Wieder Angler verurteilt - Fische haben Schmerzempfinden?

rheinfischer70

Well-Known Member
Die Frage beantwortet eine tiermedizinische Sachverständige und auch hier gibt es kein Vertun: Seit mindestens zehn Jahren sei es wissenschaftlich erwiesen, dass Fische Schmerzen und Leiden empfinden können, sagt die Expertin

Hat jemand Quellen, worauf sich eine tiermedizinische Sachverstänge berufen kann?

Du Angler können nur extrem Beschränkt sein.
 

phirania

phirania
In stillem Gedenken
So ein Schwachsinn..
Ich könnte Kotzen.
 

Timbo78

Member
Tja, vorsätzlich den Fisch nur für das Foto gefangen, dann auch nicht direkt freigelassen, sondern erst noch fürs Foto bzw. Video posieren...

Genau das ist der Grund, warum Leute immer wieder verurteilt werden. Und die liefern auch noch selber die Beweise dazu.
Wenn es mal Beifang ist, den man nicht haben will und deswegen direkt abhakt, wie man es auch mit geschonten Fischen machen soll, dann sagt da i.d.R. auch niemand was gegen, dann gibt es oft auch keine Urteile gegen die Personen.
 

rheinfischer70

Well-Known Member
Das das Vollhonks waren, ist klar. Mich wundern nur die Ausführungen der Expertin, auf der die Richter anscheinend gehört haben

Es geht um das erwiesene Schmerzempfinden und die Behauptung, dass 30% der freigelassenen Fische sterben.
Habe selbst Zahlen im Kopf, dass weit unter 10% der freigelassenen Karpfen/ Welse sterben. Bei Zandern wesentlich mehr, was aber an der oft falschen Behandlung liegt.
 

rippi

Pokemon-Trainer
Die haben nichts falsch gemacht, außer der Mediengeilheit ist den Anglern nichts vorzuwerfen.
 

Fantastic Fishing

Well-Known Member
Dann hatten die beiden Angler aber einen schlechten Anwalt, wenn sich eine bisher widerlegte und nicht salonfähige Studie über eine (vermeintlich) Sachverständige in einem Urteil manifestieren kann. Unabhängig davon: Würde das Zurücksetzen von Fischen in so einer hohen Sterberate münden, wären diverse hoch frequentierte Wettkampfstrecken im Ausland quasi Friedhöfe. In UK sind die Karpfen an den Commericals teilsweise auch so verballert um die Maulgegend herum und so oft gefangen worden und sie beißen dennoch! Nichts tot, sonst wären diese Anlagen nicht wirtschaftlich und in England ohnehin kaum toleriert.

Wie immer: Ein riesiger Haufen mainstreamiger Scheisse im digitalen Boulevardblatt.
 

Lajos1

Well-Known Member
Tja, vorsätzlich den Fisch nur für das Foto gefangen, dann auch nicht direkt freigelassen, sondern erst noch fürs Foto bzw. Video posieren...

Genau das ist der Grund, warum Leute immer wieder verurteilt werden. Und die liefern auch noch selber die Beweise dazu.
Wenn es mal Beifang ist, den man nicht haben will und deswegen direkt abhakt, wie man es auch mit geschonten Fischen machen soll, dann sagt da i.d.R. auch niemand was gegen, dann gibt es oft auch keine Urteile gegen die Personen.

Hallo,

genau so ist es. Gegen Dummheit wächst kein Kraut im Garten. Das Schlimme an der Sache ist nur, das solche Typen auch mit daran Schuld sind, dass wir immer wieder Gegenwind bekommen.
Zum Schmerzempfinden der Fische allgemein, nun da gibt es Gutachten die das fast verneinen (ganz eh nicht) und auch welche, die dies klar bejahen.
Angenehm ist es für die Fische sicher nicht, da brauchts auch kein Gutachten dazu. Wir leben halt mal in Deutschland und hier ist die Angelei nicht vom Tierschutzgesetz ausgenommen, wie in anderen Ländern, z.B. Österreich. Deshalb können wir uns auch abschminken, dass C&R jemals bei uns legal wird.
Ich habe nichts dagegen, aber um Gottes Willen nicht so publizieren wie diese beiden Angler.

