Wird das Nachtangelverbot in BaWü aufgehoben ?

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Wird das Nachtangelverbot in BaWü aufgehoben ?

Also - ich bin gerade dabei, mich mal etwas einzulesen in das Thema Nachtangelverbot in BaWü.

Nach § 44 Abs. 1 Nr. 11 des BaWü-Fischereigesetzes ist die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer RVO dort geregelt.

§ 44

(1) Zum Schutz der Fischerei kann das Ministerium durch Rechtsverordnung Bestimmungen treffen über.....

--->Nr. 11:

...die Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit...


So, jetzt brauche ich mal bitte Eure Hilfe aus BaWü, weil ich auf die schnelle nicht in der Lage war, die Rechtsverordnung zu finden, in der das Ministerium von dem Ermessen ("kann) Gebrauch gemacht hat und die Fischerei zur Nachtzeit landesweit geregelt hat.

Oder steht was in der Landesfischereiordnung?

Bitte einfach einen link zur aktuellen Netzfundstelle der Verordnung posten, damit ich weiterlesen kann.

THX!

E.

PS:

Im Fischereigesetz steht ein "kann" - das heißt, es bedarf keiner echten Gesetzesänderung durch das Landesparlament, um das dortige Nachtangelverbot zu kipppen, sondern es reicht, wenn das Ministerium die entsprechende Rechtsverordnung ändert, oder bzgl. des Nachtangelns aufhebt.

Denn "Können" ist keinesfalls ein Müssen.

we´ll see!

e.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Wird das Nachtangelverbot in BaWü aufgehoben ?

Ok - schon gefunden. (...wer lesen kann ist klar im Vorteil)

Steht in der Landesfischereiordnung BaWü in § 3 Abs. 1:

"Der Fischfang ist nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, der Aal-, Wels- und Krebsfang bis 24 Uhr, für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet."


DAS bedeutet, dass man keine Gesetzesänderung braucht, sondern das man "nur" das Ministerium davon überzeugen müsste, dass eine Änderung der LFO angebracht wäre.

Der Verstoß gegen das Nachtangelverbot wäre also eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 LFO Bawü i.V.m. § 51 Abs. 1 Nr. 27 FischG BaWü.

---> § 51 Nr. 27 LFG BaWü:

27.

"einer Rechtsverordnung nach § 38 Abs. 3, § 43 Abs.1 und § 44 Abs.1 zuwiderhandelt,
soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

(3) Fischereigeräte und Fangmittel, die zur Vorbereitung oder Begehung von Ordnungswidrigkeiten
gemäß Absatz 1 benutzt worden sind oder Fische, die durch eine solche Ordnungswidrigkeit erlangt worden sind, können eingezogen werden. § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist anzuwenden.

(4) Verwaltungsbehörden im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
sind

1. für Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Abs. 1 Nm. 4, 7 bis 9, 13 bis 18, 23 bis 26 und 27, soweit dies in der Rechtsverordnung besonders bestimmt ist, die Gemeinden.

2. im übrigen die Fischereibehörden."


------------------------

Ok - also - möglicher Einzug der Angelgeräte UND Buße bis max. 5000 € schrecken auch mich von der Schaffung eines Präzedenzfalles ab!

;)

ABER:

Es gilt "nur" das Ministerium vom Unsinn des Nachtangelverbotes zu überzeugen und es bedarf hierfür KEINER Beteiligung des Landesparlamentes, da nur der entsprechende Passus aus der LFO gestrichen werden müsste, um das leidige Nachtangelverbot zu kippen!

Also sollte man dort beim zuständigen Ministerium den Hebel ansetzen und ggf. einfach mal in einem offenen Brief nachfragen, warum man dort der Meinung ist, dass dieses Nachtangelverbot formell und materiell rechtmäßig UND auch ZWECKMÄSSIG ist.

