WaRuM ???

Wenn ich einen maßiger Fisch gefangen habe, wesshalb muss ich diesen dann entnehmen ???
Kann ich ihn nicht einfach wieder reinsetzen ?
Was nützt es wenn jemand einen fisch entnehmen muss und diesen nicht verwerten kann und ihn statdessen ihrgendwo auf den mist wirft ???

mfg kleiner-zander
 

aqauwatch

Member
AW: WaRuM ???

wir sind hier in deutschland und deshalb gibts hier so einige gesetze, über die man streiten kann.

prinzipiell muss keiner einen fisch entnehmen, wenn er es nicht will. grund, ist der wiederspruch zwichen dem tierschutz und dem fischerei gesetz

laut tierschutzgesetz musst du maßige fische entnehmen, weil du kein tier nur zum spaß quälen darfst. laut fischereigesetz darfst du aber auch keine fische mitnehmen, die du nicht verwerten kannst.

ich persönlich setze viele fische zurück und werde dies auch weiter so handhaben
 

Klaus S.

Active Member
AW: WaRuM ???

Möchte noch jemand Chips??? :vik:
 
G

Global Playboy

Guest
AW: WaRuM ???

Es heisst laut Gesetz, das man einen gefangenen Fisch einer
sinnvollen Verwertung zuführen soll.
Also nimmst du einen Fisch, z.B. eine maßige Forelle mit
und verzehrst sie selber oder verschenkst sie an jemanden
der diese Forelle essen möchte.

Fängst du allerdings z.B. einen großen Karpfen, magst ihn nicht essen
und kein anderer, wirfst du ihn zurück bevor er nachher auf dem Müll
landet. Denn dann machst du dich strafbar.
Es gibt halt Fische, wie alte große Karpfen, die man einfach nicht essen
kann, weil sie nicht schmecken. Es gibt sicherlich den ein oder anderen
der ihn isst.

Ich denke es macht dir keiner nen Vorwurf wenn du einen Fisch,
den offensichtlich niemand essen wird und der auch sonst
keiner sinnvollen Verwertung zugeführt werden kann, wieder zurück
ins Wasser setzt.
Aber wenn du einen guten Speisefisch wie z.B. Forelle, Hecht, Zander
zurücksetzt, hast du dem Fisch unnötig Schmerzen zugefügt.
Also keine sinnvolle Verwertung.
 

anglermeister17

Angler par Excellence
AW: WaRuM ???

Oh nein, das gehört zu einer der Fragen die man lieber nicht hier stellen soll...
Frag doch lieber: Wie ists Wetter bei euch gerade? oder sowas...
Du bekommst auf fast alle fragen hier sichere Antworten, aber diese Frage ist etwas komplexer, als es den Anschein hat.
 

Case

Mitglied
AW: WaRuM ???

Was nützt es wenn jemand einen fisch entnehmen muss und diesen nicht verwerten kann und ihn statdessen ihrgendwo auf den mist wirft ???

Es bringt Eier.

natürlich nur wenn auf dem Misthaufen auch Hühner sind.

Ansonsten werden die Fische auf den Mist gern von Füchsen, Raben oder Katzen geholt. In den Resten vermehren sich Rotwürmer ganz gut. Den letzten Rest besorgen dann irgendwelche Bakterien die den Fisch wieder zu Erde verarbeiten.

Wie Du siehst...es nützt.

Case
 

Brassenwürger

catch & eat
AW: WaRuM ???

Ein Reizthema, das schon soo oft diskutiert wurde...

Aber jetzt gebe ich auch mal meinen Senf dazu:
Wenn ich einen Fisch fange, den ich nicht gebrauchen kann, setze ich ihn zurück. Egal ob er maßig ist oder nicht. Dabe interessiert mich die Tatsache, dass ich das nicht darf, sowas von garnicht....#6
Ich sehe nicht ein, dass ich die 25 Klodeckel - Brassen, die ich als Beifang beim Aalangeln fange, tot schlage, nur um sie zu entsorgen.... Und alle Zander, die kleiner wie 60cm sind, wandern bei mir auch wieder zurück...

Basta! Ich habe fertig....

Und nun hole ich mir auch Chips und Bier....#g
 

angler-jan

Musikus
AW: WaRuM ???

Jo, richtig so Cartsen.
Achso, gib mir auch mal nen kühles Bier. Hab hier grad nur Cola.
 

angler-jan

Musikus
AW: WaRuM ???

Meine Fresse, da werd ich ja ganz rattich|supergri
Also wir sollten hier nicht über´s saufen reden oder?
 

angler-jan

Musikus
AW: WaRuM ???

So jeztz erstmal was zu futtern.
Der Thread nimmt langsam gestalt an.:vik::vik:
 

Tommi-Engel

Tommi mit "i" ..nicht mit "y"
AW: WaRuM ???

