Wer ist Inhaber der Fischereirechte an fließenden Gewässern

domio

New Member
Ich lebe in Rheinland-Pfalz und frage mich, wer Inhaber der Fischereirechte an fließenden Gewässern ist. In der Liegenschaftskarte sieht es so aus, als sei der Fluss/Bach nicht Teil von den umliegenden Wiesen und Wäldern sondern ein eigenes Flurstück. Wenn das Flurstück dann innerhalb einer Ortsgemeinde liegt würde ich davon ausgehen, dass der Fluss also der Ortsgemeinde hört? Was aber wenn der Fluss zwei Gemarkungen trennt? Das ist ja oft der Fall, dass Flüsse Grenzen darstellen. Wer hat also die Fischereirechte wenn der Fluss eine Grenze darstellt? Ist es dann z.B. so, dass die Fischereirechte für die linke Flussseite dem Ort A gehören und die rechte Flusseite dem Ort B?
 

Lajos1

Well-Known Member
Ich lebe in Rheinland-Pfalz und frage mich, wer Inhaber der Fischereirechte an fließenden Gewässern ist. In der Liegenschaftskarte sieht es so aus, als sei der Fluss/Bach nicht Teil von den umliegenden Wiesen und Wäldern sondern ein eigenes Flurstück. Wenn das Flurstück dann innerhalb einer Ortsgemeinde liegt würde ich davon ausgehen, dass der Fluss also der Ortsgemeinde hört? Was aber wenn der Fluss zwei Gemarkungen trennt? Das ist ja oft der Fall, dass Flüsse Grenzen darstellen. Wer hat also die Fischereirechte wenn der Fluss eine Grenze darstellt? Ist es dann z.B. so, dass die Fischereirechte für die linke Flussseite dem Ort A gehören und die rechte Flusseite dem Ort B?

Hallo,

das läßt sich so einfach nicht beantworten. Bei uns, in Bayern, gibt es neben dem an Grund und Boden gebundenen Fischereirecht auch selbstständige Fischereirechte, welche eben nicht an Grund und Boden gebunden sind, dazu gibt es noch Rechte, teilweise noch aus dem Mittelalter, z. B dass der Pfarrer des Dorfes Y jährlich 20 Forellen aus dem Bach X fangen darf (wurde ihm vom Markgraf Kunibert dem Fischkundigen vierzehnhundertselbigesmale für alle Zeiten zugestanden). Letzteres ist allerdings selten und geschichtlich gesehen ein richtiges Schmankerl.

Petri Heil

Lajos
 

Lajos1

Well-Known Member
Eine Nachfrage beim Katasteramt / Landkreis kann dir ggf. Licht ins Dunkel bringen.

Gruß,
Prinzchen

Hallo,

da gibt es aber nicht so einfach Auskunft. Dazu muss man ein berechtigtes Interesse nachweisen können und das ist nicht ganz einfach. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, es genügt z. B. nicht, dass ich als Nachbar wissen will, wem das Grundstück gehört, das da an meinem angrenzt. Außerdem, wenn man Auskunft bekommt, ist das gebührenpflichtig.

Gruß

Lajos
 

Mescalero

OCC 2022 (Erster)
Müsste nicht die Untere Naturschutzbehörde, bzw. die zugehörige Fischabteilung des Landratsamtes zumindest dann Auskunft geben können, wenn ein Gewässer auch befischt wird? Es gibt halt neben den von Vereinen oder manchmal Privatpersonen gepachteten Strecken, bei denen es offensichtlich ist, jede Menge kleiner Bäche, die nicht genutzt werden - keine Ahnung wie es da aussieht.
Das LRA wäre trotzdem die erste Stelle, die ich anrufen würde.
 

50er-Jäger

Well-Known Member
Hallo,

da gibt es aber nicht so einfach Auskunft. Dazu muss man ein berechtigtes Interesse nachweisen können und das ist nicht ganz einfach. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, es genügt z. B. nicht, dass ich als Nachbar wissen will, wem das Grundstück gehört, das da an meinem angrenzt. Außerdem, wenn man Auskunft bekommt, ist das gebührenpflichtig.

Gruß

Lajos


Das Katasteramt Eigentümer nennen, aber keinen Fischereiberechtigten, ist normal, haben die mal so null mit zu tun...
Und einfach zu fragen wer der Nachbar ist, ist ja auch kein berechtigtes Interesse, das würde bestehen wenn du vorher erwähnst, dass du das Grundstück neben an kaufen willst und schon solltest du deine Info bekommen, am Telefon und das sogar kostenlos...