Ich sehe nach wie vor keine tragenden Argumente, um mündigen Bürgern das Nachtangeln, OHNE wirklich tragende Gründe "mal eben so" zu verbieten und sehe darin eine rechtwidrige Beeinträchtigung eines jeden Anglers zumindest in seinen Rechten aus Art. 2 I GG.

Auch unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art 3 GG erscheint mir das Verbot im Hinblick auf die Bundesländer fragwürdig, in denen das Nachtangeln erlaubt ist.

Die Argumente für eine solche Ungleichbehandlung der Angler leuchten mir zumindest nicht ein.

Argumente wie "Verletzungsgefahr" der Angler im Dunkeln finde ich hochgradig lächerlich und würde einfach mal auf alle Bundesländer verweisen, in denen das mit dem Nachtangeln ganz gut klappt!!!

Ernie
 
Zuletzt bearbeitet:

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Wird das Nachtangelverbot in BaWü aufgehoben ?

Hat zufällig mal jemand einen link für mich, der die OFFIZIELLEN & gesammelten Argumente des Ministeriums enthält, die angeblich FÜR das Nachtangelverbot sprechen?

Mir leuchtet noch nicht ein, warum dieses Verbot (aus deren Sicht!) nun angeblich notwendig war (oder noch notwendig sein soll) - und um dagegen argumentieren zu können, müsste ich mal alle (!!!) Argumente kennen, die man dort für das Verbot anführt!

Rein rechtlich verhält es sich ohnehin so, dass der jeweilige Gewässerpächter (auch ohne bundeslandweites Nachtangelverbot) "bei Bedarf" eine solche Regelung für jedes einzelne Gewässer räumlich begrenzt treffen und in die Erlaubnisscheine drucken KANN.

Damit wäre dieses flächendeckende Verbot in BaWü unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten auch mehr als fragwürdig, da man punktuelle "Problemgewässer" gleich effizient und viel weniger einschneidend regulieren könnte - so wie anderswo auch!

Ernie
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Wird das Nachtangelverbot in BaWü aufgehoben ?

Auf der Karte für meine Neckarstrecke steht das drauf..

DAS ist genau der Punkt, der mich auch rein rechtlich an dem flächendeckenden Nachtangelverbot so stört ---> jede kartenausgebende Stelle kann SELBER für jedes einzelne Gewässer eine solche Regelung "bei Bedarf" rechtlich sauber treffen.

Deswegen halte ich persönlich das bundeslandweite Verbot u.a. auch für unverhältnismäßig und damit für rechtwidrig(s.o.)!...und auch für völlig überflüssig!

Bevormundung pur - die jeder Grundlage entbehrt!

...örtlich auftretende "lokale" Probleme an manchen Gewässern könnte man leicht und einzeln durch die kartenausgebenden Stellen regeln!

Ernie
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wird das Nachtangelverbot in BaWü aufgehoben ?

der die OFFIZIELLEN & gesammelten Argumente des Ministeriums enthält, die angeblich FÜR das Nachtangelverbot sprechen?
Das Ministerium wollte das ja schon mal aufheben - der VDSF in B-W hatte sich dagegen ausgesprochen..

Kommentare erspare ich mir..
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Wird das Nachtangelverbot in BaWü aufgehoben ?

Das Ministerium wollte das ja schon mal aufheben - der VDSF in B-W hatte sich dagegen ausgesprochen..

Kommentare erspare ich mir..

...dazu könnte ich auch keinen Kommentar abgeben, der nicht extrem beleidigend für die Verantwortlichen wäre....!

Am tollsten ist das "Kontrollargument" -->denn durch ein flächendeckendes Verbot muss man eigentlich ja vielmehr nachts kontrollieren, um die zu finden, die sich nicht an das Verbot halten!

Wenn´s nicht so traurig wäre, dann wäre es ein guter Joke!

E.
 

Allround-Angler

Well-Known Member
AW: Wird das Nachtangelverbot in BaWü aufgehoben ?

