AW: Eigener Teich
Hallo,
bevor du mit den Bauplanungen beginnst, sollte das mit dem Bach geklärt sein.
Du kannst nicht einfach einen Teich in einen Bach hineinbauen.
Hätte ich das Fischrecht an dem Bach oder weiter unterhalb im Fluss, würde ich dir aber mächtig aufs Dach steigen.
Wenn du auf deiner Wiese eine Art Gartenteich anlegst, interessiert das keinen.
Wenn du aber an einem Bach herumwerkelst schon.
Solche kleinen Bäche sind für Salmoniden wichtige Laichgebiete und du unterbrichst die Laichwanderung mit deinem Teich.
Möglicherweise ist der Pächter auch nicht wirklich scharf auf deine entwischten RB Forellen und den Fischkot aus deinem Teich.
Das ergibt auch sonst rechtliche Probleme.
Laut Definition LFischG NRW gilt dein Teich, wenn er vom Bach durchflossen wird, als Fließgewässer.
Dann greift die Regelung bezüglich der sogenannten Privatgewässer nicht. Privatgewässer sind kleine Gewässer mit < 0,5 ha, an denen das Fischereirecht bis auf ganz wenige Ausnahmen nicht gilt. Diese Regelung gilt aber nur für stehende Gewässer.
Für dich würde dass nicht gelten, da käme das Fischereirecht voll zum tragen. Du hast dann Mindestmaße, Schonzeiten usw. In NRW z. B. darf man in Fließgewässer keine RB Forellen aussetzen.
Leider gibst du nicht an, um welches Bundesland es sich in deinem Fall handelt
Meine Aussagen beziehen sich auf NRW, andere Bundesländer dürften aber ähnliche Bestimmungen haben.
Vergiss das mit dem Bach ganz schnell, das gibt Ärger.
SnEEP