Verjährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

Pauli1990

Allrounder
Habe für meine Frage keine passende Kategorie gefunden deswegen hab ich das Thema hier eröffnet.

Also ich habe folgendes Problemchen:
Ein Angelkollege von mir hat ein kleines Angelgeschäft,
er hat vor ca. 5 Jahren von einem Kunden eine Spinnrute bekommen an der er einen neuen Spitzenring anbringen sollte.
Hat er dann natürlich auch gemacht, nur hat der Kunde diese Rute nie abgeholt (Seit 5 Jahren). Die Rute steht seit dem also nur in der Ecke. Da ich die Rute schon des öfteren in der Hand hatte und mir doch für eine Tele-Rute sehr gut gefällt, wäre optimal fürs Spinnfischen , will ich die unbedingt haben. (Gerade wenn man nur mal schnell mit dem Fahrrad an den See will... Da machen sich Steckruten nicht sonderlich gut. So könnt ich sie einfach in meinen Rucksack stecken mit einer Köderbox und gut #6...)

Er will sie mir aber nicht verkaufen weil er ja nicht weiß ob der Kunde nicht doch irgendwann in seinem Laden steht und das Ding wieder haben will #d.
Nun die Frage gibt es für einen solchen Fall nicht eine Verjährungsfrist? Also das er die Rute sich nach einer bestimmten Zeit aneignet?

Hoffe da gibt es hier jemanden der sich in dem Gebiet auskennt |kopfkrat

mfG Pauli
 
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S

Skrxnch

Guest
AW: Verfährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

Poste das besser mal in nem Juraforum, z. B.:
http://www.jurathek.de/index.php

Dann glaubts Dir auch Dein Kumpel eher, der will ja dann auch sicher sein.

Wollts grad nachschlagen in nem Fachbuch, steht aber nicht drin. Hatten das nur mündlich anhand ähnlichen Beispiels.
4 oder 5J. könnens gewesen sein. Genaueres tät mich auch mal interessiern...
 

u-see fischer

Traurig ich bin
AW: Verfährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

Ich meine, mein Arbeitgeber mußte mal eine Maschine ersetzen/bezahlen, die auch lange nicht abgeholt wurde. Später wollte der Kunde die wiederhaben.

Wenn nicht in den AGB's steht, dass die Ware, die nicht binnen einer gewissen Frist abgeholt wird, entsorgt werden kann, muß die wohl ewig eingelagert werden.

Das Ganze unter vorbehalt, bin kein Jurist.
 
AW: Verfährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

Schau doch auf die Marke und Art und kauf dir einfach ne neue.
Dann gibts keine Probleme...
 
S

Skrxnch

Guest
AW: Verfährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

@u-see fischer:
In den AGB kann sonstwas drinnstehen, es muss gültig sein nach HGB/BGB... Soweit mein gefährliches Halbwissen...
 

Hardyfan

Member
AW: Verfährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

Die Lösung liegt in § 197 Abs. 1 Nr. 1 Altn. 1 des BGB. Danach verjähren Herausgabensprüche aus Eigentum nach 30 Jahren.
Der Angelhändler wird nie Eigentümer, allerdings kann der Kunde, also der, dem die Spinnrute gehört, nach Ablauf der Verjährungsfrist keine Herausgabe seines Eigentums - eben der Rute - mehr verlangen.
 

Jose

Active Member
AW: Verfährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

das ist ja mal eine fundierte antwort #6


jetzt interessiert mich nur noch, ob der TE die restzeit (30-5=25) abwarten und dann mit (alter: 20 + rest: 25 =45) 45 noch daran interessiert sein wird.

eigentlich interessiert das aber gar nicht, weil, einer, der seinen laden so führt, der macht sicher keine 25 jahre...
 
S

Skrxnch

Guest
AW: Verfährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

@hardyfan: seit 1.1.2002 wurde das geändert, sind 3 Jahre, allerdings Kalenderjahre.
Daher kommt man praktisch meist auf 4.