Demnächst soll ja, ich glaube über die Vereine, abgestimmt werden.
Dabei wurde das Argument gestreut, daß möglicherweise von Seiten der Politik zum Ausgleich in Vogelschutzgebieten weniger lang als vorher geangelt werden darf.
Also an nichtgeschützten Gebieten rund um die Uhr, dafür in Vogelschutzgebieten noch nicht mal mehr bis 24 bzw. 1 Uhr.
Was ist denn an dem "Argument" dran?
 

Smanhu

Member
AW: Wird das Nachtangelverbot in BaWü aufgehoben ?

Demnächst soll ja, ich glaube über die Vereine, abgestimmt werden.
Dabei wurde das Argument gestreut, daß möglicherweise von Seiten der Politik zum Ausgleich in Vogelschutzgebieten weniger lang als vorher geangelt werden darf.
Also an nichtgeschützten Gebieten rund um die Uhr, dafür in Vogelschutzgebieten noch nicht mal mehr bis 24 bzw. 1 Uhr.
Was ist denn an dem "Argument" dran?

Hey,

dass die Möglichkeit bestehen bleiben würde, bestimmte Gebiete weiterhin nachts zu schützen, wurde schon zuvor beschrieben. Aber bestimmte Gebiete mehr zu schützen, die zuvor nach Landesfischereigesetz, bis zu ner bestimmten Zeit befischt werden durften, is in meinen Augen nur wieder politisches Geplänkel, sprich sinnfrei!
Da müssten diese Gebiete dann für ALLE Personen gesperrt werden.
 

DaG.

Member
AW: Wird das Nachtangelverbot in BaWü aufgehoben ?

Kann jemand die Auflistung der Vereine vom VfG posten. Hab schon auf der Seite vom VfG geschaut und nichts gefunden.
Danke
 

Bentham

Madenertränker
AW: Wird das Nachtangelverbot in BaWü aufgehoben ?

Dazu eine Mitteilung der Aktionsgruppe Nachtangelverbot:

Liebe Angelkameraden,

derzeit führt der Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V. (VFG) eine Befragung durch, bei der es um eine mögliche Abschaffung des Nachtangelverbotes geht. Hierzu werden alle Vereinsvorsitzenden angeschrieben, um mit ihren Vereinsmitgliedern eine gemeinsame Position zu finden und diese gegenüber dem Verband zu artikulieren. Anschließend wird das Thema auf den VFG-Bereichsversammlungen diskutiert. Damit es zu dieser Diskussion kommt, ist es jedoch erforderlich, dass beim VFG ein Rücklauf von mindestens 50% eintrifft. Das Nachtangelverbot ist ein wichtiges Thema, das alle aktiven Angler etwas angeht. Da erfahrungsgemäß nicht alle Vorsitzenden der Teilnahme an solchen Umfragen offen stehen, möchten wir euch bitten, euch bei euren Vorsitzenden für eine Teilnahme an der Umfrage stark zu machen.

Ferner befürworten wir ein Votum gegen das Nachtangelverbot. Das Nachtangelverbot ist derzeit negatives Alleinstellungsmerkmal der baden-württembergischen Landesfischereiverordnung (§ 3 (1) Satz 5). Eine vergleichbare Einschränkung der Angelzeiten besteht in keinem anderen Bundesland. Dies liegt auch darin begründet, dass das eigentlich Ziel des Nachtangelverbots, für eine beruhigte Uferzone während der Nacht zu sorgen, damit Vögel und Fische nicht in ihrer Nachtruhe gestört werden, zwar sinnvoll ist, aber nicht durch ein Nachtangelverbot erreicht werden kann. Schon alleine ob der erfolgreichen Fischwaid ist es im Interesse der Angler sich am Gewässer möglichst ruhig zu verhalten. Eine Störung des Uferbereiches kann also nicht primär durch Angler hervorgerufen werden. Hier sind andere Nutzer des Uferbereiches gleichsam mit einzubeziehen. Eine effektive Beruhigung der Uferzonen wird ausschließlich durch die Schaffung von Naturschutzräumen erreicht, bei denen auch die Nutzung durch anderen Publikumsverkehr, wie beispielsweise Spaziergänger, ausgeschlossen wird.