Für Fischereiberechtigte solltest du bei der Gemeinde Auskunft bekommen...
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Die Daten, die du suchst, werden von der Unteren Fischereibehörde im zuständigen Landratsamt verwaltet. Dort einfach mal freundlich anklingeln und nach dem Procedere fragen. Das Katasteramt mit den Liegenschaften und Fluren ist dafür die falsche Anlaufstelle. Selbst wenn du dann noch keine abschließende Antwort bekommst, weisst du wenigstens, wie man an sie kommen kann.
 

Lajos1

Well-Known Member
Das Katasteramt Eigentümer nennen, aber keinen Fischereiberechtigten, ist normal, haben die mal so null mit zu tun...
Und einfach zu fragen wer der Nachbar ist, ist ja auch kein berechtigtes Interesse, das würde bestehen wenn du vorher erwähnst, dass du das Grundstück neben an kaufen willst und schon solltest du deine Info bekommen, am Telefon und das sogar kostenlos...

Für Fischereiberechtigte solltest du bei der Gemeinde Auskunft bekommen...

Hallo,

ganz so einfach ist das nicht. Kurz zu meinemFall: am hinteren Teil meines Grundstück grenzt ein reines Gartengrundstück an, welches von der Erbin des früheren Besitzers verkauft wurde. Der neue Besitzer stellte sich auch bei mir vor und gab mir auch seine Handynummer. Dann sah ich den in rund sechs Jahren gerade einmal (das Grundstück ist auch nicht gut einsehbar). Nachdem Büsche und Sträucher immer mehr über einen Teil meiner Mauer wuchsen, wollte ich den Nachbarn bitten, sich darum zu kümmern. aber die Handynummer gabs nicht mehr. Also Katasteramt angerufen. Dort wurde mir klargemacht, dass ich deshalb keine Auskunft bekommen könne, da eben kein ausreichender Grund vorliegt. Mir wurde sogar vom Amtsgericht (das Katasteramt ist bei uns dem Amtsgericht unterstellt) empfohlen, den Nachbarn wegen Sachbeschädigung anzuzeigen, da ich dann im Laufe des Verfahrens dann an seine Adresse kommen würde. Ich lehnte da dankend ab und sagte , dass ich auf keinen Fall einen Nachbarn wegen so etwas anzeige, schafft nur böses Blut und es gibt letzten Endes nur Verlierer.
Auf mein drängen und bitten hin wurde mir gesagt, dass der Fall dem zuständigen Rechtspfleger vorgelegt werden würde und ich in zwei Tagen wieder anrufen sollte.
Nach zwei Tagen hatte ich den Rechtspfleger dran, der mir klarmachte, dass die Beeinträchtigzng meiner Mauer an sich keinen Grund für eine Auskunft ergäbe, abeer er eben ausnahmsweise einer solchen zustimme. Ich solle morgen mit Personalausweis vorbeikommen, dann bekäme ich die Auskunft und die Gebühr beträgt 10 Euro.
Am Telefon läuft da gar nichts, da die Festhalten, wer da und warum um Auskunft nachgesucht hat und einen Identitätsfeststellung am Telefon nicht möglich ist und eben das Prozedere gebührenpflichtig ist.

Gruß

Lajos
 

50er-Jäger

Well-Known Member
Hallo,

ganz so einfach ist das nicht. Kurz zu meinemFall: am hinteren Teil meines Grundstück grenzt ein reines Gartengrundstück an, welches von der Erbin des früheren Besitzers verkauft wurde. Der neue Besitzer stellte sich auch bei mir vor und gab mir auch seine Handynummer. Dann sah ich den in rund sechs Jahren gerade einmal (das Grundstück ist auch nicht gut einsehbar). Nachdem Büsche und Sträucher immer mehr über einen Teil meiner Mauer wuchsen, wollte ich den Nachbarn bitten, sich darum zu kümmern. aber die Handynummer gabs nicht mehr. Also Katasteramt angerufen. Dort wurde mir klargemacht, dass ich deshalb keine Auskunft bekommen könne, da eben kein ausreichender Grund vorliegt. Mir wurde sogar vom Amtsgericht (das Katasteramt ist bei uns dem Amtsgericht unterstellt) empfohlen, den Nachbarn wegen Sachbeschädigung anzuzeigen, da ich dann im Laufe des Verfahrens dann an seine Adresse kommen würde. Ich lehnte da dankend ab und sagte , dass ich auf keinen Fall einen Nachbarn wegen so etwas anzeige, schafft nur böses Blut und es gibt letzten Endes nur Verlierer.
Auf mein drängen und bitten hin wurde mir gesagt, dass der Fall dem zuständigen Rechtspfleger vorgelegt werden würde und ich in zwei Tagen wieder anrufen sollte.
Nach zwei Tagen hatte ich den Rechtspfleger dran, der mir klarmachte, dass die Beeinträchtigzng meiner Mauer an sich keinen Grund für eine Auskunft ergäbe, abeer er eben ausnahmsweise einer solchen zustimme. Ich solle morgen mit Personalausweis vorbeikommen, dann bekäme ich die Auskunft und die Gebühr beträgt 10 Euro.
Am Telefon läuft da gar nichts, da die Festhalten, wer da und warum um Auskunft nachgesucht hat und einen Identitätsfeststellung am Telefon nicht möglich ist und eben das Prozedere gebührenpflichtig ist.

