Coachman
Member
Hallo Boardies,
eben habe ich als Fischereiaufseher in Bayern von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein Schreiben bekommen, in welchem dargelegt wird, daß der zeitlich befristete Fischereischein / Touristenfischereischein aus Mecklenburg-Vorpommern in Bayern NICHT anerkannt wird.
Also wer in Meck/pom Urlaub macht und sich dort nen Touri-Schein holt, darf damit in Bayern nicht angeln.
So, das war nur zur Info gedacht, damit das AB auch weiterhin immer auf dem neuesten Stand is #6
eben habe ich als Fischereiaufseher in Bayern von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein Schreiben bekommen, in welchem dargelegt wird, daß der zeitlich befristete Fischereischein / Touristenfischereischein aus Mecklenburg-Vorpommern in Bayern NICHT anerkannt wird.
Also wer in Meck/pom Urlaub macht und sich dort nen Touri-Schein holt, darf damit in Bayern nicht angeln.
So, das war nur zur Info gedacht, damit das AB auch weiterhin immer auf dem neuesten Stand is #6