Entnahmegebot, was würdet ihr machen ? :(

MCK

Member
Hallo,
bei uns am Bodensee steht in der Karte das gefangene Hechte angelandet und abgeschlagen werden müssen#d und das es bei nicht beachtung als Ordnungswidrigkeit geahndet wird |krach:
jedoch weis keiner über die Sinnigkeit dieses Satzes bescheid|bigeyes (nichtmal der Fischereiaufseher ) und wenn ich jetzt einen Hecht deutlich unter 60 cm fange(oder einen besonders großen) versuch ich halt die Schnur kurz locker zu lasen und zu hoffen das der Hecht sich befreien kann (obwohl mir das bei einem großen doch sehr wehtun muss obwohl ich noch (leider:)) nie in der Situation war) oder es passiert auch mal dass ich einen sehr guten Tag habe und viele Hechte beißen dann sehe ich eigentlich auch nicht ein mal eben 5 Hechte ab zu schlagen .
Also was würdet ihr in dieser Situation machen;+ (viele ,besonders kleiner oder ein besonders großer Hecht hat gebissen )Zurücksetzten ? Abschlagen ?#c

Ach noch was: wisst ihr was für ne Strafe auf ne Ordnungswidrigkeit steht ?

mfg Moritz:m
 

Fun Fisher

Angelsüchtig
AW: Entnahmegebot, was würdet ihr machen ? :(

Ihr werdet doch wohl ein Mindestmaß haben, damit wäre das Problem von kleinen Hechten doch geklärt.
Gefangene, maßige Fische sind in einigen Bundesländern vom Gesetz aus schon abzuschlagen. Da sehe ich allerdings auch keinen Sinn drin. Ich bin zwar kein strikter Verfechter von C&R, aber ich setzte die meisten Fische auch einfach zurück, wenn ich sie keiner vernünftigen Verwertung zuführen kann.
So würde ich das bei dir auch einfach handhaben. Wenn dann jemand fragt ist der Hecht dir leider wieder ins Wasser gefallen. Kann dir niemand das Gegenteil beweisen.
Und wenn noch nicht einmal der Fischereiaufseher den Sinn dieser Regelung nachvollziehen kann wird er dich höchstwahrscheinlich auch nicht bestrafen, wenn du diese nicht einhältst...

P.S. Will hier ja niemanden anstiften etwas ordnungswidriges zu tun, aber ich habe das Gefühl, dass das in manchen Situationen(leider) nötig ist.
 

reticulatus

Active Member
AW: Entnahmegebot, was würdet ihr machen ? :(

Hi,

am Bodensee können es zwei Hauptgründe sein, warum es für den Hecht ein Entnahmegebot gibt, fische ja selbst gelegentlich dort.

Erstens, wenn es sich selbsterhaltende Stämme von Forellen und Saiblingen(Salmonidengewässer mit sich selbsterhaltendem/ablaichenden Bestand) und Renken gibt, zweitens wenn es einen Befall des Hechtes und der anderen Raubfische durch den Hechtbandwurm gibt, wie im Bodensee/Obersee usw der Fall ist.
Hier nachzulesen
http://www.asv-friedrichshafen.de/verein/AKTUELLES/Hechtbandwurm.pdf

Eine Entnahme ist dadurch, egal welcher Größe unumgänglich um eine Ausbreitung des Bandwurms einzudämmen, bzw zu vermeiden.
C&R ist hier also fehl am Platze, auch wenn man es auf Grund der Größe (30-50cm) eigentlich verstehen kann, wenn man ihn zurücksetzen möchte.
An die Entnahme hält man sich aber, denn man will ja keinen Ärger bekommen.

Bei mir am Gewässer gilt zum Beispiel ersteres, wir haben einen ablaichenden Bestand an Äschen und Bachforellen im Gewässer, weshalb es hier eine Entnahmepflicht für den Hecht gibt, sogar im bayrischen Fischereigesetz verankert, Schonmaß und schonzeit entfallen, ebenso gibt es keine Beschränkung für die Fangzahl.

Solche Gesetze haben auch ihre Berechtigung, auch wenn sie manchmal auf den ersten Blick für einen Angler unsinnig erscheinen mögen.
 

