wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

heinzrch

Active Member
Ich darf mal als Diskussionsgrundlage das Fischereirecht zitieren:

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Angelfischerei
(1) 1 Die Handangel darf höchstens drei Angelhaken (Anbissstellen) haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen. 2 Abweichend von Satz 1 darf die Hegene bis zu fünf Angelhaken (Anbissstellen) haben; die Hegene ist eine Handangel, bei der von einem beschwerten Vorfach kurze Seitenarme (Springer) mit jeweils einer Anbissstelle abzweigen.
(2) 1 Die Handangel muss ständig beaufsichtigt werden. 2 Das Werfen in Verbindung mit dem sofortigen Einziehen der Hegene ist untersagt.
§ 12
Verbotene Fangarten, Fanggeräte und
Fangvorrichtungen

6. das Fischen unter gleichzeitiger Benutzung von mehr als zwei Handangeln (Anbissstellen und Schnur mit oder ohne Rute); neben der Hegene darf gleichzeitig keine weitere Handangel verwendet werden.

Frage nun:

darf ich nun also an 2 Ruten jeweils mit einer Montage mit drei Vorfächern / Haken fischen (also z.b. drei Springer mit drei verschieden beköderten Einzelhaken) ?

Oder sogar mit nur einer Rute und einer Montage mit 5 Springern (5 Vorfächer / Haken z.b. mit Tauwürmern bestückt) auf Aal oder Quappe ?

Das wäre ja dann gemäß obiger Definition eine Hegene.....
Mit anderen Worten: gemäß des Fischereigesetzes ist eine Hegene dann also nicht wie unter Anglern üblich ein Vorfach mit 5 künstlichen Fliegen etc. zum Barsch- oder Renkenfang vom Boot aus, sondern auch ein auf Grund gelegtes Vorfach mit 5 dicken, wurmbestückten Aalhaken, mit der Grundrute vom Ufer aus angeboten.

Habe diese Geschichte schon mit mehreren vereidigten Fischereiaufsehern diskutiert, mit sehr verschiedenen Interpretationen....

Einige wußten nicht mal die Definiton "Anbißstelle" und "Mehrfachhaken" korrekt zu interpretieren.

Hintergrund dieses Treads meinerseits ist, daß ich mit einer Rute und 3 (oder sogar 5) Anbißstellen das Ruttenvorkommen in meinem Haus (Vereins-)flusses prüfen möchte.
Im Vereinsrecht steht nur daß "das Fischen auf Friedfische mit dem Mehrfachhaken" verboten ist.
Würde mich auf eine rege Diskussion gerne auch mit Experten (Aufsehern, Rechtsanwälten etc.) freuen.
 

HEWAZA

Mitglied
AW: wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

Euer Verein meint bei dem Begriff "Mehrfachhaken" eine Zwilling oder Drilling!

PS: Aber trotzdem solltest du prüfen ob du "vom Verein aus" wirklich mehrere "Anbissstellen" pro Angel benutzen darfst. (Ich kanns mir nicht Vorstellen)

Gruß
HEWAZA
 

JunkieXL

Member
AW: wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

Also meiner Erkenntnis nach sind Hegene spezielle Vorfächer zum Renken fangen (d.h Spezielle Fliegen) so wie bei uns hier Heringsvorfächer.
Folgend wird nur der Aufbau einer Hegene beschrieben, Hegenen sind also spezielle Vorfächer(dadurch gekennzeichnet das kunstfliegen bzw Renkenköder dranne sind). D.h du darfst rein rechtlich betrachtet nur mit 3Haken und 2Ruten Fischen damit bist du schon gut dranne bei uns sind es maximal 2! (Ich angel eh nur mit Einzelhaken.)
 