Petri Heil

Lajos
 
Zuletzt bearbeitet:

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
Das wäre eine gute Möglichkeit für den DAFV, sich da einzuhaken, Revision einzulegen und mit echten Experten(Arlinghaus z.B.) dieses Fehlurteil anzufechten und öffentlichkeitswirksam richtig zu stellen(was das Schmerzempfinden betrifft).

Sowas wäre gute Öffentlichkeisarbeit!
 
Zuletzt bearbeitet:

Timbo78

Member
Es geht um das erwiesene Schmerzempfinden und die Behauptung, dass 30% der freigelassenen Fische sterben.
Habe selbst Zahlen im Kopf, dass weit unter 10% der freigelassenen Karpfen/ Welse sterben.

Schmerzempfinden gibt es solche und solche Studien zu. Was ziemlich außer Frage steht ist, dass sie Stress empfinden und längere Zeit außerhalb des Wasser für sie eine besondere Form des Stresses, wenn nicht sogar Leid ist. Wobei aus dem Artikel nicht hervorgeht, wie lange er außerhalb des Wassers war.

Bezüglich der Sterblichkeit, das ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig und auch etwas abhängig von der Fischart. Das kann bei bestimmten Umständen und bestimmten Fischen durchaus bei 30% liegen, bei anderen sogar unter 5%. Aber an sich sind Karpfen da ziemlich stabil.
 

rippi

Pokemon-Trainer
Lieber Timbo78,

ich denke wir müssen hier differenzieren. Es dürfte nicht bekannt sein, dass Fische Stress empfinden, lediglich dass Fische Stress erleben. Das sollte schon unterschieden werden. Gebe aber, wenn du deiner Sache sicher bist, doch ein paar Quellen, sodass wir zukünftig solcher Missverständnisse entgehen können.
 

fishhawk

Well-Known Member
sagt die Expertin

Die sich mit der Aussage, dass 30% solcher Fänge innerhalb der nächsten 48h an Stress und Schmerzen sterben, eindeutig selbst disqualifiziert hat, sofern sie das tatsächlich so gesagt haben sollte.

Eine Studie mit Mortalitätsrate von 30% bei Karpfen dürfte es m.W. nicht geben. Die "Expertin" beruft sich da wohl auf falsch zitierte Pauschalaussagen suspekter Quellen, die keiner Überprüfung standhalten würden.

Nach Arlinghaus, der ja viel Recherche betrieben hat, sind es bei Karpfen im Schnitt aller Studien ca. 5,7% Mortalität, wobei er bei eigenen Versuchen m.W. auch schon 0% dabei hatte. Wenn man überlegt, wie oft bestimmte Karpfen im Ausland in Pay-Lakes gefangen werden und das oft über viele Jahre hinweg, sind selbst die 5.7% für die "Szene" wahrscheinlich schon deutlich zu hoch.

Bei den Durchschnittswerten zur Hakmortalität sind halt auch solche Zahlen dabei, wobei Fische z.B. bewusst tief gehakt wurden, oder die Fang- und Handlingumstände sehr ungünstig waren. Solche Ausreisser ziehen dann den Schnitt nach oben.

Wenn das allerdings tatsächlich ein Graser war, dürfte der Fall schon wieder etwas anders liegen. Ich bezweifle zwar, dass es zu diesen Fischen entsprechende Studien gibt, aber dass die Burschen etwas empfindlicher sind und möglichst nicht gehältert oder längere Zeit außerhalb des Wassers gehandelt werden sollten, sollte man als Angler wissen.

Ob die Expertin da einen Unterschied kennt würde ich aber nicht drauf wetten wollen

Absolut unseriös ist dann die Behauptung, die Fische würde an Stress und Schmerz sterben, denn die Todesursachen können ja nur durch eine Obduktion ermittelt werden. Meines Wissens sind die erforschten Todesursachen bei solchen Fischen vielschichtig und die Begründung "gestorben wegen Schmerz und Leid " hab ich noch nie gelesen.

Wir leben halt mal in Deutschland und hier ist die Angelei nicht vom Tierschutzgesetz ausgenommen,

Richtig, man darf in D jederzeit Tiere töten oder ihnen Schmerzen, Leid, Stress oder Schaden zufügen, solange man dafür einen juristisch anerkannten "vernünftigen Grund" hat.

