Landesanglerverband M-V beschließt freiwillige Selbstbeschränkung zur Stützung der Dorschbestände

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 150887
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UMueller

Well-Known Member
Ist ein höheres Mindestmaß sinnvoll ? Angesichts der Berufsfischerei und des Brandungsangelns sage ich nein. Die Berufsfischerei fischt die Quote sowieso aus. Aber mit dem Resultat das weniger davon an den Mann gebracht werden darf, weil viele untermaßige. Dadurch dann noch mehr Disgard. Wie will man so bessere Dorschbestände erzielen. Beim Brandungsangler ähnlich. Da der Dorsch auf Naturköder bekanntlich tief schluckt muss nun ein 44er tot zurückgesetzt werden. Ein 44er Dorsch ist dann Disgard !!!
 

Forelle2000

Active Member
Wie wir bereits per PN besprochen haben ging es um eine Grundsätzlichkeit.
Aus freiwilligen Selbstverpflichtung kann auch ein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht ganz....DENN:

Freiwillige Selbstverpflichtung (wie jetzt hier der Fall) ist seit Jahrzehnte täglich gelebte sinnvolle Anglerpraxis.

Und führt NICHT automatisch oder zwingend zu einer Gesetzesänderung.

Weil der Gesetzgeber genau diese Spielräume bewusst lässt.

Den überall da, wo wir als Verband Festsetzungen treffen, die ÜBER das Gesetz hinaus gehen, trifft das zu.

Wir in Sachsen haben z.B. für viele Arten eine Fangbegrenzung erlassen, diese ist gesetzlich NICHT gefordert und auch nicht festgeschrieben!
Wir legen aber diese Fangbegrenzung z.B. für Karpfen, Hecht oder Aal genau fest. Ein Mindestmaße für den Graskarpfen gibt es in Sachsen vom Gesetz her nicht, wir als Verband haben aber für den Graskarpfen 60 cm erlassen. Mindestmaß Regenbogenforelle 25 cm, dass haben wir erhöht auf das Maß der Bachforelle (28 cm).
Warum wir diese Selbstverpflichtungen eingeführt haben?

Um Angler zu gängeln oder zu ärgern? Unsinn, einfach sind das demokratisch beschlossenen Maßnahmen die aus unserer Sicht uns helfen unserer Gewässer und Fischbestände besser zu hegen.
 
G

Gelöschte Mitglieder 208211

Guest
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht ganz....DENN:

Freiwillige Selbstverpflichtung (wie jetzt hier der Fall) ist seit Jahrzehnte täglich gelebte sinnvolle Anglerpraxis.

Und führt NICHT automatisch oder zwingend zu einer Gesetzesänderung.

Weil der Gesetzgeber genau diese Spielräume bewusst lässt.

Den überall da, wo wir als Verband Festsetzungen treffen, die ÜBER das Gesetz hinaus gehen, trifft das zu.

Wir in Sachsen haben z.B. für viele Arten eine Fangbegrenzung erlassen, diese ist gesetzlich NICHT gefordert und auch nicht festgeschrieben!
Wir legen aber diese Fangbegrenzung z.B. für Karpfen, Hecht oder Aal genau fest. Ein Mindestmaße für den Graskarpfen gibt es in Sachsen vom Gesetz her nicht, wir als Verband haben aber für den Graskarpfen 60 cm erlassen. Mindestmaß Regenbogenforelle 25 cm, dass haben wir erhöht auf das Maß der Bachforelle (28 cm).
Warum wir diese Selbstverpflichtungen eingeführt haben?

Um Angler zu gängeln oder zu ärgern? Unsinn, einfach sind das demokratisch beschlossenen Maßnahmen die aus unserer Sicht uns helfen unserer Gewässer und Fischbestände besser zu hegen.

Keine Aufregung.

Ich hatte nur mal eingeworfen, dass daraus evtl. auch ein Rechtsanspruch abgeleitet werden KANN

Es ist aber schon alles geklärt.
 

Toni_1962

freidenkend
Verständlich geschrieben: Die freiwillige Selbstbeschränkung leitet keinen Rechtsanspruch ab, das hier gebrachte Bankenurteil bewegt sich im Vertragsrecht.
Einfach mal eine Behauptung rausgehauen, bewirkt zunehmend, Aussagen einer Seite nicht mehr argumentativ zu sehen. Dies ist in der Sache sicherlich nicht dienlich, sondern für mich kontraproduktiv. Mag ja jeder sehen wie er will, ich, du, er, sie, es, der Verband, die Politik.
Wen letztere beiden genannten hören bzw. wen nicht, wessen Argumente glaubwürdiger erachtet werden, kann man ja leider mitverfolgen.

Die Argumente sind ausgetauscht, für mich ist diese Diskussion nur noch die Frage der Glaubwürdigkeit.
 