So hab ich das in grober Erinnerung (Kapp 10 J her...)
und auf Anhieb einige Treffer beim schnellsuchen ohne groß zu lesen.

Aber das war gut, den entsprechenden § hat ich nicht gleich in meim Buch#6.
 

Pauli1990

Allrounder
AW: Verfährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

Schau doch auf die Marke und Art und kauf dir einfach ne neue.
Dann gibts keine Probleme...

Danach hatte ich schon einmal gesucht aber nichts mehr gefunden... Und ich würde mir sie ja auch nicht neu kaufen wenn ich sie bei ihm für ein paar euro`s haben könnte, wenn das problem eindeutig geklärt ist.
Ja also wenn es wirklich die 30 Jahre sind hat sich das dann erledigt :q
Aber bei der letzten Antwort heißt es ja nun das es nur 3 Jahre sind? |uhoh:

Danke aber schonmal an die, die sich die Mühe gemacht haben und nachgeschaut haben!!!#6
mfG Pauli
 

Veit

I ♥ Zander
AW: Verfährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

Ja also wenn es wirklich die 30 Jahre sind hat sich das dann erledigt :q

Ach was, da haste dann wenigstens eine echte Rarität, mit eventuell hohem Sammlerwert.

Mein leider verstorbener Freund "Angelopa" Dietmar hatte noch eine alte Telerute von Balzer. Die hat er zu tiefsten DDR-Zeiten von einer Tante aus den alten Bundesländern geschenkt bekommen. Die wog zwar ein gefühltes Kilo und war so weich wie ne Nudel, hat aber die ganzen Jahre trotz regelmäßigem Einsatz überstanden. Unkaputtbar. Bis zu seinem letzten Lebensjahr hat er damit noch Aale und Karpfen gefangen.

Befürchte aber, dass die Teleruten der heutigen Zeit nicht mehr so langlebig sind und eine solche "Erfolgsgeschichte" damit kaum noch möglich ist.

Aber man weiß ja nie... Sind ja nur noch 25 Jahre, die du warten musst. ;) Und wenn du sie dann nicht mehr willst, kannst du sie mir zum 50. Geburtstag schenken. *gg*
 
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Hardyfan

Member
AW: Verfährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

@hardyfan: seit 1.1.2002 wurde das geändert, sind 3 Jahre

Zum 1.1.2002 wurde das BGB in einigen Teilen - insbesondere Schuldrecht - geändert, auch die Verjährungsfristen.
Betrug davor (also bis zum 31.1.2001) die regelmäßige Verjährungsfrist 30 Jahre beträgt sie heute bzw. ab 1.1.2002 3 Jahre (§ 195 BGB).
Bis zum 1.1.2002 galt der Grundsatz: Die (regelmäßige) Verjährungsfrist ist 30 Jahre, es sei denn, es ist gesetzlich bestimmt, dass sie kürzer ist.
Ab 1.1.2002 gilt der Grundsatz: Die (regelmäßige) Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, es sei denn, es ist gesetzlich bestimmt, dass sie länger oder kürzer ist.

Das ändert aber nichts daran, dass Herausgabeansprüche aus Eigentum in 30 Jahren verjähren (§ 197 Abs. 1 Nr. 1 Alt.1 BGB i.d.F. ab 1.1.2002)
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Verjährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

Hardyfan hat´s so ziemlich auf den Punkt gebracht.

Strenggenommen gibt es bei dem Sachverhalt auch gar keine "Verjährungsproblematik" - da das Eigentum, wie schon richtig geschrieben wurde, nicht "verjährt".

Die Herausgabeansprüche des Eigentümers hingegen schon --> also 30 Jahre.

Allerdings würde ich mir als Gerätehändler, der auch Reparaturen durchführt, mal eine Klausel für die allgemeinen Geschäftsbedingungen überlegen, nach der in einem solchen Fall mir das Eigentum nach einem gewissen Zeitraum schon vor Ablauf von 30 Jahren bei Nicht-Abholung zufällt!

