AW: WaRuM ???
Wenn ich einen maßiger Fisch gefangen habe, wesshalb muss ich diesen dann entnehmen ???
Kann ich ihn nicht einfach wieder reinsetzen ?
Was nützt es wenn jemand einen fisch entnehmen muss und diesen nicht verwerten kann und ihn statdessen ihrgendwo auf den mist wirft ???
mfg kleiner-zander
Ich versuche mal, Dir das ohne Emotionen und anhand von Fakten zu erklären.
Mit C&R ist eigentlich der Fang von Fischen, mit der von vornherein feststehenden Absicht gefangene Fische wieder zurückzusetzen, gemeint. Nicht damit gemeint ist eine selektive Entnahme, heißt einen Fisch zurückzusetzen wenn er einem persönlich zu klein, groß, oder sonstwas erscheint.
Leider wird und wurde beides zusammengeschmissen und ( wieder mal ) verallgemeinert. Herausgekommen ist ein Gebot, dass man alle maßigen Fische entnehmen soll.
Zu allem Unglück sehen viele ( Vereine ) dieses Gebot als Gesetz an. Das ist es aber m.W. ( ich kann mich irren ) nur in Bayern. Um aus dieser Rechtsunsicherheit heraus keine Probleme zu bekommen, haben viele Vereine und Fischereirechtinhaber dieses Gebot als feste Regel in Ihre Fischereibedingungen übernommen, um juristisch auf der sicheren Seite zu sein. Damit ist es für den Fischereiausübenden in solchen Fällen verbindlich, da ein Zurücksetzen ein Verstoß gegen die Fischereibedingung darstellt.
Dort, wo ein Entnahmegebot nicht ausdrücklich auf dem Erlaubnisschein vermerkt ist, bleibt der Angler sich selbst überlassen. Ich kann Dir als juristisch Minderjährigen, ( leider ) nur empfehlen, Dich daran zu halten. Alles andere währe verantwortungslos weil es dich ( und Deine Eltern )im Falle einer Anzeige in Schwierigkeiten bringen kann.
Einem Erwachsenen würde ich zu überlegen geben, sich auf das Tierschutzgesetz zu beziehen. Zwar ist nach dem Tierschutzgesetz nur der Fang von Fischen zum Zwecke des Nahrungserwerbs legitim, da nur dies einen vernünftigen Grund darstellt, allerdings hat der Angler das Problem nur in geringem Maße selektiv fischen zu können. Heißt ich kann über Montage und Köder zwar eine gewisse Einschränkung des zu erwartenden Fisches vornehmen, irrtümliche Fänge aber bei aller Sorgfalt nicht ausschließen. Als Beispiel hier mal der Ansitz auf Schleie, die man sich am Abend gerne in die Pfanne hauen möchte. Es beißt aber ein handlanger Brassen, ein Kaulbarsch oder sonst ein unerwünschter Fisch.
Diesen mag ich nicht essen und habe auch keinen im Verwandten/Freundeskreis, dem ich damit eine Freude machen kann. Töte ich diesen Fisch jetzt, ohne eine Verwertung zu haben, verstoße ich streng genommen gegen das Tierschutzgesetz, da durch die fehlende Verwertungsmöglichkeit kein vernünftiger Grund zum Töten dieses Fische vorliegt. Also entscheide ich, diesen Fisch, so er überlebensfähig ist, zurückzusetzen. Gleiches kann ich auch z.B. beim Fang eines sehr großen Fisches ( so viel kann ich nicht essen und die Kühltuhe ist voll mit Gemüse) anwenden.
Grundsätzlich müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Zweck meines angelns ist, einen Fisch für die Küche zu fangen. Montage und Gerät müssen auf den/die betreffenden Fischarten ausgerichtet sein ( mit einer Boiliemontage kann ich nicht ernsthaft behaupten, einen Hecht fangen zu wollen und den Karpfen als unerwünschten Beifang bezeichnen ). Ich habe keine Verwertungsmöglichkeit für diesen Fisch, oder mag ihn auf Grund seiner Art oder Größe nicht essen. Ich muß den Fisch so schnell und schonend wie möglich wieder zurücksetzen.
Das alles schützt zwar im Extremfall nicht vor einer Anzeige durch irgendeinen Tierrechtler, dürfte aber eine Verurteilung ( so es überhaupt zu einem Verfahren kommt ) sehr unwahrscheinlich machen. Allerdings kann schon eine Kleinigkeit, wie z.B. das hantieren mit dem Fisch zum Zweck eines Fotos, ein entscheidendes Merkmal sein, welches das Zünglein der juristischen Waage auf die andere Seite ausschlagen lässt.
Und zum Schluß nochmal und in aller Dringlichkeit.
Lass Dich als jugendlicher da auf keine Spielereien ein, sondern halte Dich an die Bestimmungen, auch wenn´s schwerfällt.
@Tommi
Das unterschreibe ich.