Frage zu Ummeldung/Fischereiabgabe nach Umzug

Pingu2000

New Member
Hallo zusammen,

ich habe jetzt schon sehr viel gesucht und auch gefunden, aber so richtig werde ich aus dem Thema Fischereiabgabe nicht schlau.

Ich bin von Bayern nach Schleswig-Holstein gezogen (Erstwohnsitz SH, Zweitwohnsitz weiterhin in Bayern) und möchte nun in SH, als auch in HH angeln.

Ich habe meinen bayerischen Fischereischein auf Lebenszeit. Also inkl. Fischereiabgabe in Form einer Einmalzahlung (>200 EUR) auf Lebenszeit.

Nachdem was ich gefunden habe, ist mein Fischereischein bis zu seinem Ablauf in SH gültig. Erst nach Ablauf muss ich mir einen neuen mit meinem neuen Hauptwohnsitz SH ausstellen lassen. Nachdem mein bayerischer aber auf Lebenszeit ist, verfällt er ja nicht und ich gehe davon aus, dass ich Ihn einfach behalten kann.

Für HH habe ich gelesen, dass ich keine Fischereiabgabe zahlen muss, wenn mein Erstwohnsitz nicht in HH ist und die Abgabe bereits in einem anderen Land entrichtet wurde. Beides trifft zu: Erstwohnsitz mittlerweile SH und Abgabe habe ich ja bereits in Bayern bezahlt (Lebenszeit).

Verstehe ich das dann richtig:
a) ich muss meinen Fischereischein nicht ummelden
b) ich muss keine weitere Fischereiabgabe für SH bezahlen
c) ich muss keine weitere Fischereiabgabe für HH bezahlen

Danke für Eure Hilfe,
Herbert
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Frage zu Ummeldung/Fischereiabgabe nach Umzug

Du MUSST Deinen Fischereischein ummelden in das Bundesland, in dem Du Deinen ersten Wohnsitz hast und ab dem Zeitpunkt auch die Fischereiabgabe in dem Bundesland zahlen, in das Du gezogen bist.

In wie weit Du Deinen alten bayerischen behalten kannst, kommt wohl wieder auf die Beamten/innen vor Ort an, versuchen würd ich das auf jeden Fall..
 

Pingu2000

New Member
AW: Frage zu Ummeldung/Fischereiabgabe nach Umzug

Hallo Thomas,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Kannst Du mirmsagen, wo ich das finden/nachlesen kann?

Danke und Gruß,
Herbert
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Frage zu Ummeldung/Fischereiabgabe nach Umzug

Im jeweiligen Landesfischereigesetz/Verordnungen für das jeweilige Bundesland, die Fristen, bis zu denen Du umgemeldet haben musst, wie das genaue Prozedere sind auch verschieden von Land zu Land...

Musst Du mal bei der ausstellenden Behörde (in den meisten Ländern die Gemeinde) nachfragen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Frage zu Ummeldung/Fischereiabgabe nach Umzug

De jure hat Thomas recht. De facto wird dir kaum einer einen Strick draus drehen, wenn du weiterhin als "bayrischer Gast" angeln gehst.

Bei meinem Umzug aus Bayern nach RLP war meine Fischereiabgabe abgelaufen. Also blieb mir nichts anders übrig, als den neuen RLP-Schein zu benatragen und hier die Marken zu lösen. Den bayrischen Schein habe ich noch, aber der wurde ungültig gestempelt. seis drum, Hauptsache man kann angeln gehen.
 

Pingu2000

New Member
AW: Frage zu Ummeldung/Fischereiabgabe nach Umzug

ok, wenn ich den schein ummelden/umschreiben lasse, gehe ich mal davon aus, dass mir der bayr. erhalten bleibt. Wie gesagt ist der lebenslänglich was auch die Fischereiabgabe anbelangt.

Das bedeutet dann, dass ich für SH auch nochmal die Abgabe zahlen muss, ok. Aber wenn ich dann nach hH zum angeln gehe, bin ich doch Gast und muss keine weitre Abgabe mehr zahlen, oder?
 

Micha383

Member
AW: Frage zu Ummeldung/Fischereiabgabe nach Umzug

Nuja, wenn ich Thomas richtig verstanden habe, einfach die die Füße still halten und die Tageskarten einfach mit deinem Bayrischen Schein lösen.
Denke nicht das nach deinem Perso gefragt wird um den Wohnsitz abzugleichen.

Oder habe ich das falsch interpretiert Thomas?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Frage zu Ummeldung/Fischereiabgabe nach Umzug

Das wäre rechtswidrig und würde ich nie jemand öffentlich empfehlen...........
Gedanken sind jedoch frei......
 

rippi

Pokemon-Trainer
AW: Frage zu Ummeldung/Fischereiabgabe nach Umzug

Ganz wichtig ist auch den Zweitwohnsitz in Bayern abzumelden. Und ab jetzt immer egal zu welcher Tageszeit sowas wie Moin oder wenn du weiter nördlich wohnst Mojn zu sagen. Und bitte nie wieder Servus.