Und für Angler erkennt die Rechtsprechung zurzeit nur sehr wenige Gründe als "vernünftig an".

Warum sich trotzdem immer wieder solche Angler selber ans Messer liefern, bleibt für mich ein Rätsel.

Wie immer: Ein riesiger Haufen mainstreamiger Scheisse im digitalen Boulevardblatt.

Ist wohl leider so.

Schon erstaunlich, wer heutzutage so als Experte und Journalist tätig ist und auch noch Geld dafür kriegt.
 

Toni_1962

freidenkend
Experte/in? Welch unzutreffender Begriff!

Wir hatten Fälle, in denen behördlich ein SACHVERSTÄNDIGER bestellt/befragt wurden.
Dazu greift man behördlich bei uns (mag in anderen Reg.-Bez. anders sein) auf das staatl. Veterinäramt zurück. Bei uns war das meist jeweils eine relativ junge Veterinär-Ärztin, die gutgläubig und unbedarft war und den Rückschluss zog: Fisch => Wirbeltier => Tierschutzgesetz: Wortlaut mit Wirbeltier und Schmerz und Leid => Schlussfolgerung: Fisch hat Schmerz

Also: Schlussfolgerung aus (möglicherweise selbstgestrickter) theoretischer Kausalkette, Sachvertändiger ohne begründeten Sachverstand (deswegen auch keine Expertin), aber behördlich verwertete Aussagen.
 
Zuletzt bearbeitet:

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

indem behördlich ein SACHVERSTÄNDIGER bestellt/befragt wurde.

Soweit ich weiß, liegt es am Gericht, wen sie als "Sachverständigen" heranziehen.

Es ist dann Sache der Verteidigung, die Aussagen des Sachverständigen ggf. überprüfen zu lassen und evtl. mit Gegengutachten zu widerlegen.

Ist aber scheinbar nicht so einfach, das Vertrauen der Richter in "ihre" Sachverständigen zu erschüttern.

Es gibt ja Sachverständige, aufgrund deren Gutachten erwiesenermaßen mehrfach Unschuldige zu Geld- und Gefängnisstrafen verurteilt wurden, und erst in nächster Instanz dann freigesprochen wurden.

Wenn ein Gutachter, der daraufhin wegen grober Fahrlässigkeit zu einer Schmerzensgeldzahlung an das Opfer verurteilt wurde, dann aber bei anderen Gerichten munter weiter machen darf, fragt man sich schon, nach welchen Kriterien solche Sachverständigen ausgewählt werden.

Wobei es in obigem Fall wahrscheinlich auch nichts genützt hätte, der Gutachterin auf den Zahn zu fühlen.

Auch wenn sie falsch liegt, haben die beiden Angler sich höchstwahrscheinlich nicht rechtskonform verhalten.
 

Toni_1962

freidenkend
Hallo,



Soweit ich weiß, liegt es am Gericht, wen sie als "Sachverständigen" heranziehen.

Es ist dann Sache der Verteidigung, die Aussagen des Sachverständigen ggf. überprüfen zu lassen und evtl. mit Gegengutachten zu widerlegen.

Ist aber scheinbar nicht so einfach, das Vertrauen der Richter in "ihre" Sachverständigen zu erschüttern.

Es gibt ja Sachverständige, aufgrund deren Gutachten erwiesenermaßen mehrfach Unschuldige zu Geld- und Gefängnisstrafen verurteilt wurden, und erst in nächster Instanz dann freigesprochen wurden.

Wenn ein Gutachter, der daraufhin wegen grober Fahrlässigkeit zu einer Schmerzensgeldzahlung an das Opfer verurteilt wurde, dann aber bei anderen Gerichten munter weiter machen darf, fragt man sich schon, nach welchen Kriterien solche Sachverständigen ausgewählt werden.

Wobei es in obigem Fall wahrscheinlich auch nichts genützt hätte, der Gutachterin auf den Zahn zu fühlen.