Daneben stört das Nachtangelverbot die Ausgewogenheit der Entnahme von Fischarten. Gerade einige der neu eingefügte Arten (Neozoen) - darunter auch Überträger der Krebspest -, deren Populationen sich in jüngster Vergangenheit beträchtlich vermehren und andere Fischarten zu verdrängen beginnen, können nur nachts gezielt beangelt werden. Das Nachtangelverbot steht einer gezielten Befischung dieser Arten also entgegen. In Folge wird der Angler durch das Nachtangelverbot in seiner Hegepflicht eingeschränkt.

Das Nachtangelverbot führt also, erstens, nicht zu den erwünschten Zielen und schränkt, zweitens, die Hegepflicht ein. Ein Votum gegen das Nachtangelverbot kann insofern die nur die einzig richtige Handlung sein.

Eure
Aktionsgruppe Nachtangelverbot Abschaffen!

Mehr Informationen zu der Aktion findet ihr unter www.nachtangelverbot-abschaffen.tk.
 

Smanhu

Member
AW: Wird das Nachtangelverbot in BaWü aufgehoben ?

So Leuts, auf gehts!!!!!

Auch die Nichtorganisierten können helfen. Druckt die Flyer aus und fragt bei euren Tackledealern, ob sie die Flyer auslegen!!!! Andere Angler informieren, die nicht im Internet aktiv sind, usw!!!!!

|wavey:|wavey:|wavey:|wavey:
 

Franz_16

Mitglied
AW: Wird das Nachtangelverbot in BaWü aufgehoben ?

Hallo Leute,
da die Jungs von der Redaktion z.Zt. bzgl. der Fusion der Bundesverbände ziemlich eingespannt sind, möchte ich mich hier kurz zu Wort melden!

Das mit der Aktionsgruppe ist eine sehr gute Sache und auch der Flyer ist gut formuliert.

Der Weg die Befragung über die Vereinsvorsitzenden ist für euch Angler, die ihr wie Restdeutschland eben auch nachts angeln wollt, natürlich denkbar ungünstig.

Hinzu kommt, dass der Verband das Nachtangelverbot meiner Ansicht nach nicht kippen will, dafür spricht folgendes:

1. Bietet man den Vereinsvorsitzenden an, durch Nichtbeantwortung "Bleibt alles wie es ist".

2. Hat man einen Zeitrahmen gesteckt, der es verbietet - dass sowas in Vereinen z.b. bei einer JHV vernünftig diskutiert wird

3. Ist mir das Schreiben an die Vorsitzenden bekannt - und gerade in den beigefügten Hintergrundinformationen wird dabei versucht deutlich auf die Risiken hinzuweisen. Als Vereinsmeier, der auch öfter mal solche bzw. ähnlichen Schreiben vor die Nase bekommt ist die Kernbotschaft welche ich da für mich klar herausinterpretiere: "Wenn Sie sich einfach nicht melden würden und wir den Vorgang als "unbeantwortet" ablegen können wäre uns lieber."

Abgesehen davon, wird auch auf die landespolitische Ebene angespielt - weil man vermutlich Angst hat dann Gewässer zu verlieren. Dass diese Angst nichts mit dem Nachtangelverbot, sondern vielmehr mit dem Duckmäusertum das man seit jeher praktiziert hat zu tun hat - ist ein anderes Thema.

Wie die Landespolitik zum Nachtangelverbot steht, könnt ihr im Interview mit Nils Schmid, welches Thomas9904 geführt hat sehen:
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben...d-landtagsfraktion-in-baden-wuerttemberg.html

Das nur mal so vorab...

Wichtig ist jetzt, dass man die Vereinsvorsitzenden dazu bekommt - dass sie den Fragebogen zurückschicken - damit eine Quote von über 50% erreicht wird. Und für euch ist es natürlich wichtig, dass die Vereinsvorsitzenden sich für eine Abschaffung des Nachtangelverbotes aussprechen.

