Fischen nach Besatzmaßnahmen §14 AVBayFiG

Luis2008

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Liebe Boarder,

bezieht sich der §14 in der AVBayFiG Fischen nach Besatzmaßnahmen nur auf geschlossene Gewässer, oder muss ein Fischereiverein, der in einem Fluss Besatz einbringt auch den gepachteten Flussabschnitt sperren?#c

Ich freu mich auf viele Antworten.

Gruss und Petri Heil
 

Luis2008

New Member
AW: Fischen nach Besatzmaßnahmen §14 AVBayFiG

Danke Rubberduck,
und wie verhält sich das dann mit Fischen, die das gesetzliche Schonmass noch nicht erreicht haben ?
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Fischen nach Besatzmaßnahmen §14 AVBayFiG

Um es deutlich zu sagen, es muss KEINE Gewässersperre erfolgen, sondern es ist nur verboten, innerhalb der 2 Wochen auf die frisch gesetzte Fischart, wenn die Fische das Schonmaß bei Besatz schon erreicht haben, zu angeln.

D.h. wenn zum Beispiel fangfähige Karpfen gesetzt werden, dann wird für 2 Wochen das Karpfenangeln untersagt, aber mit KuKö auf Raubfisch kann trotzdem in dem Gewässerabschnitt geangelt werden. So machen es viele Vereine nach Karpfenbesatz bzw. Friedfischbesatz.

Manche Vereine aber sperren immer gleich komplett, um den Fang des frischen Besatzes auch sicher ausschließen zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:

Frankenfischer

Nord-Norge Fan
AW: Fischen nach Besatzmaßnahmen §14 AVBayFiG

Von einer Sperre des Gewässers ist in § 14 AVFiG nicht die Rede. Da heißt es lediglich, das nach einer Besatzmaßnahme mit fangfähigen Fischen, innerhalb von 4 Wochen in geschlossenen Gewässern und innerhalb von 2 Wochen in den übrigen Gewässern nicht auf die besetzte Fischart gefischt werden darf. Der Paragraph richtet sich also nicht an die Vereine oder Gewässerbewirtschafter sonder an die Angler. So ist auch das Fischen auf die besetzte Fischart innerhalb der o.g. Frist mit einem Bußgeld bedroht und nicht das Nichtsperren von den betroffenen Gewässern.
Viele Vereine sperren nach Besatzmaßnahmen die Gewässer, um die Mitglieder nicht in die Gefahr zu bringen, Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Notwendig wäre das aber nicht.
 

Luis2008

New Member
AW: Fischen nach Besatzmaßnahmen §14 AVBayFiG

Danke für die Infos,
jetzt finden die Diskussionen vielleicht ein Ende.
Zumindest bei uns !
 
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