Zu dem Fall: Wenn der Täter, der dem Bericht zufolge aggressiv durch Steinewerfen aufgefallen ist, wutentbrannt auf das Opfer zukommt, darf dieses den Täter zumindest bestimmt wegstoßen und wenn es eskaliert, auch kräftig zuschlagen. Klar, wenn der Täter auf dem Boden liegt, sollte das Opfer...