Verjährung bei Satzungsverstoß

hallo,

ich habe mal eine kurze frage. gilt da bei verstößen gegen die satzung auch die allgemeine verjährungsfrist von 3 jahren? habe hierzu schon ein wenig gegoogled und finde nichts wirklich. die satzung gibt ebenfalls nichts her. es geht mir darum, dass ich einmal verwarnt wurde und nun ein halbes jahr gesperrt werden soll, weil ich mein fangbuch vergessen habe. die verwarnung stammt aus dem jahr 2006. bitte schreibt mir nicht selber schuld oder solche sachen, die hintergründe oder was so im verein abläuft kann ja keiner beurteilen. ich hätte nun gerne mal das mit der verjährung gewußt, oder an wen man sich da wenden kann.

danke schonmal.
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Verjährung bei Satzungsverstoß

Ich bin kein Jurist, kann also nur meine laienhafte Meinung kund tun: Eine Satzung regelt vereinsinternes Verhalten, da haben gesetzliche Verjährungsregeln so gar nix mit zu tun.
Weg für dich: deinerseits Vorstand, Ehrenausschuß,... ansprechen und zusehen, dass du aus der Nummer raus kommst.
Bin gespannt, ob jemand die Frage beantworten kann und ob ich richtig liege. #c

Bevor du einen Anwalt anrufst: es gibt im www ein Juraforum (heißt glaub ich auch so). Da kannst du evtl. eine Antwort erhalten. Darfst das nur nich als deinen konkreten Fall darstellen, sondern als fiktiven Rechtsfall.
 
AW: Verjährung bei Satzungsverstoß

es gibt aber auch rechte, die sich über das vereinsrecht setzen,deshalb ja auch meine frage. ein verein kann z.b. sich auch nicht über länder und landesrecht hinwegsetzen und das angeln mit lebendem köderfisch erlauben. ist eben eine blöde situation, ich werde morgen mal jemand befragen, der sich damit evtl. auskennt. trotzdem vielen dank kati.
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Verjährung bei Satzungsverstoß

Natürlich gibt es ein Vereinsrecht. Und jede gesetzl. Regelung kann höherstehendes Recht nicht beugen. Aber vereinsinterne Regelungen sind eben kein Gesetz, bei denen dann gesetzl. Verjährungsfirsten greifen könnten.
Wenn du eine professionelle Antwort bekommst, poste doch bitte mal, wie es aussieht. Bin neugierig.
 

Maik Otto

Member
AW: Verjährung bei Satzungsverstoß

Hi,
dass ich einmal verwarnt wurde und nun ein halbes jahr gesperrt werden soll, weil ich mein fangbuch vergessen habe. die Verwarnung stammt aus dem jahr 2006#c.

typich deutsch da bekomst die Krise;+. Ich kann dir leider
kein rechtsverbindlichen Rat geben aber wende dich doch
an den Verband.Und versuche den Verein zu wechseln.
 
AW: Verjährung bei Satzungsverstoß

hi,danke für die antworten.bin in der nähe von fulda in hessen in einem verein. von verjähren und so weiter steht da gar nichts. austreten ist immer schnell getan, wir haben hier aber nicht so viele vereine und das tolle ist,dass die gewässer innerhalb 5 bis max 10 min zu erreichen sind. da mir das ganze auch mächtig gegen den strich geht habe ich mich mal an einen mir bekannten anwalt gewendet. ihm habe ich die satzung, die schreiben des vereins und meine schreiben an den verein gesendet. er will sich das mal anschauen,ich denke nächste woche kann ich berichten.
 

Blauzahn

Muldenfischer
AW: Verjährung bei Satzungsverstoß

Hi,


typich deutsch da bekomst die Krise;+. Ich kann dir leider
kein rechtsverbindlichen Rat geben aber wende dich doch
an den Verband.Und versuche den Verein zu wechseln.

Da sag ich mal frei nach Dieter Nuhr
"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten"

Spar dir doch deinen Kommentar, wenn du zur Fragestellung nichts beizutragen hast #h

@allrounder
Die Satzung eines Vereins wird in der Regel auf der Gründungsversammlung beschlossen und beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Vereinsregister eingereicht.
Beim AG wird dieser Satzungsentwurf auch rechtlich geprüft (Stichwort Rechtspfleger) in aller Regel werden dabei, dem Vereinsrecht entgegenstehende Passagen angemahnt und Umformulierung gefordert, da sonst der Eintrag in des Vereinsregister verwehrt wird.
Auch werden in der Satzung mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen diese niedergeschrieben.
Kommst du an die Satzung heran und steht da etwas über die Behandlung von Verstößen geschrieben?
Meißt wird festgehalten, dass ein Ehrengericht über grob fahrlässige Verstöße zu entscheiden hat...
Das einmalige Nichtmitführen des Fangbuches sollte jedoch noch nicht Anlaß zu einer 6 monatigen Sperre sein.
Im Wiederholungsfalle würde unser Ehrengericht aber sicher ähnlich entscheiden, da man mit Eintritt in den Verein, dessen Satzung anerkennt.

Also mal Hand aufs Herz...
war es nur einmal, oder hattest du mehrmals das Fangbuch nicht dabei oder bist durch andere, nicht der Satzung entsprechenden Aktionen aufgefallen?