heinzrch

Active Member
AW: wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

@hezawa: genau das ist der Punkt, bei allem, was in den (immer am Wasser mitzuführenden....) Vereinsbestimmungen nicht erwähnt ist, müsste das Fischereigesetz (hier die bayerische Fischereiordnung) greifen. Demnach wäre im Extremfall das Fischen mit einer Rute und fünf Aalvorfächern legal.
Ehrlichgesagt, ich gehe davon aus, daß ich sofort aus dem Verein fliegen würde, wenn ich mit so einer Angel erwischt würde. Was ich hier so beschissen finde, ist die Tatsache, daß hier die Rechtsprechung von den Aufsehern / Vorständen einfach beliebig interpretiert wird.
Ein anderes Beispiel wäre das Eisfischen: jahrelang in den Bestimmungen nicht erwähnt, wurde mir jedoch glaubhaft vesichert, daß ich wenn ich dabei ertappt würde sofort mit dem Einzug der Fischereierlaubnis zu rechnen hätte, obwohl nirgenwo stand, daß die verboten wäre (Mittlerweile hat nach 20 Jahren der Fischereiverband Mfr. diesen Passus in die Verbandskarte nachgetragen....)
 

Geraetefetischist

Der Pappenheimerkenner
AW: wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

Nun, so ganz versteh ich den Sinn der Frage nicht. Du darfst gemäss den Gesetzen eine mit 5 Vorfächern bestückte Rute zwar eventuell rauslegen, aber:
1.) 2x3 Anbissstellen ergeben zusammen 6, also eine mehr, ausserdem ists Flexibler und auch beim Fang liegen noch Köder im Wasser.
2.) eine Rute mit 5 Vorfächern wird ziemlich schwer auszulegen, da unhandlich.
3.) Falls auch andere Fische da auf würmer stehen (vermutlich) oder Krebse, wird man mit 1x5 Anbissstellen vermutlich eher Probleme bekommen, statt mit 2x3

Warum also Diskutieren?

Zumal das nichtmal Anwälte und Richter Einstimmig und umfassend so beantworten können. Denn dafür müsste man erstmal die Gesetzeshintergründer rauskramen, die derzeitige allgem. Ansicht etc.

Just Monsters
Holger
 

heinzrch

Active Member
AW: wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

@Gerätefetischist: oben steht, bei Einsatz einer Hegene ist keine weitere Handangel erlaubt, also max. die 5 Anbissstellen der Hegene.
Krebse gibt es bei uns keine (um genau zu sein schon, aber so selten daß sie ganzjährig geschützt sind, vor allem aber keine Wollhandkrabben).
Um festzustellen, ob überhaupt Rutten (Quappen) im Bach sind, wäre es schon hilfreich mit 2-3 Vorfächern zu angeln (ungefähr so wie beim Plattfischangeln), vor allem mit dem Hintergrund, diese zu entnehmen, und als Besatz für einen anderen Bach zu verwenden :q
 

vertikal

Active Member
AW: wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

Nur mal 'n kleiner Tipp: Hättste die Zeit, in der du hier juristische Feinheiten diskutierst, sinnvoller, nämlich angelnderweise genutzt, wüsstest du über den Bestand in deinem Gewässer schon wieder viel mehr!;)


Gruß, VERTIKAL
 

Kochtoppangler

Fliegenschmeißer
AW: wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

1. Ich denke mal es ist effektiver mit 2 Ruten und 3 Haken zu fischen wie mit einer Rute an der 5 Haken sind ...
5 haken an einer Rute bringen dir nicht mehr Fische ... Die Fische würden den Köder genauso finden wenn nur 2 oder 3 haken an der Rute wären , da du zwischen den einzelnen Ködern eh keine großen Abstände hättest .

2. Obs nu definiert ist oder nicht , ich denke mal der Fischereiaufseher hat ne ziehmlich genaue Vorstellung davon was eine hegene ist !
 

Toni_1962

freidenkend
AW: wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

Die Hegene ist klar definiert: max. 5 "blanke" Haken d.h. künstlich;
Gleichzeitig zur Hegene darf keine weitere Angel benutzt werde.

Ich angle mit Hegene mit 5 Springern auf Renken und Saiblinge unter Verwendung von speziellen Hegeneschwimmer und 30 Gramm-Blei.
Die Abstände zwischen den Springern sind so gewählt, dass eine Distanz 1. bis 5. Haken gut 2 Meter beträgt.
Das Werfen damit vom Ufer aus ist problemlos, vom Boot aus wird nicht geworfen.
 

