WICHTIG - KBF - Gewässersperre im LK Peine

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
Nachdem ich jetzt mal von einem kurzen Angeltrip zurückgekommen bin ;) , habe ich mir auch mal die Kommentare bei Facebook durchgelesen.
Zum Glück kann man die auch lesen, wenn man nicht bei Facebook angemeldet ist. Ich bin da immer noch ein strikter Verweigerer.
Schon lustig, was da so steht und wie viele bekannte Namen dabei sind.

So langsam frage ich mich wirklich, was die beim LK Peine so geraucht haben.
Was passiert denn wirklich, wenn man es darauf ankommen und sich von einem Verbot der Polizei vor Ort nicht beeindrucken lässt? Das juckt mir irgendwie in den Fingern...
 

Waller Michel

Well-Known Member
Nachdem ich jetzt mal von einem kurzen Angeltrip zurückgekommen bin ;) , habe ich mir auch mal die Kommentare bei Facebook durchgelesen.
Zum Glück kann man die auch lesen, wenn man nicht bei Facebook angemeldet ist. Ich bin da immer noch ein strikter Verweigerer.
Schon lustig, was da so steht und wie viele bekannte Namen dabei sind.

So langsam frage ich mich wirklich, was die beim LK Peine so geraucht haben.
Was passiert denn wirklich, wenn man es darauf ankommen und sich von einem Verbot der Polizei vor Ort nicht beeindrucken lässt? Das juckt mir irgendwie in den Fingern...
Lass es lieber! Egal wie unsinnig eine solche Verordnung ist und da kann auch die Polizei nix für. ....
Wenn gar kein Einsehen kommen würde hättest du Ostern in einer Zelle!
Keine gute Idee aber nachvollziehbar :)

LG Michael
 

Deep Down

Well-Known Member
Die inhaftierten keinen, viel zu gefährlich!
*Hüstel*

Na, wenn man sich weigert, ergeht ein Platzverweis und ein Buß- oder Strafverfahren wird eingeleitet. In diesem sollte man dann das Verbot, wobei wir eigentlich immer noch nicht wissen, was es eigentlich ist, lediglich die Verordnung ist bekannt, auf ihre Wirksamkeit und Anwendbarkeit geprüft wird. Da darf man dann alle Argumente gegen den Lk Peine vorbringen.
 

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
Meine bessere Hälfte hat es mir ja untersagt. ;)
Sonst würde mich es wirklich reizen das mal voll durchzuziehen. Mal abwarten. Vielleicht hört man ja etwas von Kontrollen aus unserem Verein. Ich bin mir ziemlich sicher, daß am MLK einige Angler sitzen.
 

SpinnerBS

Active Member
Selbst der Kanal dürfte demnach für Spaziergänger/Radfahrer etc. als Verbotszone gelten, da von der IGM bewirtschaftet und somit wohl auch Sportanlage.
Da die IGM offizieller Titel: Interessengemeinschaft Mittellandkanal e.V. , somit ein Verein ist, ist der Kanal wohl Sportgelände. Ab sofort jeden Radfahrer und Fußgänger mit einem saftigen Bußgeld belegen. Das wird ein Spaß.
 

Waller Michel

Well-Known Member
Meine bessere Hälfte hat es mir ja untersagt. ;)
Sonst würde mich es wirklich reizen das mal voll durchzuziehen. Mal abwarten. Vielleicht hört man ja etwas von Kontrollen aus unserem Verein. Ich bin mir ziemlich sicher, daß am MLK einige Angler sitzen.
Man würde wahrscheinlich auch dem Verein schaden und hätte Ärger vom Verein zu befürchten!

LG
 

Flatfischer

Hardcore-Fliegenfischer
Ehrlich gesagt kann ich hier die ganze Aufregung nicht ganz nachvollziehen.

Sehr wohl kann in der Corona-Krise ein Landkreis strengere Restriktionen verhängen als das Land Niedersachsen (dieses sind nur die Mindestanforderungen).

Beim Landkreis Peine findet man jedoch eine nur eine Anordnung über eine temporäre Sperrung von drei Gewässern für den Publikumsverkehr. Weitere Einschränkungen sind dort nicht erlassen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, sperrt der KBF nur aufgrund eines Anrufes beim irgendeinem Mitarbeiter beim Landkreis seine Gewässer. Erzählen kann der Heini viel; ohne irgend etwas Schriftliches des Mitarbeiters (und sei es eine Email) halte ich eine weitergehende Gewässersperrung für recht fragwürdig. Eine Rechtsgrundlage dafür ist für mich in keinster Weise ersichtlich.