Zudem könnte der Händler die Herausgabe auch solange verweigern, bis die Reparatur bezahlt ist, da ihm insoweit ein Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) zusteht.

...aus dem Pfandrecht könnte der Händler allerdings etwas machen, dass Dir nützt - aber sicherheitshalber würde ich den Eigentümer erstmal vorher mit Fristsetzung zur Bezahlung und Abholung auffordern - wenn die Frist verstrichen ist, dann könnte der Händler sich u.U. auch aus dem Pfandrecht befriedigen.

Good Luck!

E.

PS:

Wenn der Kunde keine Quittung hat, dann würde manch´ einer in der Praxis auch eine andere Lösung finden...aber dazu werde ich Euch hier natürlich nicht raten....*g*
 
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Angler9999

nicht nur Angler
AW: Verjährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

.. genau da gibt es noch die Fristsetzung mit Nachfristsetzung.
Hier kann man auch ggf. Bedingungen anknüpfen, wie Lagerungskosten etc. bzw. dann auch die Entsorgung....

Damit kann das Zenario dann auch beendet werden. Sonst wäre 30 Jahre Aufbewarungspflicht ne katasthrophe.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Verjährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

...da der Eigentümer mit der Abholung auch nach 5 Jahren recht derbe im (Annahme-) Verzug sein dürfte, würde er wohl auch die Gefahr des zufälligen "Untergangs" der Sache zu tragen haben....falls die Rute mysteriös einfach verschwindet, oder ein Elefant sie zertrampelt, sie gestohlen wird....etc.......

;O)

E.
 

Pauli1990

Allrounder
AW: Verjährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

Danke nochmals an euch,
leider hat der Besitzer des Angelladens weder Adresse noch Namen von dem Kunden |uhoh:. Also kann er auch nicht seine Reparaturkosten fordern.
Was heißt das nun im Endefekt für mich, dass er mir die Rute vor erst nicht verkaufen kann? |kopfkrat
mfG ...
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Verjährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

Das muß er wohl selber entscheiden...ich weiß, was ICH tun würde - aber das soll der gute Mann doch lieber selber entscheiden - den Rat werde ich ihm nicht geben - sonst wird das hier noch Anstiftung zur Unterschlagung oder sowas.....;O)!!!

E.
 

sunny

gestatten Schneider
AW: Verjährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

Wenn jemand 5 Jahre etwas nicht abholt, hat er wohl kein Interesse mehr daran, weiß garnicht mehr, dass er was abgegeben hat oder hat die Zeitung abbestellt. Egal was nun zutrifft, ich wüsste, was ich mit der Rute machen würde ;).
 

Pauli1990

Allrounder
AW: Verjährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

Wie die letzten beiden Boardi`s schon geschrieben haben... Ich wüsste auch was ich an seiner Stelle machen würde...
Aber er hat da eben seine Bedenken, da muss ich ihm wohl weiter auf die Nerven gehen :m :q
 

Luku

Member
AW: Verjährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

jetzt weiss ich wo meine rute seit 5 jahren geblieben ist...

i glaub ich muss die mal abholen. :q:q:q


joke...


ohne belege kräht doch kein hahn mehr nach dieser rute.
es muss der nachweis des eigentums vom evtl. abholer erbracht werden.

und falls der nachweis erbracht werden kann..gibts nur den aktuellen zeitwert als ersatz (soweit ich mich erinnere).
abzüglich neuer ring + arbeitslohn und x jahre lagerung + (verzugszinsen)
 
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Tommi-Engel

Tommi mit "i" ..nicht mit "y"
AW: Verjährungsfrist??? Brauche Hilfe!!!

Aber er hat da eben seine Bedenken, da muss ich ihm wohl weiter auf die Nerven gehen :m :q
Schlag ihm doch vor, er solle mal wieder Seinen Laden aufräumen, dabei verschwinden öfters mal Sachen...:m
 
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