AW: Landesverband Rheinland Pfalz: Jeder nicht geschonte Fisch MUSS getötet werden
Also ich verstehe die Anlandeverpflichtung so, dass der Fisch entnommen werden muss, was waidgerechtes Töten mit einschließt.
Richtig, so ist es. Ich habe mal einen Verbandler und einen Behördenmitarbeiter gefragt, was ich mit dem Kadaver eines nach der Verzehrempfehlung nicht genießbaren Fisches machen solle nachdem ich ihn abgeschlagen habe...
Die Antwort bei beiden: dann vergrabe ihn am Ufer.
Ich dann: darf man nicht, da bekommt man eine auf den Deckel wegen illegaler Tierkörperbeseitigung. Außerdem ist es auch verboten einen Fisch am Gewässer zu zerlegen.
Verband/Behörde: dann schneid ihn klein und schmeiß ihn ins Wasser.
Ich: darf ich auch nicht, siehe oben. Hinzu kommt das es ja bei uns sogar lt. Verordnung verboten ist, Enten zu füttern - und da soll ich mit einem Fischkadaver Ratten anlocken?
Verband/Behörde: Dann mußt du ihn eben mit nach Hause nehmen und in die Hausmülltonne schmeissen.
Ich: Was sollen die anderen Mieter sagen wenn ich mitgebrachten Müll in die Haustonne schmeisse? Außerdem ist es ein Tierkadaver, der hat im Hausmüll nix zu suchen...
Verband/Behörde (genervt): Dann bring ihn eben in die Tierkörperbeseitigung oder ruf die Feuerwehr.
Ich: Kann ich nicht. Der einzige vernüftige Grund ein Tier zu töten ist die Ernährung.
Wenn ich den jetzt unbeabsichtigt fange und ihn nur wegkloppe weil es jemanden beliebt, dann mache ich mich strafbar (Tsg-> Bundesgesetz, Entnahmepflicht -> nur eine Anordnung, "ober" sticht "unter")
Also setze ich den Fisch zurück weil es 1. nicht mein Zielfisch ist, ich ihn 2. nicht sinnvoll verwerten kann (und auch nicht sollte) und 3. die Feuerwehr anderes und wichtiges zu tun hat...
Verband/Behörde (noch genervter): dann mach doch was du willst, das macht ihr ja da sowieso.
Soviel zu dem Thema. Das Gespräch/Telefonat fand vor ~drei Jahren statt und hat sich mir fest ins Hirn gebrannt...
im übrigen gillt ja die Entnahmepflicht ja nicht nur am Rhein, sondern auch an der Lahn und Mosel, hinzu kommt als "entnahmepflichtiger Fisch" der Rapfen.
Das muss dann nicht explizit in der LFO stehen
Es steht auch so nicht in den Verordnungen/Gesetzen. Ein Gewässereigentümer kann aber jederzeit nach Abspreche mit der SGD strenger Regeln aufstellen als im Gesetz verlangt.
Aber tatsächlich kollidiert es mit der negativen Verzehrempfehlung. Das ganze Konstrukt ist nicht durchdacht.
Aber sowas von... Nachgedacht wird da selten...