Wasserentnahme

homer78

Viva loz tioz
Moin zusammen,

mich würde interessieren ob jemand die rechtliche Lage für folgende Situation kennt.

Ich besitze einen kleinen Teich ca 7500qm, der teils durch Kiesabbau entstanden ist, also Grundwasser freigelegt wurde. Der Teich ist mein Eigentum.

Gestern sah ich zu meiner Überraschung einen Trecker mit Gülleanhänger, der für ein Straßenbauunternehmen arbeitet der eine Straße in der Nähe ausbaut, bei mir am Teich der fröhlich Wasser aus meinem Teich saugte. nach seiner Aussage bis dato ca. 50.000l.

Meiner Meinung nach darf er nicht einfach Wasser entnehmen, es handelt sich dabei wie gesagt um mein Eigentum, ein Bekannter sagte mir aber dadurch das es freigelegtes Grundwasser wäre, könnte die rechtliche Lage auch anders sein.

P.S.Auf der Straße, die er mit dem Wasser bewässerte habe ich dann etliche tote Moderlieschen gefunden.

Wie denkt ihr über diesen Sachverhalt ?
 
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Also ich denke das dies nicht erlaubt ist!
Ich würde schilder hinstellen das dies ein privater teich ist! Und ihn als angelgewässer kennzeichnen!
Es ist ja dein Teich! Er hätte wenigstes Fragen können!
Gruß Fischhaker!|wavey:
 
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wenn es dein Teich ist
ist es auch dein land
dann haettest du ihn von dein grundstück verweisen können

bei nicht einhaltung anzeige wegen hausfriedensbruch
(polizei)

und übrigends darf mich nicht ohne weiteres einfach wasser aus einen Teich / bach / weiher entnehmen sowas muss genemigt werden

Auser dieser teich ist als Löschteich eingetragen
 
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dazu braucht man in der regel wasserentnahmerechte.
niemand kann aus einem gewässer egal welcher art einfach so ne entnahme durchführen, auch nicht abzweigen.
sonderfall feuerwehreinsatz.

antonio
 
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da es dein Teich ist hast du das Wasserentnahmerecht..............Sonderfall ist nur der von Antonio genannte Grund die Feuerwehr.
 
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Ich stimme meinen Vorrednern zu. Wasserentnahme ohne Genehmigung des Besitzers ist nicht erlaubt, ausser bei Gefahr für Leib und Leben.

Zum anderen: Moderlieschen stehen in einigen deutschen Bundesländern auf der roten Liste gefährderter Tierarten. Sollte dieses bei euch auch so sein, könntest du dem jenigen, der deinen Teich anzapft, mit rechtlichen Schritten drohen.
 
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Bei den 50.000 Litern hätte ich bereits die Polizei gerufen und die Sache vor Ort dokumentiert für spätere Schadensersatzansprüche.

Illegale Entnahme und damit Strafbar.

Das brauchst du nicht zu dulden.:r

Andreas
 
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bei uns im ort gibt es einen bach wo man wasser entnehmen darf jedoch nur schöpfen und nicht pumpen 50000 ltr das sind paar eimer
 
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Hallo,

ich glaube, du kommst um einen Besuch bei der entsprechenden Behörde nicht herum.

Im Fall NRW wäre dein Ansprechpartner die Untere Wasserbehörde beim Kreis.

Dort sind die Wasserrechte eingetragen.

Jeder Landwirt, der Wasser aus einem Fluss oder See entnimmt braucht eine Genehmigung.
Ein Schutzkorb am Ansaugrohr ist zwingend vorgeschrieben, um das Ansaugen von Fischen zu verhindern.

Nach meinem Rechtsempfinden, ist es nicht zulässig. Ich kann es dir aber nicht belegen. Leider hat das nach meiner Ansicht auch noch niemand anderes hier gekonnt.

Deshalb mein Rat, gehe zur entsprechenden Behörde und schildere den Fall.

Die solltest vorher alle möglichen Beweise sichern.

Unabhängig davon würde ich die Sache mit den toten Fischen nicht auf sich beruhen lassen.
Auch wenn er entnehmen durfte, haftet er für Schäden die dabei entstehen.
Das wären z.B. Treckerspuren auf deinem Grundstück oder die toten Fische.

Ich würde mir den Spass nicht nehmen lassen, dem Verursacher eine Rechnung zu schicken, meist reichen solche Firmen das direkt an ihre Versicherung weiter.
Wenn nicht, hast du den Verlust von 1x Porto zu beklagen.

sneep
 
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Also ich haette da auch direkt fotos gemacht und Polizei gerufen
und den herrn mit dem pumpenfahrzeug erstmal meines grundstückes verwiesen
 
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ich kann euch mal eben nen Fall von hier schildern..............hier bei uns gibts nen Fluss der heisst berkel,wir haben dort das Fischereirecht und besitzen laut Kreis auch das Wasserentnahmerecht..........hier gibts nen Bauern aus nem anderen Dorf der viel Grund in der nähe des Flusses liegen hat und dieser meinte er könnte so den Fluss anzapfen und seine Spinatfelder mit dem Wasser berieseln....weit gefehlt... er bekam ne ordentliche Strafe vom Kreis und erst dann durfte er es,das ganze aber nur für seine Spinatfelder........weiter gehts..........dieses Jahr nix Spinat sondern Mais und was macht der Typ sprengt seinen ganzen Mais mit dem Wasser vom Fluss,wir also wieder den Kreis ne Info erteilt und wieder bekam er einen aufgebrummt.................Typen gibts
 
AW: Wasserentnahme

Ich kann dir leider nicht sagen wie das in anderen BL geregelt ist, in Bayern gilt folgendes:


Nach Paragraph 4 des Wasserhaushaltsgesetzes haben Grundeigentuemer und Wassernutzungsberechtigte die Nutzung zu dulden, wenn diese genehmig wurde.

Sachverhalt Gewaesserbenutzung:

Beispiel:
Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern oder aus Grundwasser, Einleiten von Abwasser in oberirdische Gewässer oder in Grundwasser (Direkteinleitung), Aufstau von Gewässern zur Wasserkraftnutzung

Verfahren:
Erlaubnis (unterschieden wird zwischen gehobener Erlaubnis, beschränkter Erlaubnis und beschränkter Erlaubnis mit Zulassungsfiktion) Bewilligung, Zulassung des vorzeitigen Beginns

Rechtsgrundlagen:
§§ 8, 9, 10, 12, 15, 17 WHG Art. 15, 70 BayWG

Behoerde:
Zuständig für die Erteilung einer Gestattung ist grundsätzlich die Kreisverwaltungsbehörde, also das Landratsamt für das Gebiet des Landkreises bzw. die Kreisfreie Stadt für ihr Stadtgebiet. In bestimmten Fällen können auch größere kreisangehörige Gemeinden zuständig sein.

D.h. in deinem Fall wuerde ich auf der Kreisverwaltungsbehoerde nach fragen ob eine solche Bewilligung erteilt wurde. (Meiner Meinung nach sicherlich nicht, ohne dich informiert zu haben....)

Gruss

Jan
 
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