Angeln in den Niederlanden - Corona?

Pike&Pawg

Member
Guten Tag liebe Angelfreunde,

wie handhabt ihr das aktuell? Teilweise wurde die Niederlande als Risikogebiet eingestuft. Kann man dort dennoch (ohne Probleme) angeln gehen?

Nicht unbedingt in Amsterdam aber +-100km von der Grenze zu Deutschland?

Vielen Dank im Voraus!
 

trawar

Well-Known Member
Haben nicht wir die Deutschen die Niederlande als Risikogebiet eingestuft?
Also was soll dagegen sprechen wenn die Niederländer selber das anders sehen?
Ich gehe aufjedenfall weiterhin Angeln.
 

eisblock

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Du musst nur die geltenden Rückreisequarantänebestimmungen (mein Lieblingswort) beachten. Als Risikogebiet gilt momentan Süd- und Nordholland. Alle anderen Provinzen sind von diesen Bestimmungen zur Zeit noch ausgenommen.
 

Pike&Pawg

Member
Sooooo :) - Jetzt ists soweit, das Land ist komplett als "Risikogebiet" eingestuft worden.

Habe einen bekannten, der in den Niederlanden lebt mal gefragt was die neuen Auflagen bedeuten.
-Im Prinzip sind Veranstaltungen auf bestimmte Personenzahl beschränkt
-Maske tragen beim Einkaufen oder Restaurantbesuchen

Grds. sind das Regeln, die wir hier schon seit Monaten haben.

ABER: Urlauber und Reisende müssen im Anschluss in Quarantäne (2 Wochen?)

Ich als Angler sehe mich aber nicht als Urlauber o.ä.
Ehrlich gesagt möchte ich mir jetzt nicht die tolle Herbs- und Winterzeit "versauen" lassen. Menschenkontakt habe ich dort sowieso nicht.

Was meint ihr? Wie handhabt ihr das?

Freue mich auf weitere Kommentare! ;)
 

trawar

Well-Known Member
Wie kommst du auf die Gesammten Niederlande?
Wenn ich beim RKI schauen ist Zeeland und Limburg immer noch frei.
Die Info auf der HP ist aber vom 02.10.2020

 

Pike&Pawg

Member
Habe heute morgen einen Bericht darüber gelesen, der mir geschickt wurde...

Und dennoch, darf ich jetzt etwa nicht mehr angeln gehen? :-/
 

Pike&Pawg

Member
Ich frage mich, welche Konsequenzen sich in diesem Fall ergeben? Wir würden dort kein Urlaub in dem Sinne machen und auch keinen Kontakt zu weiteren Personen haben. Es geht "lediglich" um paar Stunden Angelzeit?

Wären nur zu zweit, an einem See oder Kanal. Wie verhält sich das dann?
 

eisblock

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Nochmal ganz klar: Die Provinzen Seeland und Limburg sind Stand jetzt keine Risikogebiete! Die Liste des RKI ist immer aktuell. Und wenn dort Stand 02.10. steht, gilt das so lange, bis es eine neue Aktualisierung gibt. Dort kannst du angeln oder was auch immer tun, ohne dich danach in D in Quarantäne begeben zu müssen.

Was das aber mit einem nicht vorhandenen K.tz-Smiley zu tun hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
 

rheinfischer70

Well-Known Member
Woher soll jemand wissen, aus welcher niederländischen Provinz du kommst?
Kann an der Grenze niemand mehr nachvollziehen. Außerdem gab es doch noch eine Mindestaufenthaltsdauer im Risikogebiet, bevor die Quarantäne fällig wird.
 

eisblock

Active Member
Woher soll jemand wissen, aus welcher niederländischen Provinz du kommst?
Kann an der Grenze niemand mehr nachvollziehen. Außerdem gab es doch noch eine Mindestaufenthaltsdauer im Risikogebiet, bevor die Quarantäne fällig wird.

Darum geht es doch gar nicht. Du darfst in den Nichtrisikogebieten so lange bleiben, wie du willst. Und woher du kommst, ist deine Deklarationspflicht und nicht die Nachweispflicht der Behörden. Und die Mindestaufenthaltsdauer in Risikogebieten gibt es nicht mehr. Du bist dann immer quarantänepflichtig. Lies und verstehe die Verordnungen der Ämter und des RKI und du wirst schlau gemacht. Und das ganze sind keine Kannbestimmungen nach dem Motto, ich mach mir das, wie ich Bock habe, sondern Verordnungen, welche bei Verstoss zurecht sanktioniert werden.
 

Fruehling

Well-Known Member
...Und die Mindestaufenthaltsdauer in Risikogebieten gibt es nicht mehr....


Doch, die gibt es noch. Zumindest für aus NRW Einreisende.


