Wasserrecht umschreiben lassen?

Schleicher80

New Member
Hallo Kollegen,

mein vater und ich haben uns eine Teichanlage in NRW gekauft. sie besteht aus 2 teichen. ein kleiner von ca 130qm und ein grosser "naturteich" (kein biotop...keine enten, keine molche usw) mit ca 2000 qm wasserfläche. Ein kleiner , immer wasserführender, bach läuft oben in den naturteich rein und am ende durch einen sehr grossen ablauf wieder raus. er wird nicht umgeleitet sondern ist quasi angestaut. den oberen kleinen teich kann man füllen, indem man den bach umleitet. dann läuft er erst in den kleinen, dann in den grossen und anschliessend wieder raus.

auf die anlage wurde unbefristetes wasserrecht erteilt. einmal 1964 und einmal wurde es 1985 nochmal aufgefrischt, weil der vorbesitzer den grossen teich einmal komplett abgelassen hat, und sich die unteren fischteichbesitzer beschwert haben. da wurde alles nochmal geprüft und für gut befunden.

Im grundbuch ist die wasserfläche sogar mitangegeben.

Am bachlauf befinden sich insgesamt 3 weitere anlagen. (die aber laut aussage des vorbesitzers kein wasserrecht haben)

NUn zu meiner frage:
in der bescheinigung (oder wie man das nennen mag) vom wasserrecht ist der name vom vorbesitzer angegeben. können wir das jetzt einfach umschreiben lassen oder geht da der ganze spass von vorne los? Ortsbegehung, antrag stellen usw?

da nächste woche der grundbucheintrag vom notar in die wege geleitet wird, bekommen die von der wasserbehörde das ja eh mit oder? also wollten wir vorsorglich schonmal alles klären.

was wird der spass ca kosten?


danke für eure hilfe!
 
AW: Wasserrecht umschreiben lassen?

Hallo ougenweide,

da von Schleicher bisher keine Info gekommen ist kann ich Dir meine Erfahrungen zu dem Thema mitteilen.
Die Wasserrechte werden in NRW getrennt von den Grundbucheintragungen geführt und zwar bei den jeweiligen Bezirksregierungen. Du mußt Dich also zunächst darüber informieren, ob und auf wen ein Wasserrecht eingetragen ist! Sonst hast Du eventuell die Katze im Sack gekauft!
Eine Mitteilung des Grundbesitzwechsels an die zuständige Behörde bei welcher das Wasserrecht geführt wird erfolgt nicht.
Vielmehr muß der Wechsel nach dem Erwerb des Grundbesitzes unter Vorlage des aktuellen neuen Grundbuchauzuges bei der jeweiligen Bezirksregierung beantragt werden.
Weitere zusätzliche Verfahren sind nicht notwendig,die Eintragung des Rechtsinhaberwechsels ist in NRW nicht kostenpflichtig.

Helmut
 
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