G

Gelöschtes Mitglied 196769

Guest
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G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Ja habe auch gerade gesehen, das es sich um nördliche Gebiete handelt. Aber das Anlandegebot wird doch bereits umgesetzt, es gibt hier bei uns Fischereibetriebe, die bereits damit werben, das ihre Fischerei Kameraüberwacht ist und sie transparent damit umgehen.
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
Was schlägst Du vor? Ich verstehe Deinen Beitrag nicht...

Brandungsangeln und Spinnfischen verbieten, da die Fische das Zurücksetzen nicht überleben und das dann in keinem Verhältnis mehr steht? Deutlich über 90% der vom Strand gefangenen Fische sind kleiner 45cm!

Logisch konsequent wäre für Anglerdemo eine Abschaffung der Mindestmaße in Strandnähe für Brandungs und Spinnangler zu "fordern"

Weil der Laicherfolg ist ohnehin nicht gegeben bei diesen Fischen.

und da man nur auf sich sieht - warum nicht noch offensiver zu Werke gehen?

Der Angler spielt doch eh keine Rolle in Euren Überlegungen.

Außenwirkung nat. fatal - aber es geht ja darum, alle Beschränkungen für Angler als Unsinn darzustellen.

Nachhaltiges Denken hat da keinen Platz und die Angler mit persönlich höheren Maßen werden eh´ nicht vertreten, die werden kritisiert.

nonsens.
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
Nö, nix erhellend sondern unlogisch. ....Hier geht es ja nicht um ein Mindestmaß für Brandungsangler sondern für alle. Was Du eben nicht verstehst ist, dass Angler eh pro Stück limitiert sind und da ist es deutlich sinvoller 7x35cm zu entnehmen als 7x 45+cm, da diese potentiellen Laicher auf gar keinen Fall mehr laichen. Ob die 7x35cm jemals laichen ist deutlich ungewisser.....
Zur Schonzeit in MV ist zu sagen, dass hinter der Darßer Schwelle sich der östliche Bestand und der westliche vermischen. Der östliche laicht entgegen Deiner Behauptung je nach Bedingungen zwischen Mai und September. Davon abgesehen, dass eine Schonzeit wie schon öfter dargelegt eh keinen Sinn macht, müsste die Forderung dann eher sein Schonzeit von Februar-September, wenn man wirklich ernsthaft glaubt, dass dies einen Einfluss auf Bestände und Durchschnittsgröße hat.
Im Übrigen ging es um Deine falsche Behauptung, dass der Dorsch erst ab 60-70cm laicht. Für jemanden der so wenig Kenntnis vom Leben der Meeresfischen hat, lehnst Du Dich mit Deinen Vermutungen ziemlich weit aus dem Fenster. Die wohl unstrittige aus den Fugen geratene Altersstruktur hat sicher nichts damit zutun, dass zuviel kleine Fische entnommen worden sind, denn davon gibt es Massenhaft sondern genau das Gegenteil, zu viele Große und das auch nicht von Anglern.

Siehst Du leider falsch - Dorsche über 35-38cm. fängt der Angler weniger, als die Salzheringe in Strandnähe.

somit bleiben mehr Laichtiere übrig.

Ein Mindestmaß 50++ wäre absolut begrüßenswert , damit die Kleindorsche in Ruhe heranwachsen können.

Wir haben eine Selektion durch angler u.a. hin zu kleinen Erstlaichern.

Bevor man argumentativ den Holzweg beschreitet , würde ich Dir die Veröffentlichung von Dipl-Biol. Martina Bleil , Ostseefischerei Rostock, ans Herz legen.
 

Toni_1962

freidenkend
Wie schon geschrieben, ist diese Diskussion um Bestände m.E. inzwischen eine reine Glaubenssache, die Frage der Glaubwürdigkeit.

Meine Probleme habe ich immer mit der Glaubwürdigkeit, wenn Argumente vorgetragen werden von Lobbyisten, Interessenvertreter der Wirtschaft, Funktionäre von Wirtschaftsbranchen. Deren Ziel muss es sein, den Auftrag der Stärkung der Wirtschaftsbranche bestmöglich durch Lobbyarbeit und Marketingmasßnahmen umzusetzen. Die interessenmotivierte und auftragsgeleitete Arbeit wird das Agieren bestimmen! Ein Widerspruch zur Inhalts-Sachlichkeit ist immer zu hinterfragen.
 

TeeHawk

Active Member
Also irgendwie komme ich bei Euch nicht mehr hinterher. Die Dorschbestände wurden von der Berufsfischerei dezimiert, auf Grund der Quoten, die von der Politik in den letzten Jahren festgelegt wurden. Glaubt Ihr allen Ernstes, dass jegliche Beschränkung der Angler eine messbare Auswirkung auf den Bestand hat?

Die Quote für 2019 passt in den Bauch von 25 durchschnittlichen Ostseetrawlern. D.h. wenn die einmal auf eine Fahrt gehen und erst mit vollem Laderaum zurückkommen, dann ist die Quote erfüllt und Schluss... Im Prinzip sind 2000 t schon quasi ein Fangverbot für Dorsch in der westlichen Ostsee.
 
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