Bei uns im Angelladen hängt ein ausgedrucktes Exemplar der Schonzeiten und Mindestmaße in NRW. Dabei wurde folgende Seite ausgedruckt.
http://www.lipp-fisch.de/informatives/schonzeiten.htm
Hierbei findet sich in roter Schrift der Satz, dass Welse unbedingt dem Gewässer zu entnehmen sind. Sogar mit Rufzeichen.
Weiß einer von euch, ob dieser Satz eine Zusatzspinnerei des Vereins ist oder ob diese Regelung offiziel gilt?
Dieser Satz auf der Homepage bezieht sich offensichtlich auf ganz NRW und nicht auf beschränkte Gebiete.
http://www.lipp-fisch.de/informatives/schonzeiten.htm
Hierbei findet sich in roter Schrift der Satz, dass Welse unbedingt dem Gewässer zu entnehmen sind. Sogar mit Rufzeichen.
Weiß einer von euch, ob dieser Satz eine Zusatzspinnerei des Vereins ist oder ob diese Regelung offiziel gilt?
Dieser Satz auf der Homepage bezieht sich offensichtlich auf ganz NRW und nicht auf beschränkte Gebiete.