Der Fischereischein berechtigt zum Angeln in einem Vereinsgewässer oder einem Gewässer was dem Land bzw. dem Bund gehört.
nein der fischereischein berechtigt zum kauf von erlaubnisscheinen für gewässer, die unter das jeweilige fischereigesetz fallen oder zum angeln in freien gewässern.
Den Fischereischein erhält man mit dem Bestehen der Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde...
auch nicht richtig, meist gibt es ihn bei der jeweiligen stadt/gemeindeverwaltung im ordnungsamt.wie gesagt meistens, je nach bl kann es abweichende regeln geben
Bei mir war es die untere Fischereibehörde in Groß Gerau gewesen.
Mit dem Fischereischein kann man sich beim zuständigen Ordnungsamt einen Angelschein ausstellen lassen.
auch nicht richtig es gibt keinen angelschein,es gibt nur fischereischeine der jeweiligen bl.
Ein Teil des Beitrags behält die Stadt u. der andere Teil erhält die untere Fischereibehörde.
Der Teil der an die untere Fischereibehörde gezahlt wird, wird zum Erhalt der heimischen Fischbestände benötigt.
Mit dem Fischereischein kann man "wenn man will" in einen Verein eintreten oder sich einen Erlaubnisschein für z.b den Rhein bei einem Geschäft der diese verkäuft kaufen.
ich kann auch mit nem führerschein nem verein beitreten.
verein hat mit nem fischereischein nix zu tun, es sei denn sie nehmen nur fischereischeininhaber auf.
Jedenfalls war es bei mir so gewesen.
Privatgewässer benötigen hier keinen Fischereischein "wie z.b Forelenseeen".
kann sein daß es bei dir so ist, aber eben nicht überall.
der fischereischein wird in der regel für alle gewässer benötigt, die unter das jeweilige fischereigesetz fallen, egal ob privat oder nicht privat.
Ich wollte mich hier noch einmal erkundigen, da ich nicht weiss ob sich hierbei was in den letzen Jahren geändert haben soll.