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Hätte aber auch schon bisher jeder Bewirtschafter gewässerspezifisch regeln können, wenn er z.B. hegerische Gründe vorgebracht hätte.
Man muss nicht immer gleich nach dem Staat rufen.
In einem Flächenstaat wie Bayern mit völlig unterschiedlichen Gewässerstrukturen/Ökosystemen macht es m.E. nur bedingt Sinn, wenn z.B. in Aschaffenburg exakt die gleichen Schonzeiten gelten wie in Freilassing.
Der hier macht im Moment im Internet seine Runde und niemand weis so recht was für einer das ist , ihr könnt ja auch mal Raten , ich weis es so ziemlich genau und werde es morgen Lösen falls keiner drauf kommt
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Der hier macht im Moment im Internet seine Runde und niemand weis so recht was für einer das ist , ihr könnt ja auch mal Raten , ich weis es so ziemlich genau und werde es morgen Lösen falls keiner drauf kommt Anhang anzeigen 422592