Hi Tinsen,
das geht aber nicht danach, was du dir denkst. Du bist gehalten, die Beleuchtung nach DHI Vorschriften zu gestalten. Dazu gehören (leider) mehr als rot/grün und ein Toplicht. Es kommt dann auch noch drauf an, wo du fahren willst....
Du mußt
1) weißes Licht nach vorn mit 225 Grad Winkel
2)grünes Licht Steuerbord mit 112,5 Grad Winkel
3)rotes Licht nach Backbord mit 112,5 Grad Winkel
4) Hecklicht weiß mit 135 Grad Winkel
führen. Es gibts dafür Lampenkombinationen. So kannst du, so weit mit bekannt, das Front- und die Seitenlichter als eine Leuchte, und das Hecklicht als zweite Leuchte benutzen.
Dazu benötigst du aber dann auch noch ein Toplicht weiß als
Ankerleuchte. Also, ich meine, unter drei Lampen geht nix. Lass dir
nur DHI (BSH) zugelassene Leuchten andrehen. Der Rest nützt dir nichts und schützt dann auch nicht vor dem Bußgeld!
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Zur Erklärung, warum zwei verschieden weiße Leuchten an Bug und Heck:
Wenn dich bei Dunkelheit jemand überhalt, sieht er zuerst dein
Hecklicht. Wenn er dann in den Bereich des roten Lichts kommt,
bedeutet das, der Überholvorgang ist im Gange. .....
Ein Fz, was aber die Geschwindigkeit von 7 Knoten nicht überschreiten kann, benötigt als Mindestbleuchtung nur ein
weißes Rundumlicht von 360 Grad - soviel mir bekannt ist...