Allgemeines:
Eigentümerin des Fischereirechtes an der Weser im oben genannten Streckenabschnitt ist die
Mindener Interessengemeinschaft der Sport- fischervereine e.V..
Die Mindener IG hat seit dem 21.Dezember 1952 das Fischereirecht von der Weserfischerei- genossenschaft in Minden gepachtet.
Waren es im Anfangsjahr '52 lediglich 3 Angelvereine, so stießen ständig weitere Vereine hinzu, so dass die Mindener IG aktuell aus elf Mitgliedsvereinen besteht.
Fischereierlaubnis:
Für die Weser erhalten wir von der Mindener IG eine begrenzte Zahl an Jahresfischereierlaubnisscheinen, welche wir an unsere Mitglieder weitergeben können.
In unserer Geschäftsstelle und unseren Verkaufsstellen können Gastangler Tages-, Sieben-Tages- und Vier-Wochen-Scheine erwerben.
Das Gewässer:
Von den insgesamt 452 Stromkilometern der Weser, stehen linksseitig 58,370 km und rechtsseitig 72,930 km unserem Verein zur Befischung zur Verfügung. Hier sind Sperrstrecken und besondere Bestimmungen in den ausgewiesenen Naturschutzgebieten zu beachten.
Im Süden grenzt unsere Fischereistrecke an das Stadtgebiet zu Rinteln, im Norden reicht es einige wenige Kilometer in den niedersächsischen Verlauf der Weser hinein.
Die Weser ist in unserem Abschnitt vielseitig geprägt. Im Süden stark
mäandrierend mit zahlreichen Buhnen und hohen Strömungsgeschwindigkeiten zeigt sie sich im Norden eher ruhig und gemächlich.
Dem entsprechend bietet die Weser unterschiedlichen Angeltechniken geeignetes Revier.
Der Ansitz in den Strömungen und den Strömungskanten auf Aal, das Feedern und Stippfischen in den Buhnen auf kampfstarke Döbel und Barben ist genau so möglich, wie die Fliegenfischerei und das traditionelle englische Fischen mit den Avalon-, Match- oder Kennet-Ruten.
Aber nicht nur der Friedfischangler kommt in der Weser auf seine Kosten. Zander, Barsche und Hechte geben sich hier ein Stelldichein. Wer die Plätze kennt kann bei uns kapitale Fänger erzielen.
Zu guter Letzt darf der Wels nicht fehlen. Insbesondere im Norden der Weser wird immer wieder von Fänge und Sichtungen dieser Großfischart berichtet. Es ist zu erwarten, das gerade diese Fischart bei uns in den nächsten Jahren noch Schlagzeilen machen wird.
Gewässerstrecke:
- Linksseitig:
km 180,350 bis km 238,720
58,370 Stromkilometer
- Rechtsseitig
km 165,790 bis km 238,720
72,930 Stromkilometer
Für die Angelfischerei gesperrt sind Gewässerstrecken im Bereich Schlüsselburg, Hävern/Buchholz und Wasserstraße, sowie Bereiche an den Stauwehren in Petershagen und Schlüsselburg. Ebenfalls darf ganz oder teilweise nicht im Warmwasserkanal Möllbergen, im Hafen Petershagen und dem Mündungsbereich der Gehle bei Ilvese gefischt werden.
Die genauen Zeiten und Streckenabschnitte sind dem aktuellen Fischereierlaubnisscheinen und der Gewässerordnung der Mindener IG zu entnehmen.
Besonderheiten
Neben der Angelfischerei vom Ufer aus, darf
im gesamten Streckenabschnitt vom Boot aus gefischt werden. Hier sind jedoch die Bestimmungen der geltenden Verordnungen und Gesetze für die Benutzung von Wasserstraßen zu beachten.
Bereits seit mehr als einem Jahrzehnt leidet, wie auch auch viele andere Regionen, unsere Region unter der in Teilen unsinnigen Naturschutzpolitik der Regierungen. Ausfluss dieser Politik ist unter anderem der in den vergangen 10 Jahren geltende Kormoranerlass der Landesregierung NW. Dieser stellte unsinnigerweise den Kormoran unter absoluten Schutz, welches zur Folge hatte, das sich dieser Vogel ungebremst vermehren konnte und so, insbesondere in den kalten Wintermonaten jedes Jahr an unserem Fischbestand einen massiven Schaden anrichtet. Besonders die Fließgewässer der in unserer Region leiden darunter.
Die Mindener IG steuert zur Zeit mit zielgerichteten Fischbesatzmaßnahmen gegen die Fraßschäden des Kormorans.