Achso du musst in SH übrigens die Abgabe immer zahlen, auch wenn du mit bayrischen Schein angelst. Oder nur Gastangler bist, die 10 Eu für die Fischereiabgabe sind Pflicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Frage zu Ummeldung/Fischereiabgabe nach Umzug

Jawohl, so eine Anarchie würden wir nie vertreten. ;)
 

rippi

Pokemon-Trainer
AW: Frage zu Ummeldung/Fischereiabgabe nach Umzug

Man kann alles sagen aber SH ist natürlich DAS beste Bundesland Deutschlands. Wir haben sowohl Nordsee als auch Ostsee, was besseres gibt es nicht. Deswegen ist Danmark ja auch das beste Land. Alle Gegenargumente dagegen könnten nur ad misericordiam sein. Somit ungültig.#h

NORDISK: 100%
 

rippi

Pokemon-Trainer
AW: Frage zu Ummeldung/Fischereiabgabe nach Umzug

Der Fischerschein gilt lebenslang. Du musst allerdings um in SH legal angeln zu dürfen, jährlich eine Fischereiabgabe bezahlen. Die bekommst du zum Beispiel im Angelladen für 10€ pro Jahr. Diese MUSST du haben. Egal ob du den bayrischen oder sonst welchen Fischereischein hast. Wenn du den SH-Schein hast oder ihn dir holen willst bekommst du dort die Marke(Fischereiabgabe) in den Schein geklebt. Bei "auswärtigen" habe ich mal gesehen, dass die dann einen extra Zettel mit Marke bekamen.

Diese Antwort gilt 100%-ig!

An deiner Stelle würde ich mir einfach den SH-Schein beantragen und dann kriegst du die Marke für die Abgabe gleich mit.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Frage zu Ummeldung/Fischereiabgabe nach Umzug

Denn nach dieser Tabelle müsste ich nichts umschreiben.

Doch, steht doch klar drin:
Bei einem Umzug wird Dein Schein umgeschrieben, Prüfungen andere Länder werden anerkannt.
Bei einem Zuzug nach Schleswig-Holstein wird ein in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben und verlängert

Bei lebenslang gültig musst Du das mit der Gemeinde (ausstellende Behörde) ausdiskutieren, ab welchem Zeitraum nach dem Umzug Du umschreiben müsstest (denn dann ist Dein bayrischer Schein in SH eben NICHT mehr gültig)

Guck mal ins Landesfischereigesetz bzw. Verordnung SH, wie das geregelt ist, weil das massgeblich ist.
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Frage zu Ummeldung/Fischereiabgabe nach Umzug

Ich würde zumindest zunächst mal den Bayrischen Schein behalten und im Gegensatz zu Thomas, darf ich das öffentlich sagen.
Bin in meinem Leben schon häufig umgezogen und habe jeweils die schon gelösten, sprich auch bezahlten Jahre, "abgeangelt"!
So habe ich mal bei einem Umzug von NRW nach Bayern meinen 5 Jahresschein, der aber noch 4 Jahre Gültigkeit hatte, behalten.(kurzes Gastspiel 1 Jahr)
Beim Kartenkauf habe ich noch nie meinen Perso zeigen müssen, weder in Bayern noch sonst wo!

Wenn du den SH-Schein hast oder ihn dir holen willst bekommst du dort die Marke(Fischereiabgabe) in den Schein geklebt. Bei "auswärtigen" habe ich mal gesehen, dass die dann einen extra Zettel mit Marke bekamen.
Und so würde ich es dann in SH machen!

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

Darket

nequaquam vacuum
AW: Frage zu Ummeldung/Fischereiabgabe nach Umzug

Ich habe gerade vor zwei Tagen fast genau dieses Beispiel irgendwo im Netz gefunden. Bin unterwegs und hab den Link nicht mehr zur Hand, müsste ich zu Hause nochmal suchen, aber Quintessenz aus dem Artikel war, dass Du rechtlich korrekt auf gutdeutsch am A.... bist und Du zumindest fürs Angeln in SH einen neuen Schein brauchst. #q
 

GeorgeB

Member
AW: Frage zu Ummeldung/Fischereiabgabe nach Umzug

Der bayerische Fischreischein muss nach Ablauf(!) umgeschrieben werden. Ein lebenslanger Schein läuft aber erst mit dem Tag ab, an dem sich das Bedürfnis angeln zu gehen schlagartig auf Null reduziert. Ergo dürfte dieser Punkt klar sein.

Wie oben aber schon aufgeführt muss jeder, der in SH angelt, die jährliche, schleswig-holsteinische(!) Abgabe von 10 € bezahlen. Unabhängig davon, was er andernorts schon an Abgaben gezahlt hat. Das gilt absolut und uneingeschränkt für jeden.
 

rippi

Pokemon-Trainer
AW: Frage zu Ummeldung/Fischereiabgabe nach Umzug

Denn Schein umschreiben? Wozu?
Du hast doch sicherlich eine Bescheinigung zur bestandenen Fischereischeinprüfung? Damit zur Gemeinde, SH Schein holen und Bayernschein behalten dann hast du beide, alles ist gut. Denn der Schein läuft in SH nicht aus.
 
Oben