Hallo zusammen,
ich habe jetzt schon sehr viel gesucht und auch gefunden, aber so richtig werde ich aus dem Thema Fischereiabgabe nicht schlau.
Ich bin von Bayern nach Schleswig-Holstein gezogen (Erstwohnsitz SH, Zweitwohnsitz weiterhin in Bayern) und möchte nun in SH, als auch in HH angeln.
Ich habe meinen bayerischen Fischereischein auf Lebenszeit. Also inkl. Fischereiabgabe in Form einer Einmalzahlung (>200 EUR) auf Lebenszeit.
Nachdem was ich gefunden habe, ist mein Fischereischein bis zu seinem Ablauf in SH gültig. Erst nach Ablauf muss ich mir einen neuen mit meinem neuen Hauptwohnsitz SH ausstellen lassen. Nachdem mein bayerischer aber auf Lebenszeit ist, verfällt er ja nicht und ich gehe davon aus, dass ich Ihn einfach behalten kann.
Für HH habe ich gelesen, dass ich keine Fischereiabgabe zahlen muss, wenn mein Erstwohnsitz nicht in HH ist und die Abgabe bereits in einem anderen Land entrichtet wurde. Beides trifft zu: Erstwohnsitz mittlerweile SH und Abgabe habe ich ja bereits in Bayern bezahlt (Lebenszeit).
Verstehe ich das dann richtig:
a) ich muss meinen Fischereischein nicht ummelden
b) ich muss keine weitere Fischereiabgabe für SH bezahlen
c) ich muss keine weitere Fischereiabgabe für HH bezahlen
Danke für Eure Hilfe,
Herbert
ich habe jetzt schon sehr viel gesucht und auch gefunden, aber so richtig werde ich aus dem Thema Fischereiabgabe nicht schlau.
Ich bin von Bayern nach Schleswig-Holstein gezogen (Erstwohnsitz SH, Zweitwohnsitz weiterhin in Bayern) und möchte nun in SH, als auch in HH angeln.
Ich habe meinen bayerischen Fischereischein auf Lebenszeit. Also inkl. Fischereiabgabe in Form einer Einmalzahlung (>200 EUR) auf Lebenszeit.
Nachdem was ich gefunden habe, ist mein Fischereischein bis zu seinem Ablauf in SH gültig. Erst nach Ablauf muss ich mir einen neuen mit meinem neuen Hauptwohnsitz SH ausstellen lassen. Nachdem mein bayerischer aber auf Lebenszeit ist, verfällt er ja nicht und ich gehe davon aus, dass ich Ihn einfach behalten kann.
Für HH habe ich gelesen, dass ich keine Fischereiabgabe zahlen muss, wenn mein Erstwohnsitz nicht in HH ist und die Abgabe bereits in einem anderen Land entrichtet wurde. Beides trifft zu: Erstwohnsitz mittlerweile SH und Abgabe habe ich ja bereits in Bayern bezahlt (Lebenszeit).
Verstehe ich das dann richtig:
a) ich muss meinen Fischereischein nicht ummelden
b) ich muss keine weitere Fischereiabgabe für SH bezahlen
c) ich muss keine weitere Fischereiabgabe für HH bezahlen
Danke für Eure Hilfe,
Herbert