Flasche Cola ist da, Salzstangen (ich rauche seit drei Monaten nicht mehr) sind auch da,...kann losgehen.:q

Aber zu Deiner Frage:
Was nützt es wenn jemand einen fisch entnehmen muss und diesen nicht verwerten kann und ihn statdessen ihrgendwo auf den mist wirft ???
Es nützt nur denjenigen, die dieses schwachsinnige Gesetz durchgeboxt haben. Und denen auch nur weil sie wieder einen kleinen Schritt gegen die Angler gewonnen haben.
Ein logisch denkender Mensch kann sowas auch nicht nachvollziehen.

Was ich nur nicht verstehe; Übererall in der EU versucht man die Gesetze anzugleichen, nur beim C & R kann es gar nicht mehr widersprüchlicher sein.

In Holland ist es strafbar, wenn Du einen Hecht mitnimmst, und in Deutschland wenn Du ihn zurücksetzt.

Ich finde es überhaupt schade, das der Bürger so weit entmündigt wird, das so etwas per Gesetz geregelt werden muss und man nicht selber entscheiden darf ob ich den Fisch zurücksetze oder nicht.
 
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Ralle 24

User
AW: WaRuM ???

Wenn ich einen maßiger Fisch gefangen habe, wesshalb muss ich diesen dann entnehmen ???
Kann ich ihn nicht einfach wieder reinsetzen ?
Was nützt es wenn jemand einen fisch entnehmen muss und diesen nicht verwerten kann und ihn statdessen ihrgendwo auf den mist wirft ???

mfg kleiner-zander

Ich versuche mal, Dir das ohne Emotionen und anhand von Fakten zu erklären.

Mit C&R ist eigentlich der Fang von Fischen, mit der von vornherein feststehenden Absicht gefangene Fische wieder zurückzusetzen, gemeint. Nicht damit gemeint ist eine selektive Entnahme, heißt einen Fisch zurückzusetzen wenn er einem persönlich zu klein, groß, oder sonstwas erscheint.

Leider wird und wurde beides zusammengeschmissen und ( wieder mal ) verallgemeinert. Herausgekommen ist ein Gebot, dass man alle maßigen Fische entnehmen soll.
Zu allem Unglück sehen viele ( Vereine ) dieses Gebot als Gesetz an. Das ist es aber m.W. ( ich kann mich irren ) nur in Bayern. Um aus dieser Rechtsunsicherheit heraus keine Probleme zu bekommen, haben viele Vereine und Fischereirechtinhaber dieses Gebot als feste Regel in Ihre Fischereibedingungen übernommen, um juristisch auf der sicheren Seite zu sein. Damit ist es für den Fischereiausübenden in solchen Fällen verbindlich, da ein Zurücksetzen ein Verstoß gegen die Fischereibedingung darstellt.
Dort, wo ein Entnahmegebot nicht ausdrücklich auf dem Erlaubnisschein vermerkt ist, bleibt der Angler sich selbst überlassen. Ich kann Dir als juristisch Minderjährigen, ( leider ) nur empfehlen, Dich daran zu halten. Alles andere währe verantwortungslos weil es dich ( und Deine Eltern )im Falle einer Anzeige in Schwierigkeiten bringen kann.

Einem Erwachsenen würde ich zu überlegen geben, sich auf das Tierschutzgesetz zu beziehen. Zwar ist nach dem Tierschutzgesetz nur der Fang von Fischen zum Zwecke des Nahrungserwerbs legitim, da nur dies einen vernünftigen Grund darstellt, allerdings hat der Angler das Problem nur in geringem Maße selektiv fischen zu können. Heißt ich kann über Montage und Köder zwar eine gewisse Einschränkung des zu erwartenden Fisches vornehmen, irrtümliche Fänge aber bei aller Sorgfalt nicht ausschließen. Als Beispiel hier mal der Ansitz auf Schleie, die man sich am Abend gerne in die Pfanne hauen möchte. Es beißt aber ein handlanger Brassen, ein Kaulbarsch oder sonst ein unerwünschter Fisch.
Diesen mag ich nicht essen und habe auch keinen im Verwandten/Freundeskreis, dem ich damit eine Freude machen kann. Töte ich diesen Fisch jetzt, ohne eine Verwertung zu haben, verstoße ich streng genommen gegen das Tierschutzgesetz, da durch die fehlende Verwertungsmöglichkeit kein vernünftiger Grund zum Töten dieses Fische vorliegt. Also entscheide ich, diesen Fisch, so er überlebensfähig ist, zurückzusetzen. Gleiches kann ich auch z.B. beim Fang eines sehr großen Fisches ( so viel kann ich nicht essen und die Kühltuhe ist voll mit Gemüse) anwenden.

Grundsätzlich müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

Der Zweck meines angelns ist, einen Fisch für die Küche zu fangen. Montage und Gerät müssen auf den/die betreffenden Fischarten ausgerichtet sein ( mit einer Boiliemontage kann ich nicht ernsthaft behaupten, einen Hecht fangen zu wollen und den Karpfen als unerwünschten Beifang bezeichnen ). Ich habe keine Verwertungsmöglichkeit für diesen Fisch, oder mag ihn auf Grund seiner Art oder Größe nicht essen. Ich muß den Fisch so schnell und schonend wie möglich wieder zurücksetzen.

