liegenden Teile der Nord- und Ostsee bis zur
seewärtigen Grenze des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Wattflächen,
Außentiefs, Priele, der offenen Meeresbuchten, der außerhalb der Schutzdeiche liegenden Fleete,
Flutmulden, Uferauskolkungen und sonstigen lagunenähnlichen Strandseen, der Häfen und Hafenanlagen
und der Strecken von Flußläufen und anderen Gewässern, die in der Anlage mit ihren Grenzen
zu den Küstengewässern aufgeführt sind, bei allen anderen Flußläufen enden die Küstengewässer vor
deren Mündungen."
Im Anhang heißt es dann weiter:
"Grenzen der Küstengewässer in Flußläufen
------------------------------------------------------------------------
Bezeichnung ----------------------------Ausgangspunkt
des Gewässers -------------------------des Küstengewässers
------------------------------------------------------------------------
Eider ------------------------------------Bollwerk in Süderstapel"
Nach dem ganzen zitiere nun endlich meine Frage:
Wo ist das Bollwerk in Süderstapel;+
Ich hab schon so einiges gelesen... dass das ein Fehler sein muss, das in Friedrichstadt ja auch Scheine für die Eider verkauft werden beim Amt, das damit sicher die Schleuse in Nordfeld gemeint ist, dass das "Bollwerk" das Eidersperrwerk sein muss und was nich alles...
Aber Fakt ist ja nunmal, dass ich aus dem Gesetz zitiert habe und da ja eindeutig Süderstapel genannt wird.|kopfkrat
Vielleicht findet sich hier ja ein Ortskundiger Mensch, der da ein bißchen was aufklären kann bezüglich des "Bollwerkes"...
Gruß
JCM
Seit einiger zeit beschäfigt mich eine Frage auf die ich bisher weder hier, noch sonst wo im Internet eine Antwort finden konnte.
Ausgangspunkt ist das Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein in dem es in § 1 (2) heißt:
"Küstengewässer sind alle innerhalb der Landesgrenze liegenden Teile der Nord- und Ostsee bis zur
seewärtigen Grenze des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Wattflächen,
Außentiefs, Priele, der offenen Meeresbuchten, der außerhalb der Schutzdeiche liegenden Fleete,
Flutmulden, Uferauskolkungen und sonstigen lagunenähnlichen Strandseen, der Häfen und Hafenanlagen
und der Strecken von Flußläufen und anderen Gewässern, die in der Anlage mit ihren Grenzen
zu den Küstengewässern aufgeführt sind, bei allen anderen Flußläufen enden die Küstengewässer vor
deren Mündungen."
Im Anhang heißt es dann weiter:
"Grenzen der Küstengewässer in Flußläufen
------------------------------------------------------------------------
Bezeichnung ----------------------------Ausgangspunkt
des Gewässers -------------------------des Küstengewässers
------------------------------------------------------------------------
Eider ------------------------------------Bollwerk in Süderstapel"
Nach dem ganzen zitiere nun endlich meine Frage:
Wo ist das Bollwerk in Süderstapel;+
Ich hab schon so einiges gelesen... dass das ein Fehler sein muss, das in Friedrichstadt ja auch Scheine für die Eider verkauft werden beim Amt, das damit sicher die Schleuse in Nordfeld gemeint ist, dass das "Bollwerk" das Eidersperrwerk sein muss und was nich alles...
Aber Fakt ist ja nunmal, dass ich aus dem Gesetz zitiert habe und da ja eindeutig Süderstapel genannt wird.|kopfkrat
Vielleicht findet sich hier ja ein Ortskundiger Mensch, der da ein bißchen was aufklären kann bezüglich des "Bollwerkes"...
Gruß
JCM