Auch wenn sie falsch liegt, haben die beiden Angler sich höchstwahrscheinlich nicht rechtskonform verhalten.

d'accord
 

rheinfischer70

Well-Known Member
Klar, die haben einen Fisch gesehen, diesen geangelt, gefangen und dann zurück gesetzt. Das alles ordentlich im Netz für PETA dokumentiert.
Das sagt viel darüber aus, wie diese Typen gestrickt sind.

Aber eine Expertin, die falsche unbelegte Aussagen trifft, ist der Oberhammer und schadet uns Anglern.
Ebenso der Fischereiberater aus Frankfurt, der öffentlich erzählt, dass gefangene Fische zurückzusetzen strafbar ist.
 

Toni_1962

freidenkend
Nun da man/mann/frau/divers ja weiß, wie das mit dem Posen mit Fisch ausgehen kann,

muss man/mann/frau/divers sich halt immer vor Augen halten:

es gibt welche, die werden bezahlt für's Posen
und welche die werden zahlen für's Posen
 
Die haben nichts falsch gemacht, außer der Mediengeilheit ist den Anglern nichts vorzuwerfen.

Tja leider falsch und leider fehlen hier einige Dinge im Verfahren und im Artikel, ich denke da kommt noch etwas.
Also zu dem im Artikel erwähnten Sachverhalt ist zu sagen das die beiden Herren dies rein aus Spass und zu Vermarktungszwecken Ihres Mediakanals gemacht haben und dies ist verboten! Kann man auch in jedem Fischereigesetz nachlesen.Die Kanäle auf FB und Insta sind inzwischen Geschichte.
Sie haben also wissentlich gegen Gesetze gehandelt. Zusätzlich habe Sie ohne Fischereiberechtigung in diversen Gewässern gefischt und dies teilweise auch mit verbotenen Techniken nur um sich im Internet zu Profilieren. Von den gesetzlichen Schutzzonen ganz zu schweigen. Da diese beiden Spezis seit Jahren gegen die Geseztze verstoßen sind noch andere Verfahren im Gange.

Zu der hinzugezogenen Expertin ist nicht viel zu sagen ausser das Sie eine wiederlegte Studie vertritt die auf nicht messbarem Empfinden basiert.

Wir hätten gerne von der Verhandlung gewusst, es wäre wohl nicht bei einer Geldstrafe geblieben ;)
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Kann man auch in jedem Fischereigesetz nachlesen.

In dem für mein Bundesland geltenden Gesetz schon mal nicht.

Außerdem wurden sie dem Artikel zufolge nicht wegen Verstoß gegen das Fischereigesetz, sondern wegen TSCHG verurteilt.

Da diese beiden Spezis seit Jahren gegen die Geseztze verstoßen sind noch andere Verfahren im Gange.

Wenn die tatsächlich über Jahre hinweg frisch, fröhlich frei gegen Gesetze verstoßen können, ohne dass da was passiert ist, spricht das m.E. nicht unbedingt für die zuständige Fischereiaufsicht.
 

Kochtopf

Chub Niggurath
Tja leider falsch und leider fehlen hier einige Dinge im Verfahren und im Artikel, ich denke da kommt noch etwas.
Also zu dem im Artikel erwähnten Sachverhalt ist zu sagen das die beiden Herren dies rein aus Spass und zu Vermarktungszwecken Ihres Mediakanals gemacht haben und dies ist verboten! Kann man auch in jedem Fischereigesetz nachlesen.Die Kanäle auf FB und Insta sind inzwischen Geschichte.
Sie haben also wissentlich gegen Gesetze gehandelt. Zusätzlich habe Sie ohne Fischereiberechtigung in diversen Gewässern gefischt und dies teilweise auch mit verbotenen Techniken nur um sich im Internet zu Profilieren. Von den gesetzlichen Schutzzonen ganz zu schweigen. Da diese beiden Spezis seit Jahren gegen die Geseztze verstoßen sind noch andere Verfahren im Gange.

Zu der hinzugezogenen Expertin ist nicht viel zu sagen ausser das Sie eine wiederlegte Studie vertritt die auf nicht messbarem Empfinden basiert.

Wir hätten gerne von der Verhandlung gewusst, es wäre wohl nicht bei einer Geldstrafe geblieben ;)
Ich glaube, da du involviert zu sein scheinst, dass du gerade einen recht herben Datenschutzverstoß begangen hast.
 
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