Fischereinschein B

carp gear

Nur der BVB
Moin moin Leute,

ich brauche mal kurz Hilfe, da ich schon zu lange aus der Materie raus bin.

Wenn ein Minderjähriger das ganze Jahr im schönen Land Brandenburg angeln will, braucht er dann neben dem Heftchen des DAV und der dazugehörige Marke noch den Fischereinschein B? Früher hatten die Erwachsenen den Fischereinschein A und die Kinder den Fischereischein B. Nur das hat sich ja geändert. Hat sich das bei den Kindern auch geändert?

Falls ja bzw. nein, kriege ich das entsprechende Dokument nur bei der unteren Fischereibehörde oder kriege ich das ganze auch wie meine Fischereiabgabemarke bei meinem Angelladen?

Fragen über Fragen! :)
 
AW: Fischereinschein B

Hallo,
ich glaube, du bringst da etwas durcheinander!?
Den Fischereischein B braucht man nur, wenn man ein Gewässer selbst bewirtschaften möchte. Kinder und Jugendliche hatten einen Jugendfischereischein!
Es hängt davon ab, auf was der "Minderjährige" angeln möchte. Sobald er auf Raubfisch angeln will, benötigt er den Fischereischein A, der nur mit einer Fischereischeinprüfung zu erlangen ist. Diese Prüfung kann man bei der unteren Fischereibehörde ablegen oder auch bei Anglervereinen, die dazu berechtigt sind (Prüfungsgebühr ca. 25Euro). Ich glaube, dass man diese Prüfung erst ab 16 ablegen darf, bin mir aber nicht ganz sicher.

Viele Grüße
 

carp gear

Nur der BVB
AW: Fischereinschein B

Nun er ist erst 10 Jahre und daher fällt das mit dem Raubfischangeln weg. Den A-Schein kann man mit 14 Jahren machen. Die Frage ist halt nur, was braucht er neben der DAV-Marke noch. :)
 

Fotomanni

Member
AW: Fischereinschein B

Darf ich da mal eine blöde Frage dazu stellen?

Ist das nicht bundesweit gleich? Das mit den A und B Scheinen war doch in der DDR?

Hierzulande gibt es nur den Jahresfischereischein und den Jugendfischereischein. Und mir wäre nicht bewusst, dass es da Unterschiede bei den Zielfischen gibt. Lediglich die erforderliche Begleitung bei den Jugendlichen.
 

RenniLipom

New Member
AW: Fischereinschein B

Hallo,

er muss nur die Fischereiabgabe zahlen und kann damit dann ohne Fischereischein auf Friedfisch angeln. Das gilt auch für Erwachsene. Für das jeweilige Gewässer wird dann eine gesonderte Angelberechtigung benötigt, ich denke das meinst du mit DAV-Marke. Diese berechtigt ihn, an allen DAV-Gewässern auf Friedfisch zu angeln.

Petri!
 

carp gear

Nur der BVB
AW: Fischereinschein B

Na dann werde ich mal einen Besuch bei der unteren Fischereibehöre mit dem Gutsten unternehmen. :)

Fischereischein A und B muss es aber übrigens auch schon zu "Westzeiten" im Osten gegeben haben. Ich habe in den 2000er Jahren meinen A-Schein damals gemacht und da war die Wende ja schon ne Weile rum! :)

Habt erstmal Dank für die Auskunft! :)
 

schlotterschätt

Well-Known Member
AW: Fischereinschein B

Darf ich da mal eine blöde Frage dazu stellen?
Ist das nicht bundesweit gleich? Das mit den A und B Scheinen war doch in der DDR?

In der DDR gab es keinen Fischereischein in diesem Sinne.
Wer angeln wollte, trat in den Deutschen Anglerverband (DAV) ein und war damit berechtigt in DAV-Gewässern auf Friedfisch zu angeln. Für das Angeln auf Raubfisch wurde eine sogenannte "Raubfischqualifikation" erforderlich, welche man ab dem Alter von 14 Jahren ablegen konnte. Für das Angeln in ausgewiesenen Salmonidengewässern (also Gewässer in denen Forellen etc. "zu Hause" waren ) benötigte man die "Salmonidenqualifikation".




Für das Raubfischangeln in den Bodden und inneren Seegewässern gab's eine Marke vom Fischereiaufsichtsamt (FAA) der DDR. Die Berechtigung zum Nachtangeln wurde ebenfalls durch eine extra Marke ausgewiesen.
So ausgerüstet konnte man sämtliche DAV-Gewässer (und das waren nicht wenige) der DDR beangeln.
Alle DAV-Gewässer waren, nach Bezirken geordnet und nummeriert, in einem Gewässerverzeichnis aufgeführt.
Gewässer die von einer Produktionsgenossenschaft werktätiger Fischer bewirtschaftet wurden ( sogenannte Produktionsgewässer) erforderten wiederum eine Extra-Karte.
Ja und dann gab's noch sogenannte "Intensivgewässer" in denen meist Karpfen aber auch Aal und Zander "gemästet" wurden und für Angler in der Regel ein "No-go-Area" waren.
Diese Intensivgewässer waren sehr beliebt bei Mitgliedern des diplomatischen Corps, die eine Angelkarte für sämtliche Gewässer der DDR beantragen konnten.
Diese sogenannte "Regierungsangelkarte" habe ich mal gesehen und wenige wussten, das es sowas überhaupt gab.

|wavey:
 

Fotomanni

Member
AW: Fischereinschein B

Danke für die ausführliche Auskunft.

Und wie ist das heute? Mit meinem ganz normalen hessischen Fischereischein kann ich doch da auf alles und überall fischen und brauche nur noch die Angelberechtigung für das jeweilige Gewässer? Oder die Küstenkarte für die Ostsee?

Bekommt man die Karten als Ausländer aus Hessen einfach so oder ist das schwierig weil fast alle Gewässer ja in DAV Hand sind?
 
Oben