Gruß

Lajos


Naja im Ausland (Bayern) ist das dann wohl wieder anders und eine Ausnahme als im restlichen Deutschland....

Meine Erfahrungen da selbst Mitarbeiter beim Katasteramt, WSA und auch Stiftungen welche Auskünfte brauchen als Privatpersonen sehen ganz anders aus...
Gilt für die Bundesländer SA, MV, NI, SH, HH, Bremen, TH...
Anrufen an richtiger stelle, sich zum entsprechender Mitarbeiter durchstellen lassen, sagen was und wo man Infos braucht fertig...
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Jetzt habt ihr bald alle Bundesländer durchgehechelt, nur eben nicht Rheinland-Pfalz. Da hilft dem Burschen so richtig weiter.

Und nochmal: Die Daten der Fischereirechte werden bei der Unteren Fischereibehörde gesammelt und nicht beim Katasteramt.
 

Lajos1

Well-Known Member
Naja im Ausland (Bayern) ist das dann wohl wieder anders und eine Ausnahme als im restlichen Deutschland....

Meine Erfahrungen da selbst Mitarbeiter beim Katasteramt, WSA und auch Stiftungen welche Auskünfte brauchen als Privatpersonen sehen ganz anders aus...
Gilt für die Bundesländer SA, MV, NI, SH, HH, Bremen, TH...
Anrufen an richtiger stelle, sich zum entsprechender Mitarbeiter durchstellen lassen, sagen was und wo man Infos braucht fertig...

Hallo,

mag schon sein, aber ich möchte nicht, dass jeder Hinz und Kunz Auskünfte über meine Liegenschaften bekommt und das finde ich auch so in Ordnung. Nur dachte ich halt, dass die Beeinträchtigung meiner Mauer einen solchen Grund darstellen würde. Das wurde mir aber vom Rechtspfleger erklärt, dass wer Eigentümer eines Grundstücks ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz eben personenbezogene, zu schützende Daten darstellen und deshalb nur im begründeten Ausnahmefällen Auskunft erteilt wird.
Aber offensichtlich nehmen es die Bundesländer SA, MV, NI, SH, HH, Bremen, TH.. da nicht sehr genau und können ja bei den Bayern nachfragen. Die wissen nämlich was rechtens ist smile01.

Gruß

Lajos
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Es geht doch gar nicht ums Eigentum der Liegenschaft. Die Fischereirechtsinhabe kann ja durchaus bei einem Dritten liegen!
 

NaabMäx

Well-Known Member
Hallo,

ganz so einfach ist das nicht. Kurz zu meinemFall: am hinteren Teil meines Grundstück grenzt ein reines Gartengrundstück an, welches von der Erbin des früheren Besitzers verkauft wurde. Der neue Besitzer stellte sich auch bei mir vor und gab mir auch seine Handynummer. Dann sah ich den in rund sechs Jahren gerade einmal (das Grundstück ist auch nicht gut einsehbar). Nachdem Büsche und Sträucher immer mehr über einen Teil meiner Mauer wuchsen, wollte ich den Nachbarn bitten, sich darum zu kümmern. aber die Handynummer gabs nicht mehr. Also Katasteramt angerufen. Dort wurde mir klargemacht, dass ich deshalb keine Auskunft bekommen könne, da eben kein ausreichender Grund vorliegt. Mir wurde sogar vom Amtsgericht (das Katasteramt ist bei uns dem Amtsgericht unterstellt) empfohlen, den Nachbarn wegen Sachbeschädigung anzuzeigen, da ich dann im Laufe des Verfahrens dann an seine Adresse kommen würde. Ich lehnte da dankend ab und sagte , dass ich auf keinen Fall einen Nachbarn wegen so etwas anzeige, schafft nur böses Blut und es gibt letzten Endes nur Verlierer.
Auf mein drängen und bitten hin wurde mir gesagt, dass der Fall dem zuständigen Rechtspfleger vorgelegt werden würde und ich in zwei Tagen wieder anrufen sollte.
Nach zwei Tagen hatte ich den Rechtspfleger dran, der mir klarmachte, dass die Beeinträchtigzng meiner Mauer an sich keinen Grund für eine Auskunft ergäbe, abeer er eben ausnahmsweise einer solchen zustimme. Ich solle morgen mit Personalausweis vorbeikommen, dann bekäme ich die Auskunft und die Gebühr beträgt 10 Euro.
Am Telefon läuft da gar nichts, da die Festhalten, wer da und warum um Auskunft nachgesucht hat und einen Identitätsfeststellung am Telefon nicht möglich ist und eben das Prozedere gebührenpflichtig ist.