(1) Die in § 2 Absatz 1 genannten Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise
auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu
begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.
Ihnen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die
nicht ihrem Hausstand angehören; dies gilt nicht für Personen, die den Aufenthaltsort nach
Satz 1 aus triftigen Gründen betreten müssen, beispielsweise zur Wahrnehmung eines geteilten
Sorgerechts oder eines Umgangsrechts für eine im Haushalt lebende Person, zum Beistand
oder zur Pflege einer im Haushalt lebenden schutzbedürftigen Person oder zum Besuch des
nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebenspartners.

(4) Von den Verpflichtungen nach Absatz 1 nicht erfasst sind ferner

3. Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet
nach § 2 Absatz 3 aufgehalten haben,

§ 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober
2020 außer Kraft.
Düsseldorf, den 30. September 2020
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Karl-Josef L a u m a n n


Quelle: https://www.land.nrw/sites/default/...01_coronaeinrvo_ab_03.10.2020_lesefassung.pdf
 

eisblock

Active Member
@Fruehling: ja du hast für NRW natürlich recht. Ich selbst komme allerdings aus Hessen und bin daher immer auf die dortigen Verordnungen fixiert. Und dort gibt es die Mindestaufenthaltsdauer leider nicht mehr.
 

Fruehling

Well-Known Member
Hier der Auszug aus der Verordnung Niedersachsens:

(1) 1Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. 2Satz 1 gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. 3Den nach Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, verpflichteten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem eigenen Hausstand angehören.

(5) Von Absatz 1 nicht erfasst sind Personen, die keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit dem Corona-Virus SAR-CoV-2 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, und die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder aus einem dringenden, insbesondere persönlichen oder gesundheitsbezogenen Grund oder zwecks Wahrnehmung behördlich verpflichtender Termine nach Niedersachsen einreisen.


Quelle: https://www.niedersachsen.de/download/159009
 

Zander70

Inaktiver User
Ich frage mich, welche Konsequenzen sich in diesem Fall ergeben? Wir würden dort kein Urlaub in dem Sinne machen und auch keinen Kontakt zu weiteren Personen haben. Es geht "lediglich" um paar Stunden Angelzeit?

Wären nur zu zweit, an einem See oder Kanal. Wie verhält sich das dann?
Moin. Kommt immer darauf an wo Du hinwillst. Solange dieses nicht als Risikogebiet eingestuft ist brauchst Du auch nicht in Quarantäne wenn Du zurück kommst. Ausserdem sehe ich das wie viele andere. Man ist nicht in der Stadt und in Menschenmassen unterwegs. Klar muss es jeder selber wissen, aber auf Arbeit besteht ein höheres Risiko und nach einem Arbeitstag muss man auch nicht in Quarantäne. Am 03+04.10. sind auch viele zum einkaufen in die NL gefahren, auch wenn unserer Nachbarn darum baten dieses nicht zu tun. Fakt ist, einige standen vor geschlossenen Geschäften, aber in Quarantäne ist niemand.
 

Tari

Member
Ich bin im Grenzgebiet zu Holland und es fahren immer noch genauso viele nach Holland wie Holländer zu uns und kontrolliert wird nix.

Ich weiß nicht ob ich das gut finden soll.


Auch wenn es nichts mit den Niederlanden zu tun hat, aber wir haben unseren zweiten Luxemburg Grenzgewässer Trip nun auch verschoben weil Lux als Risikogebiet eingestuft wurde - selbst wenn wir von deutscher Seite aus angeln würden.

Meiner Meinung nach hat das nichts mit Angst zu tun, sondern einfach etwas mit Vernunft und Respekt meiner "älteren" Verwandschaft/Bekannten gegenüber.
 

Zander70

Inaktiver User
Ich denke Vonda meint unter anderem auch die Berufspendler, fahren ja nicht alle zum fischen in die NL oder aus den NL nach D.
Viele NL arbeiten halt hier in D, mehr als D in den NL, die es aber auch gibt.

Richtig finde ich jedoch, dass die Angel-Veranstaltungen in den NL dieses Jahr abgesagt wurden, auch wenn es einige die diese organisieren sicherlich hart trifft. Ich habe auch 45.- für den EFC 2020 bezahlt und dieser fand nicht statt. Ausweichtermin ist nun Juno 2021, aber ob und wie es nächstes Jahr aussieht steht m.E. nach noch in den Sternen

Tari. Vollkommen richtig, Vernunft und Respekt. Aber hier im Job kannst Du Dich schneller infizieren als Du denkst.

*OFFTOPIC ON*
Ein Arbeitskollege von mir ist positiv getestet worden. Dann die bekannte Verfolgungskette von wg. Mindestabstand und PENG ! 5 Andere Kollegen dürfen jetzt zuhause bleiben.
*OFFTOPIC OFF*

Wenn ich alleine in die NL für eine Tagestour (Venlo, Arnheim) fahre, niemanden um mich herum habe, gefährde ich weder mich noch andere und solange es kein absolutes Einreise / Aufenthaltsverbot gibt, ist das für mich auch okay.
By the way... die NL tragen keinen Mund-Nasenschutz, vielleicht sollte das mal überdacht werden, denn das hat was mit Vernunft zu tun.
 
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