AW: Rur angeln !!!!
Hallo,
und wenn ich mich richtig erinnere, hat man kein Uferbetretungsrecht in den Niederlanden.
Die Bauern & Co., denen das jeweilige Uferstück gehört ....... können (von rechtswegen abgesichert) recht unangenehm werden ...wenn man nicht vorher das Einverständniss eingeholt hat.
Hallo,
durchaus richtig.
Wer in NL irgendwo fischereiberechtigt ist, darf dort noch lange nicht an dem Gewässer angeln.
Man braucht das Visrecht und das Looprecht.
Unter anderem wegen der komplizierten Verhältnisse beim Looprecht sind die NL Papiere so umfangreich.
An der Roer liegen die Dinge aber anders. Bis auf 2-3 Grundstücke gehört das ganze Ufer bis zu einer gewissen Tiefe dem NL Wasserverband Roer & Overmaas. Der hat als Verpächter des Fischrechts auch das Looprecht an der Roer der Pächtergemeinschaft übertragen.
Das heißt, der Erlaubnisschein umfasst hier das Looprecht.
Der Staat hat einen breiten Streifen links und rechts der Roer von den Eigentümern aufgekauft, damit der Fluss sich frei entfalten kann. Das tut er auch ausgiebig.
Das Dumme an der Roer ist nur, dass einem das Looprecht wenig hilft, wenn das Ufer aus umgestürzten Bäumen,Steilkanten, Sumpflöchern und Brombeerranken besteht.
Das ist da in weiten Abschnitten wie am Amazonas.
Die wenigen Zugänge findet man als Gastangler so gut wie nicht.
SnEEp