Gruß

Lajos
Ist das verhalten der Behörde rechtens, wenn sie nicht mal gegen den Datenschutz verstoßen müssen? Wohl nicht.
Selbst wenn sie keine Kontakte raus rücken, was sie aber im Rahmen des Datenschutzes dürfen, so haben sie immer noch die Möglichkeit den Nachbarn zu kontaktieren und Ihm deine Nummer mit Rückrufbitte zukommen zu lassen.

Mit den Gebühren da bin ich selber noch im Zwiespalt.
Wär die erste Behörde, die immer kostendeckend arbeitet, die ich kenne.
Anders gesagt, die bekommen Ihr Gehalt vom Steuerzahler, ob sie was zu tun haben oder nicht.
Dafür sollte man meinen, das sie gewähr bei Fuß stehen, wenn die jetzt oder früher steuerzahlende Kundschaft kommt.
Kommt wohl auch immer auch auf die Mittarbeiter an, ob sie Komode sind, oder keinen Bock haben.
Wenn das Amtsgericht dort solche Streitfälle auch noch provoziert, ist es Überbesetzt.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
So weit so richtig.... Aber meinst du nicht, dass der Eigentümer den Inhaber der Fischereirechte nicht kennt? Das wäre nun sehr weit hergeholt.
Schon halbwegs richtig. Aber warum zuerst mit dem Schmiedel diskutieren, wenn der Schmied im Hause ist?
 

Lajos1

Well-Known Member
Ist das verhalten der Behörde rechtens, wenn sie nicht mal gegen den Datenschutz verstoßen müssen? Wohl nicht.
Selbst wenn sie keine Kontakte raus rücken, was sie aber im Rahmen des Datenschutzes dürfen, so haben sie immer noch die Möglichkeit den Nachbarn zu kontaktieren und Ihm deine Nummer mit Rückrufbitte zukommen zu lassen.

Mit den Gebühren da bin ich selber noch im Zwiespalt.
Wär die erste Behörde, die immer kostendeckend arbeitet, die ich kenne.
Anders gesagt, die bekommen Ihr Gehalt vom Steuerzahler, ob sie was zu tun haben oder nicht.
Dafür sollte man meinen, das sie gewähr bei Fuß stehen, wenn die jetzt oder früher steuerzahlende Kundschaft kommt.
Kommt wohl auch immer auch auf die Mittarbeiter an, ob sie Komode sind, oder keinen Bock haben.
Wenn das Amtsgericht dort solche Streitfälle auch noch provoziert, ist es Überbesetzt.

Hallo,

ich habe mich mal bei drei Bundesländern in den nördlichen Gefilden unserer Republik schlau gemacht. Überall nur schriftliche Auskunft und nur bei ausreichender Begründung (ansonsten läge ein Verstoß gegen den Datenschutz vor) und natürlich nur gegen Cash. Es ist dort also auch nicht anders als bei uns in Bayern.
Eine Identitätsfeststelung ist am Telefon nicht möglich, man weiss also nie, wer da eventuell tatsächlich anruft noch wie wahr seinen Begründung ist und wie schon geschrieben ist mir das Prozedere schon recht, dass da eben nicht einfach jeder Auskunft bekommen kann, nur ich dachte halt anfangs, dass ich als Nachbar da schon Auskunft bekomme und mein Anliegen als Begründung ausreicht. Bekam ich letzten Endes auch, wenn auch nur ausnahmsweise, wie der Rechtspfleger betonte und eben nur unter Vorlage meinen Personalausweises und eben 10 Euro.

Gruß

Lajos


Gruß
 

crisis

ewiger Lehrling
Aus eigener, leidvoller, Erfahrung weiß ich, dass nichts von dem oben beschriebenen richtig sein muss. Das Amt für Bodenmanagement, früher Katasteramt, kann Flurstücke, deren Eigentümer und Eintragungen, wie z. B. Fischereirechte, benennen, wenn berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann. Will dafür aber üblicherweise Geld sehen. Sollten sich zwischen Eigentumserwerb und heute Veränderungen ergeben haben, wie z. B. Flurbereinigung oder Eingemeindungen, dann wird's meist undurchsichtig. Da viele Fischereirechte sehr alt sind, in einem unserer Verträge steht beispielsweise '... Recht aus uralter Zeit ...', kommt so etwas häufiger vor als man denkt.

Ich würde beim zuständigen Liegenschaftsamt der Stadt oder Gemeinde nachfragen. Die können zumindest sagen, ob die Gemeinde Rechte dort hat oder nicht und wer im ersten Fall der Pächter ist.
 
Oben