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Guest
AW: Kontrolle nach Hochseeangeln Fehmarn
Es gibt zur Zeit keine Ahndungsmöglichkeit in S-H außer die Festsetzung eines Zwangsgeldes. Da dieses grundsätzlich vorab schriftlich angedroht werden muss, ist man also als Ersttäter quasi straffrei. Wird man darüber hinaus erwischt, kostet das 50.- Euro Zwangsgeld plus 35.- Euro für jeden Dorsch über dem Baglimit. Hinzu kommen 25.- Euro Verwaltungsgebühr und 3,50 Euro Zustellungsgeld (Porto). Somit kostet beim zweiten Vergehen der sechste Dorsch schlappe 113,50 Euro.
Da die Verordnung nur für 2017 gilt, muss in 2018 bei einer neuen Verordnung natürlich das Zwangsgeld wieder im Vorfeld angedroht werden. Anders verhält es sich, wenn die Seefischerei- Bußgeldverordnung dahingehend verändert wird (also das Baglimit erfasst wiird) oder die KüFo angepasst wird.
Es gibt zur Zeit keine Ahndungsmöglichkeit in S-H außer die Festsetzung eines Zwangsgeldes. Da dieses grundsätzlich vorab schriftlich angedroht werden muss, ist man also als Ersttäter quasi straffrei. Wird man darüber hinaus erwischt, kostet das 50.- Euro Zwangsgeld plus 35.- Euro für jeden Dorsch über dem Baglimit. Hinzu kommen 25.- Euro Verwaltungsgebühr und 3,50 Euro Zustellungsgeld (Porto). Somit kostet beim zweiten Vergehen der sechste Dorsch schlappe 113,50 Euro.
Da die Verordnung nur für 2017 gilt, muss in 2018 bei einer neuen Verordnung natürlich das Zwangsgeld wieder im Vorfeld angedroht werden. Anders verhält es sich, wenn die Seefischerei- Bußgeldverordnung dahingehend verändert wird (also das Baglimit erfasst wiird) oder die KüFo angepasst wird.