rheinfischer70
Well-Known Member
Bezugnehmend auf den Frankfurter Welsfall frage ich mich, welche besondere Funktion und Qualifikation ein Fischereiberater hat. Er ist ein Berater der unteren Fischereibehörde und ist in wichtigen Fragen der Fischerei betreffend anzuhören.
Kann das jeder Hanswurst werden oder braucht man dafür bestimmte Prüfungen?
Wenn so einer in aller Öffentlichkeit behauptet, dass gefangene Fische nicht freigelassen werden dürfen oder die Frage stellt, ob zu viele Schläge auf dem Kopf eines Wallers angemessen sind, zweifle ich an solchen Gestalten.
Schließlich sind das juristisch relevante Behauptungen, die aus dem Mund eines Fischereiberaters eine besondere Bedeutung zu haben scheinen. Schließlich spricht er in seiner Funktion als offizielles Organ und Vertreter der Fischerei.
Hat ein Fischereiberater vielleicht eine juristische Ausbildung um so etwas beurteilen zu können oder liegen seine Arbeitsschwerpunkte woanders?
Kann das jeder Hanswurst werden oder braucht man dafür bestimmte Prüfungen?
Wenn so einer in aller Öffentlichkeit behauptet, dass gefangene Fische nicht freigelassen werden dürfen oder die Frage stellt, ob zu viele Schläge auf dem Kopf eines Wallers angemessen sind, zweifle ich an solchen Gestalten.
Schließlich sind das juristisch relevante Behauptungen, die aus dem Mund eines Fischereiberaters eine besondere Bedeutung zu haben scheinen. Schließlich spricht er in seiner Funktion als offizielles Organ und Vertreter der Fischerei.
Hat ein Fischereiberater vielleicht eine juristische Ausbildung um so etwas beurteilen zu können oder liegen seine Arbeitsschwerpunkte woanders?