Lightray
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Soweit ist ja bekannt, dass wohl in allen (oder den meisten?) Bundesländern zur Fischerprüfung ein Wohnsitz im jeweiligen Bundesland bestehen muss.
Allerdings bin ich mir da nicht sicher, ob es da irgendwelche Fristen gibt. Ich denke die Vorschriften sollten ja gegen "Prüfungs-tourismus" zu anderen Bundesländern schützen.
Daher wäre es ja merkwürdig, wenn einfach der Wohnsitz kurz vor der Prüfung gewechselt werden und nach absolvierter Prüfung wieder zurückgewechselt werden kann.
Aufgrund meines Studiums muss ich aber mehr oder weniger genau dies tun, es geht zeitlich einfach nicht anders.
Schwierigkeit der Prüfung wird dadurch allerdings nicht variieren und andere Vorteile hab ich dadurch auch nicht...
Absolvieren will ich die Prüfung in Baden Württemberg.
Durchgelesen habe ich:
- Das FischG
- LFischVO
- VwV-FischG
Natürlich alles in der "BW"-Fassung.
Allerdings keine Spur von Fristen. Ist das möglich?
Oder doch noch irgendwo anders vorgeschrieben?
Gruß,
Lightray
Allerdings bin ich mir da nicht sicher, ob es da irgendwelche Fristen gibt. Ich denke die Vorschriften sollten ja gegen "Prüfungs-tourismus" zu anderen Bundesländern schützen.
Daher wäre es ja merkwürdig, wenn einfach der Wohnsitz kurz vor der Prüfung gewechselt werden und nach absolvierter Prüfung wieder zurückgewechselt werden kann.
Aufgrund meines Studiums muss ich aber mehr oder weniger genau dies tun, es geht zeitlich einfach nicht anders.
Schwierigkeit der Prüfung wird dadurch allerdings nicht variieren und andere Vorteile hab ich dadurch auch nicht...
Absolvieren will ich die Prüfung in Baden Württemberg.
Durchgelesen habe ich:
- Das FischG
- LFischVO
- VwV-FischG
Natürlich alles in der "BW"-Fassung.
Allerdings keine Spur von Fristen. Ist das möglich?
Oder doch noch irgendwo anders vorgeschrieben?
Gruß,
Lightray