Ich darf mal als Diskussionsgrundlage das Fischereirecht zitieren:
13
Angelfischerei
(1) 1 Die Handangel darf höchstens drei Angelhaken (Anbissstellen) haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen. 2 Abweichend von Satz 1 darf die Hegene bis zu fünf Angelhaken (Anbissstellen) haben; die Hegene ist eine Handangel, bei der von einem beschwerten Vorfach kurze Seitenarme (Springer) mit jeweils einer Anbissstelle abzweigen.
(2) 1 Die Handangel muss ständig beaufsichtigt werden. 2 Das Werfen in Verbindung mit dem sofortigen Einziehen der Hegene ist untersagt.
§ 12
Verbotene Fangarten, Fanggeräte und
Fangvorrichtungen
6. das Fischen unter gleichzeitiger Benutzung von mehr als zwei Handangeln (Anbissstellen und Schnur mit oder ohne Rute); neben der Hegene darf gleichzeitig keine weitere Handangel verwendet werden.
Frage nun:
darf ich nun also an 2 Ruten jeweils mit einer Montage mit drei Vorfächern / Haken fischen (also z.b. drei Springer mit drei verschieden beköderten Einzelhaken) ?
Oder sogar mit nur einer Rute und einer Montage mit 5 Springern (5 Vorfächer / Haken z.b. mit Tauwürmern bestückt) auf Aal oder Quappe ?
Das wäre ja dann gemäß obiger Definition eine Hegene.....
Mit anderen Worten: gemäß des Fischereigesetzes ist eine Hegene dann also nicht wie unter Anglern üblich ein Vorfach mit 5 künstlichen Fliegen etc. zum Barsch- oder Renkenfang vom Boot aus, sondern auch ein auf Grund gelegtes Vorfach mit 5 dicken, wurmbestückten Aalhaken, mit der Grundrute vom Ufer aus angeboten.
Habe diese Geschichte schon mit mehreren vereidigten Fischereiaufsehern diskutiert, mit sehr verschiedenen Interpretationen....
Einige wußten nicht mal die Definiton "Anbißstelle" und "Mehrfachhaken" korrekt zu interpretieren.
Hintergrund dieses Treads meinerseits ist, daß ich mit einer Rute und 3 (oder sogar 5) Anbißstellen das Ruttenvorkommen in meinem Haus (Vereins-)flusses prüfen möchte.
Im Vereinsrecht steht nur daß "das Fischen auf Friedfische mit dem Mehrfachhaken" verboten ist.
Würde mich auf eine rege Diskussion gerne auch mit Experten (Aufsehern, Rechtsanwälten etc.) freuen.
13
Angelfischerei
(1) 1 Die Handangel darf höchstens drei Angelhaken (Anbissstellen) haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen. 2 Abweichend von Satz 1 darf die Hegene bis zu fünf Angelhaken (Anbissstellen) haben; die Hegene ist eine Handangel, bei der von einem beschwerten Vorfach kurze Seitenarme (Springer) mit jeweils einer Anbissstelle abzweigen.
(2) 1 Die Handangel muss ständig beaufsichtigt werden. 2 Das Werfen in Verbindung mit dem sofortigen Einziehen der Hegene ist untersagt.
§ 12
Verbotene Fangarten, Fanggeräte und
Fangvorrichtungen
6. das Fischen unter gleichzeitiger Benutzung von mehr als zwei Handangeln (Anbissstellen und Schnur mit oder ohne Rute); neben der Hegene darf gleichzeitig keine weitere Handangel verwendet werden.
Frage nun:
darf ich nun also an 2 Ruten jeweils mit einer Montage mit drei Vorfächern / Haken fischen (also z.b. drei Springer mit drei verschieden beköderten Einzelhaken) ?
Oder sogar mit nur einer Rute und einer Montage mit 5 Springern (5 Vorfächer / Haken z.b. mit Tauwürmern bestückt) auf Aal oder Quappe ?
Das wäre ja dann gemäß obiger Definition eine Hegene.....
Mit anderen Worten: gemäß des Fischereigesetzes ist eine Hegene dann also nicht wie unter Anglern üblich ein Vorfach mit 5 künstlichen Fliegen etc. zum Barsch- oder Renkenfang vom Boot aus, sondern auch ein auf Grund gelegtes Vorfach mit 5 dicken, wurmbestückten Aalhaken, mit der Grundrute vom Ufer aus angeboten.
Habe diese Geschichte schon mit mehreren vereidigten Fischereiaufsehern diskutiert, mit sehr verschiedenen Interpretationen....
Einige wußten nicht mal die Definiton "Anbißstelle" und "Mehrfachhaken" korrekt zu interpretieren.
Hintergrund dieses Treads meinerseits ist, daß ich mit einer Rute und 3 (oder sogar 5) Anbißstellen das Ruttenvorkommen in meinem Haus (Vereins-)flusses prüfen möchte.
Im Vereinsrecht steht nur daß "das Fischen auf Friedfische mit dem Mehrfachhaken" verboten ist.
Würde mich auf eine rege Diskussion gerne auch mit Experten (Aufsehern, Rechtsanwälten etc.) freuen.