Das alles schützt zwar im Extremfall nicht vor einer Anzeige durch irgendeinen Tierrechtler, dürfte aber eine Verurteilung ( so es überhaupt zu einem Verfahren kommt ) sehr unwahrscheinlich machen. Allerdings kann schon eine Kleinigkeit, wie z.B. das hantieren mit dem Fisch zum Zweck eines Fotos, ein entscheidendes Merkmal sein, welches das Zünglein der juristischen Waage auf die andere Seite ausschlagen lässt.

Und zum Schluß nochmal und in aller Dringlichkeit.
Lass Dich als jugendlicher da auf keine Spielereien ein, sondern halte Dich an die Bestimmungen, auch wenn´s schwerfällt.

@Tommi

Das unterschreibe ich.
 

chakstar

New Member
AW: WaRuM ???

Zumal das mit dem Fische verschenken ja meistens auch ausdrücklich verboten ist, steht sogar oft auf den Karten drauf #c Total bescheuert!
 
AW: WaRuM ???

Vorweg: ich habe die anderen Antrorten nicht gelesen

Wenn ich einen maßiger Fisch gefangen habe, wesshalb muss ich diesen dann entnehmen ???
Kann ich ihn nicht einfach wieder reinsetzen ?
Was nützt es wenn jemand einen fisch entnehmen muss und diesen nicht verwerten kann und ihn statdessen ihrgendwo auf den mist wirft ???

mfg kleiner-zander

Der gesetzliche Grund ist ganz einfach:
In Deutschland ist es verboten einem Tier ohne triftigen Grund Schmerz oder Leid zuzufügen. Wir Angler dürfen einen Fisch fangen, weil wir beabsichtigen Fisch zu essen oder sonstwie zu verwerten. Damit ist der triftige Grund mehr als erfüllt.
Setzt du einen Fisch zurück, so entfällt die Begründung der Lebensmittelversorgung (oder präparieren etc.) und man hat dem Tier völlig grundlos Leid angetan.

Allerdings gibt es (neben Schonmaße, Laichzeiten, Hegerische Gründe) eine Ausnahme, die uns das Zurücksetzen ohne Probleme ermöglicht: Unsere Art der Jagd ist wenig selektiv. Es kann ohne weiteres passieren, dass wir statt dem leckeren Aal einen Güster fangen - den aber keiner essen will. Beifänge sind sogar eher die Regel als die Ausnahme, wir können also einen großen Teil der Fänge problemlos zurücksetzen.

Tierquälerei (laut Gesetz) ist es, wenn wir gezielt einen Fisch fangen (es wird eine Verzehrabsicht unterstellt, weil wir sonst keinen Grund haben diesen Fisch zu fangen) und diesentrotzdem zurück setzen. Es darf nicht sein, dass wir einen Fisch aus Spaß fangen. Spaß darf eine Begleiterscheinung sein, Vordergründig ist aber immer eine Verwertungsabsicht, sonst ist es Tierquälerei.

Beispiel:
Du stehst am See und siehst einen Hecht beim Rauben. Wenn du ihn anwirfst und ihn hakst, dann musst du ihn entnehmen (wenn er maßig ist). Würdest du ihn nämlich nicht entnehmen wollen, hättest du keinen Grund ihn anzuwerfen. (bis auf den persönlichen Spaß, den du aus dem Leid des Tieres ziehst)
Fängst du aber beim Hechtangeln einen Zander, darfst du ihn ohne weiteres zurücksetzen, da du ja Hechtklößchen statt Zanderfilets serviern wolltest und den Zander nicht verwerten kannst.

Du kannst also theoretisch jeden Fang als unerwünschten Beifang verbuchen und problemlos zurücksetzen. Schwierig wird es, wenn du dich auf eine Fischart spezialisiert hast und sehr selektiv auf diese Fischart angelst (zum Beispiel Karpfen oder Wels), diese aber prinzipiell wieder zurücksetzt. Dann entfällt die Absicht des Verwertens.

Es ist also immer besser Fische aus der Hand fallen zu lassen oder als unerwünschten Beifang zu verbuchen, als offen und aggressiv C&R zu vertreten und auszuüben. Kann Ärger geben. #h

C&R-Diskussionsfutter:
Ich bin da echt zwiegespalten in meiner Meinung, ob ich das Gesetz gut finden soll oder nicht. Da wir Angler trotz Gesetz einen extrem großen Handlungsspielraum haben, finde ich die Situation aber mehr als erträglich.
Außerdem finde ich den Gedanken des Tierschutzes nicht unbegründet, weshalb der Verwertungsgedanke mMn nie komplett aufgegeben werden sollte.
 
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G

Global Playboy

Guest
AW: WaRuM ???

Zumal das mit dem Fische verschenken ja meistens auch ausdrücklich verboten ist, steht sogar oft auf den Karten drauf #c Total bescheuert!

Bei uns steht nur das man die gefangenen Fische nicht verkaufen darf,
von verschenken ist nicht die Rede.
Ich kann mir auch nicht vorstellen das es verboten sein sollte.
 
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