Kolja Kreder
Mitglied
Was ist C&R?Nein, nur die, die C&R betreiben!!!
Bereits diesen Begriff sollte man meiden. Ausschließlich im LFischR im Saarland ist er definiert. Er führt in eine falsche Richtung, weil er immer direkt mit dem TSG und dem vernünftigen Grund verbunden wird. Dies wird selbst von vielen Staatsanwälten und Richtern übersehen. Daher wird der Begriff gerade von Angelgegnern gerne verwendet. Immer beachten, dass Ganze ist wie folgt aufzubauen:
§ 17 TSG => ohne vernünftigen Grund
LFischG = vernünftiger Grund
LFischG setzt voraus, dass man Fischerei betreibt = grundsätzlichen Entnahmewillen für Zielfisch
Hat man den nicht, kann man sich auf das LFischG nicht mehr als "vernünftigen Grund" berufen und macht sich nach § 17 TSG strafbar.
C&R bedeutet übersetzt nur, dass ich in zwei Handlungen eine Fisch fange und zurücksetze. Diese Praxis ist bei geschonten Fischen sogar verpflichtend.
Strafbar ist also nicht C&R, sondern das Angeln ohne eine, den Zielfisch betreffenden Entnahmewillen. Nicht verwertbarer Beifang muss wegen § 17 TSG zurückgesetzt werden, weil man ihn gerade nicht verwerten kann.
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