Geraetefetischist

Der Pappenheimerkenner
AW: wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

oben steht, bei Einsatz einer Hegene ist keine weitere Handangel erlaubt, also max. die 5 Anbissstellen der Hegene.
Richtig, entweder eine Hegenenangel mit 5 Anbisstellen, oder 2 Handangeln a je 3 Anbissstellen. Macht zusammen 6.

Letzteres halte ich für effizienter.

Just Monsters
Holger
 

nikmark

Denunziant
AW: wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

vertikal schrieb:
Nur mal 'n kleiner Tipp: Hättste die Zeit, in der du hier juristische Feinheiten diskutierst, sinnvoller, nämlich angelnderweise genutzt, wüsstest du über den Bestand in deinem Gewässer schon wieder viel mehr!;)


Gruß, VERTIKAL

I LOVE IT :m
So einfach und pragmatisch können richtige Antworten sein #6

Nikmark
 

heinzrch

Active Member
AW: wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

Ich habe nicht wirklich vor, mit 5 Ködern an einer Angel zu fischen. Aber ich würde schon in Erwägung ziehen ,evt. mit 2 oder 3 Haken an einer Montage (dann mit einer Rute) zu fischen, um z.B. Fetzen und Wurm zu probieren, oder einfach die Anbißwahrscheinlichkeit zu erhöhen. Und ich möchte jetzt einfach wissen, ob ich das darf oder nicht. Wenn ich es nämlich nicht darf und trotzdem mache, und dabei erwischt werden, flieg ich aus meinem Verein und das möchte ich wiederum auch nicht.
Kurz: es ging mir nur darum, zu zeigen wie willkürlich manche Sachen bei uns sind, obwohl wir ja bekanntlich weltmeister im Reglementieren sind...
PS: die Zeit zum Angeln finde ich trotzdem, da ich das Board in meinen mir zustehenden 5min Pause pro Stunde PC Arbeit nutze.....:m
 

JunkieXL

Member
AW: wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

Also an der sache mit der Hegene gibs nichts falsch zu verstehen weil das eine Spezielle Angel ist und dafür gibt es spezielle Rollen und Vorfäücher.

Du darfst also nur mit 2 Angeln a maximal 3 Haken Fischen, so stehts im Gestz da gibs keine andere Interpretationsmöglichkeit für.
 

lordwuddy

Nordhesse
AW: wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

Nochmal eine Frage zu den Anbisstellen, wie ist das mit einem Drilling am Blinker oder Wobbler ist das eine oder 3 Anbisstelle |kopfkrat
lordwuddy
 

Patrick_87

Member
AW: wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

bissle spät aber ein drilling ist eine anbissstelle, 2 drillinge 2 anbissstellen, 3 = 3, also ein normaler nicht riesiger wobbler hat 2 drillinge = 2 anbissstellen ;)
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

Falsch. Ein Spinnköder, auch wenn er mehrere Drillinge trägt, gilt als eine Anbißstelle.
 

antonio

Active Member
AW: wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

2 angeln mit je höchstens 3(haken)anbißstellen.
euer verein kann hier natürlich die regeln verschärfen.

antonio
 

manuell

New Member
AW: wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

1 drilling zählt doch wie eine anbissstelle ?
also ist doch ein wobbler mit drei drillinge erlaubt?
weil es doch nur drei anbissstellen sind?

bayern
 

kati48268

Well-Known Member
AW: wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

Willkommen an Bo(a)rd.
Der Trööt ist zwar schon etwas älter, aber Andals Antwort ist immer noch richtig.
 
AW: wieviele Anbißstellen ? - Interpretationsspielraum des Fischereigesetzes ?

Für mich gibt es da keine Frage da in meiner Jahrekarte folgendes steht...

Zitat:

Erlaubt ist beim Friedfischangeln die Verwendung von nur einem einschenkligen Einzelhaken!

Die Verwendung von Systemen beim Raubfischangeln mit mehreren Anbissstellen bzw. Kunstködern (Paternoster) ist verboten!

Zitat ende:

Ist für mich für dieses Gewässer ganz klar geregelt!
mfg
 
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