Flatfischer
 

Deep Down

Well-Known Member
Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung selbst. Bereits der Verstoß gegen die darin enthaltenen Regelungen stellt eine Owi dar. Darüberhinaus gibt die Verordnung dem LK auch die Ermächtigung weitere Verschärfungen zu erlassen. Das betrifft z.B. den Eixer etc. Der LK Peine hat den Inhalt der Verordnung in Bezug auf ein Verbot des Angelns konkretisiert. Ob das über den Regelungscharakter der Verordnung einen zusätzlichen VA oder eine Allgemeinverfügung darstellt ist fraglich, da auch nur ein Klarstellen vorliegen kann. Ein Verwaltungsakt bzw. eine Allgemeinverfügung auf Grundlage der Verordnung, die auch über die Website, fratzenbuch etc bekannt bzw veröffentlich wird, also ihre Außenwirkung erhält, dürfte aber zulässig sein.
Hier müsste zur Rechtswahrung sicherheitshalbet eventuell sogar mehrspurig vorgegangen werden. Widerspruch gegen das Verbot Lk Peine mit eventuellem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Feststellungsklage gegen LK, dass die Verordnung kein derartiges Angelverbot enthält mit einstweiliger Anordnung und soweit es einen selbst erwischt, Einspruch gegen Bußgeldbescheid.
 

Prinzchen

Active Member
Wenn ich es richtig verstanden habe, sperrt der KBF nur aufgrund eines Anrufes beim irgendeinem Mitarbeiter beim Landkreis seine Gewässer. Erzählen kann der Heini viel; ohne irgend etwas Schriftliches des Mitarbeiters (und sei es eine Email) halte ich eine weitergehende Gewässersperrung für recht fragwürdig. Eine Rechtsgrundlage dafür ist für mich in keinster Weise ersichtlich.

Flatfischer

Es handelt sich nicht um "irgendeinen Mitarbeiter" sondern immerhin um den stellvertretenden Amtsleiter sowie um den Amtsleiter selbst.

Und es sei dir versichert, es hat umfassenden Schriftverkehr gegeben, Mit dem LK Peine, dem AVN, Rechtsanwalt und weiteren Personen. Inklusiv heute an 3 Tagen. Reicht dir das zur Information? Mit absoluter Sicherheit wurde nicht aufgrund eines Anrufes gesperrt.

Am kommenden Dienstag wissen wir hoffentlich mehr.
 

Deep Down

Well-Known Member
Wir werden morgen schon mehr wissen, denn da soll der Krisenstab nochmals das Thema behandeln. Und uiiii, es soll sogar einen Vorfall gegeben haben! Bei wievielen Anglern in den Vereinen?
 

Deep Down

Well-Known Member
Keine Ahnung, ob der nicht sowieso aufgrund der dynamischen Lage fast jeden Tag einberufen wird. Für Morgen wurde aber die Tagung auf dem facebook-Auftritt angekündigt. Aber immerhin kommt das Thema nochmal auf den Tisch. Ich gehe mal davon aus, dass der Ostersonntag und -montag nicht tagt.
 

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
Dann lasse ich mich mal überraschen, was dabei rauskommt und vor allem, wie die Entscheidung kommuniziert wird.
So ein popeliger Eintrag bei Fratzenbuch kann und darf ja dann nicht sein.
 

Deep Down

Well-Known Member
Ich befürchte, die werden das aufrechterhalten, weil ja nicht sein kann, was nicht sein darf. Da könnten ja die Bürger immer kommen. Das haben wir ja noch nie so gemacht etc!

Wer das als Verein einfach akzeptiert, der muss damit rechnen, dass das nach dem 19.04 so weitergeht.

Der AVN wird das sicher nicht akzeptieren.

Wie steht es denn mittlerweile im Verhältnis des KBF zum AVN?
 

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
Und man müsste ja zugeben, daß man vielleicht doch etwas überreagiert hat.

So weit ich weiß, wird mein Verein direkt am Dienstag den AVN kontaktieren. Ich denke mal über die kommenden Tage wird man dort niemanden erreichen?
Und je mehr Vereine sich deswegen beim AVN melden umso mehr Munition haben die für den LK.

Wir sind zwar nur ein kleiner Verein, haben aber immerhin eine eigene Strecke am MLK gepachtet.
 
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