Säp

Member
AW: Entnahmegebot, was würdet ihr machen ? :(

Verhindert man wirklich mit ein paar gefangenen Hechten die Ausbreitung von irgendeinem Wurm?
Regeln die generelles abschlachten vorschreiben werden von mir persönlich seit dem ersten Fischen komplett missachtet, jeder sollte das handhaben wie er möchte...
Ob massig oder nicht, der Stress beim Drill ist doch der gleiche, warum darf ich dann einen untermassigen zurücksetzen und den anderen nicht?
Das ganze sollte natürlich bei offensichtlich stark verletzten Fischen ein Ende finden!
 

MCK

Member
AW: Entnahmegebot, was würdet ihr machen ? :(

Hallo,
also der Punkt mit dem Hechtbandwurm ist mir bekannt allerdings weiß ich aus relativ verlässlichen Quellen das es den schon immer am Bodensee gibt (wenn auch nur sehr sehr selten , ich und andre Angler haben mal geschaut bei wie vielen Fischen wir Hechtbandwurm finden und es gab bei ich schätz mal über das letzte Jahr weit über tausend Fischen (ich hab auch Berufsfischer gefragt) gab es genau 1 einzigen Barsch mit Wurmbefall) und der Punkt mit den Salmonieden ist eigentlich quatsch da es den Hecht genauso lange wie diese im See gibt desweiteren betreibe ich nur C&R wenn ich einfach zuviel Fisch zum Essen fange (wenn ich lust auf den Fisch habe dann kommt er mit

mfg Moritz


ach noch was : hat schonmal jemand ausgerechnet wie viele Hechte im Bodensee leben ?
 
G

Gelöschte Mitglieder 136077

Guest
AW: Entnahmegebot, was würdet ihr machen ? :(

Wenns wirklich so ist das kaum Fische befallen sind ist das Ganze unsinnig. Der Hecht hat dann genauso eine Berechtigung im See zu schwimmen wie eine Forelle.
 

j.Breithardt

forever young
In stillem Gedenken
AW: Entnahmegebot, was würdet ihr machen ? :(

Wenns wirklich so ist das kaum Fische befallen sind ist das Ganze unsinnig. Der Hecht hat dann genauso eine Berechtigung im See zu schwimmen wie eine Forelle.



Viele Gesetze sind auf den ersten Blick unsinnig.:m
Trotzdem ermächtigt es niemanden, seine eigenen sinnigen
Gesetze zu machen.


 

Ulli3D

MdDHC
AW: Entnahmegebot, was würdet ihr machen ? :(

Hallo,
bei uns am Bodensee steht in der Karte das gefangene Hechte angelandet und abgeschlagen werden müssen#d und das es bei nicht beachtung als Ordnungswidrigkeit geahndet wird |krach: ...

Die Regelung ist eine Regelung entweder für ein Gewässer bzw. aus einem Landesgesetz. Dies steht aber in direktem Widerspruch zum Tierschutzgesetz, wonach KEIN Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet werden darf.

Bei uns gilt immer noch: "Bundesrecht bricht Landesrecht"
 
AW: Entnahmegebot, was würdet ihr machen ? :(

Die Regelung ist eine Regelung entweder für ein Gewässer bzw. aus einem Landesgesetz. Dies steht aber in direktem Widerspruch zum Tierschutzgesetz, wonach KEIN Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet werden darf.

Bei uns gilt immer noch: "Bundesrecht bricht Landesrecht"

Erklär mal nem Richter, wieso Hegemaßnahmen nicht sinnvoll seien...
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Entnahmegebot, was würdet ihr machen ? :(

Also - diejenigen, die vermutlich im Rahmen der Hege als Verantwortliche ein solches Entnahmegebot beschlossen haben, werden sich entsprechende Gedanken im Vorfeld gemacht haben, WARUM eine Entnahme vorgeschrieben wurde!

Warum sollte man dann bewusst gegen Regeln verstossen?

Weil sie einem persönlich nicht zusagen?

Dann wäre kein Gesetz mehr durchsetzbar - und mir mißfallen weiß Gott viele Gesetze in unserem Land & ich halte mich trotzdem an die meisten!

;)))

Also - verstoss gegen die Regel & nimm´ damit auch in Kauf, dass Du mal bestraft werden könntest - oder halt´ Dich doch einfach dran!

Viel mehr Möglichkeiten gibt es nicht - & wo kein Kläger, da kein Richter!

Ernie
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Entnahmegebot, was würdet ihr machen ? :(

Erklär mal nem Richter, wieso Hegemaßnahmen nicht sinnvoll seien...