Der Flyer ist ein guter Anfang muss aber noch unterstützt werden. Ich würde euch anraten, dass möglichst jeder Vereinsvorsitzende eine schriftliche Aufforderung eines Mitglieds erhält an der Umfrage teilzunehmen. Denn sollte er das dann nicht machen, kann man ihn vor versammelter Mannschaft wenigstens Fragen warum er diese Aufforderung ignoriert hat.

Ein solches Anschreiben an die Vereinsvorsitzenden solltet ihr noch ausformulieren und dem Flyer beilegen sowie zum Download anbieten.

Denn wenn der einzelne Angler auf den Vorsitzenden zugehen soll - wird das nichts werden. Weil vielen der Aufwand zu hoch ist, und bei einigen wahrscheinlich auch die Sicherheit im formulieren solcher "Wünsche" fehlt.

Dann bringt möglichst viele Angler dazu, dieses Schreiben an Ihre Vereinsvorsitzenden zu senden. Führt doch ruhig eine öffentliche Liste, welche Vereine mittels eines solchen Schreibens bereits aufgefordert wurden - das verschafft Übersicht und erhöht vllt. auch etwas den Druck diese Schreiben nicht einfach zu ignorieren.

@Bentham
Solltest du der Urheber des Textes auf dem Flyer sein - formulier du so ein Schreiben - denn wortgewandt genug bist du zweifelsohne!!!

Vorschlag zur Diskussion:
Sehr geehrter Herr ...,
vor einigen Tagen erhielten Sie vom VfG ein Schreiben bzgl. der Verbandsumfrage zum Thema Nachtangelverbot.
Begründungen für die Abschaffung des Nachtangelverbots darlegen. Inhalte aus dem Flyer übernehmen.

Aufgrund dieser Tatsachen fordere ich Sie hiermit auf, den Fragebogen auszufüllen und sich für die Abschaffung des Nachtangelverbotes auszusprechen

Mfg
Ihr Mitgiled XY
 

bike44rot

Member
AW: Wird das Nachtangelverbot in BaWü aufgehoben ?

Ist schon bekannt, wie die Umfrage ausgegangen ist?

Grüße Thomas
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Wird das Nachtangelverbot in BaWü aufgehoben ?

Lt. der Verbandshomepage sollen die Fragebögen Mitte Nov. wieder zurückkehren.
Hört sich nach viel Zeit an, ist es aber nicht. Franz hat das im obigen Post benannt; so etwas müsste eine Vereins- und nicht Vorstandsentscheidung sein.
Heißt: alle Vereinsmitglieder müssten per Rundschreiben befragt werden oder eine Jahreshauptversammlung fällt einen Beschluss.
Ersteres ist zeitlich (und Kostentechnisch) mehr als schwierig, die JHVen finden meist im Frühjahr statt.
Ein Schelm, wer Böses bei dem gewählten Verfahren denkt.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wird das Nachtangelverbot in BaWü aufgehoben ?

Wenn die Naturschutzer das so wollten wie vom Verband behauptet, würden sie selber die Aufhebung des Nachtangelverbotes verlangen, um das leichter durchsetzen zu können - die Verbände sind so blöde, das geht auf keine Kuhhaut...
 

Smanhu

Member
AW: Wird das Nachtangelverbot in BaWü aufgehoben ?

Hier in BW kann man doch nur noch den Kopf schütteln. Egal wie diese Umfrage ausgeht, scheint es ne Verlustrechnung für, wie so oft hier in BW, die Angler zu geben und das durch den eigenen Landesverband#d

Was hier getrieben wird bzgl. des Nachtangelverbots und den angedrohten Sanktionen falls es aufgehoben wird, ist Kindergartenniveau. "wenn ihr das macht, tu ich euch was anderes wegnehmen, weil ich bin stärker"! Vielleicht sollten wir die Verbansleute mal mit ner Packung Nuckis bestechen:q
 
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