Eine rundum rechtmäßig ergangene Hegeanordnung IST ein vernünftiger Grund & für diese Fälle steht das Tierschutzgesetz unter Vorbehalt.


Ernie
 
Zuletzt bearbeitet:

Carphunter2401

Active Member
AW: Entnahmegebot, was würdet ihr machen ? :(

der bodensee ist zimlich gross, wer will die wasserfläche kontrolieren??.

wen ich einen fisch mit nehme, dann verwerte ich ihn auch.
aber nur das er drausen ist, schlag ich ihn nicht ab.


kannst ihn umsetzten(natürlich verboten),musst du wissen was du machst ich würd nix abknüppeln nur das sie drausen sind.
 

thanatos

Well-Known Member
AW: Entnahmegebot, was würdet ihr machen ? :(

wenn dir die hegemaßnahme nicht paßt,angle nicht auf hecht und maule
nicht rum.an ner roten ampel hält´ste doch auch an
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Entnahmegebot, was würdet ihr machen ? :(

Wer bei einem See von der Größe des Bodensees die Entnahme eines jeden Hechtes als Hegemaßnahme begründet hat irgendwo das Ausmaß des Bodensees nicht richtig eingeschätzt. Ich selber war zwar schon mal dort aber habe da noch nicht geangelt aber wenn mir einer sagt, dass da irgendwie 10.000 oder 100.000 oder sogar mehr Hechte drin sind, dann glaub ich das unbesehen. Wie man da dann mit der Handangel auf den Hechtbestand Einfluss nehmen will, erscheint mir schleierhaft. Das ist für mich vergleichbar mit dem Versuch, die Grundeln im Rhein herausfischen zu wollen.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Entnahmegebot, was würdet ihr machen ? :(

Das stimmt vermutlich Ulli - aber wo fängt´s an und wo hört´s auf???

Dann könnte ich auch sagen, dass ein Fanglimit an meinem Vereinsgewässer Unsinn ist, weil ja genug Zander, Hechte, Karpfen, Forellen etc. drin sind..........einzelne Fanglimits sind da auch Quatsch - aber man hält´ sich trotzdem daran!...ich zumindest!

Wenn´s ne offizielle & bekanntgemachte Regelung gibt, warum sollte da dann trotzdem jeder für sich entscheiden?

Dann können wir uns alle Regeln auch schenken, wenn man jedem zugesteht, eigenmächtig über Sinn oder Unsinn zu befinden!

Also - wie schon gesagt -->

a) brav daran halten

b) dagegen verstossen & ggf. mal Strafe in Kauf nehmen

Aber - ne Absolution zum Regelbruch wird dem TE hier drin wohl keiner geben können!

Wie´s jeder für sich handhabt, muss jeder selber wissen - aber wenn jemand mal gegen Regeln verstösst, dann gibt´s ja auch noch böse Juristen, wenn mal ein Verfahren kommt!

;)))


Ernie
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Entnahmegebot, was würdet ihr machen ? :(

Ich bin ja auch nicht gegen vernünftige Regelungen und wenn jemand für sein Vereinsgewässer bestimmte Hegeziele hat und die auch festgeschrieben (genehmigt bekommen) hat, dann ist das auch ein vernünftiger Grund nach dem Tierschutzgesetz. Aber generelle "Abknüppelgebote" wie z. B. in machen LFGen kann niemand als vernünftigen Grund gem. § 17.1 des Tierschutzgesetzes begründen, aber das ist ja ein anderer Trööt.
 
AW: Entnahmegebot, was würdet ihr machen ? :(

Eine rundum rechtmäßig ergangene Hegeanordnung IST ein vernünftiger Grund & für diese Fälle steht das Tierschutzgesetz unter Vorbehalt.


Ernie

Das war auch nicht ironisch gemeint ....
 
AW: Entnahmegebot, was würdet ihr machen ? :(

Hi,

am Bodensee können es zwei Hauptgründe sein, warum es für den Hecht ein Entnahmegebot gibt[...]

Eine Entnahme ist dadurch, egal welcher Größe unumgänglich um eine Ausbreitung des Bandwurms einzudämmen, bzw zu vermeiden.
C&R ist hier also fehl am Platze.


hört sich doch logisch an, so könnte man zB auch aids gut bekämpfen: alle menschen totschlagen!

@threadersteller: einfach alle hechte die du nicht mitnehmen willst zurücksetzen, regeln sind schließlich da um sie zu brechen.
 
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