Abendgruß,
René
 
AW: Verjährung bei Satzungsverstoß

ich habe in 2006 eine karte eines baches nach einer woche nicht zurück gegeben, über den sinn und unsinn unserer begangregelungen mag ich da gar nicht reden. da habe ich vom alten vorstand ein schreiben bekommen,dass ich verwarnt bin und wenn in zukunft was passiert,könnte ich gesperrt werden.was ist denn die zukunft. 1jahr,2,3 oder das ganze leben. da gehört ein fixer zeitpunkt hin. deshalb meine frage wegen verjährung. nun hat mich das besagte vereinsmitglied kontrolliert und ich hatte zum 1 mal in 15 jahren kein fangbuch dabei. da ich nun ja wiederholt gegen die satzung verstoßen habe soll ich nun ein halbes jahr gesperrt werden. ich finde das irgendwo lächerlich.sicher nicht ok das fangbuch nicht dabei zu haben,aber gleich so ein harte strafe.sonst habe ich mir in 15jahren rein gar nichts zu schulden kommen lassen. in der satzung steht nur,dass der vorstand entscheidet und was passieren kann, also arbeitsstunden,geldstrafe,teil oder komplettangelentzug,aber nicht für was und wie lange. da kann man natürlich leicht nach gesicht urteilen.
 

Blauzahn

Muldenfischer
AW: Verjährung bei Satzungsverstoß

ich habe in 2006 eine karte eines baches nach einer woche nicht zurück gegeben, über den sinn und unsinn unserer begangregelungen mag ich da gar nicht reden. da habe ich vom alten vorstand ein schreiben bekommen,dass ich verwarnt bin und wenn in zukunft was passiert,könnte ich gesperrt werden.was ist denn die zukunft. 1jahr,2,3 oder das ganze leben. da gehört ein fixer zeitpunkt hin. deshalb meine frage wegen verjährung. nun hat mich das besagte vereinsmitglied kontrolliert und ich hatte zum 1 mal in 15 jahren kein fangbuch dabei. da ich nun ja wiederholt gegen die satzung verstoßen habe soll ich nun ein halbes jahr gesperrt werden. ich finde das irgendwo lächerlich.sicher nicht ok das fangbuch nicht dabei zu haben,aber gleich so ein harte strafe.sonst habe ich mir in 15jahren rein gar nichts zu schulden kommen lassen. in der satzung steht nur,dass der vorstand entscheidet und was passieren kann, also arbeitsstunden,geldstrafe,teil oder komplettangelentzug,aber nicht für was und wie lange. da kann man natürlich leicht nach gesicht urteilen.

Vorschlag:
Gehe auf deinen Vorstand zu, gebe zu einen Fehler gemacht zu haben und biete bspw. freiwilligen Arbeitsdienst an.
Rein rechtlich kannst du nirgends etwas ableiten oder geltend machen. Selbst wenn du dies versuchen würdest, wäre der Verbleib im Verein, unter diesen Umständen sicherlich nicht in deinem Sinne |wavey:
 

Ralle 24

User
AW: Verjährung bei Satzungsverstoß

In der von Dir geschilderten Form m.E. ein klarer Fall für den Ehrenrat. Das wäre zunächst die richtige Adresse.
 
AW: Verjährung bei Satzungsverstoß

der besagte ehrenrat der laut satzung nichts zu sagen hat, wollte mich 1 jahr sperren.dazu betretungsverbot der gewässer,das heißt auch nicht mit bruder oder vater ans wasser,volle zahlung des beitrages und leistung der vollen arbeitsstunden.hatte ja mit dem vorstand gesprochen, das war ja nun deren urteil. 1 mal in 15 jahren das fangbuch vergessen und weil man doppeltäter ist halbes jahr sperre,ich und andere finden es lachhaft.
@blauzahn, woher bist du dir da sicher das ich nichts geltend machen kann, selbst bei gefängnisstrafen bis 1 jahr ist die sache nach 3 jahren verjährt,man sollte mal die kirche im dorf lassen.

anscheinend wird aber von einer oder mehreren personen im hintergrund gegen mich geschafft.als nächstes wenn ich einspruch einerlege geht es dann in der herbstversammlung weiter.
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Verjährung bei Satzungsverstoß

Manoman,so wie sich dass anhört, haben die dich ganz oben auf der Abschußliste vermerkt!
Ne heftig drakonische Strafe, für einen (zwei?) nur als minderschwer zu
sehende Ordnungsverstöße.
Ich würde mir mal über den Austritt aus diesem Scheißverein Gedanken
machen, damit hätte die Vereinspolizisten wohl auch ihr Ziel erreicht,
aber du musst dich auch nicht mehr über diese Heinis ärgern!
Vereinskasperltheater in Reinkultur!

Taxidermist
 
AW: Verjährung bei Satzungsverstoß

ja mit dem abschuß kann oder wird schon so sein,es romort eh im ganzen verein und der vorstand wird auch nur noch 1 jahr machen,danach siehts dunkel aus. die eine genannte person hat den vorstand evtl auch unter druck gesetzt, ist aber nur eine mutmaßung meinerseits. klar müßte man eigentlich austreten,sollte ich rechtlich jedoch eine chance haben werde ich sie auch wahrnehmen um einigen herren mal zu zeigen,dass sie nicht immer recht haben und machen können was sie wollen. habe auch schon vorsichtig in einem anderen verein anfragen lassen,mal schauen was dabei rauskommt. ich bin momentan nach dem studium auf der suche nach arbeit und wir erwarten im februar ein kind,da ist das halt im momentanen verein ganz ok, wenn man mal 2-3 stunden ans wasser will. wenn ich beruflich wüßte was es gibt,wäre ich wahrscheinlich schon draußen. das sind eben alles faktoren die ich bedenken muss.
 

flasha

Active Member
AW: Verjährung bei Satzungsverstoß

Man wird gesperrt und darf dennoch fleißig weiter bezahlen und noch die Arbeitsstunden ableisten?

Toller Verein...
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Verjährung bei Satzungsverstoß

Kannst du denn passiv gehen? Dann zahlst du nicht umsonst.
Ansonsten: Ich würde aus dem Verein austreten ... so wertvoll kann kein Gewässer sein und wirklich unbefangen glücklich wirst du doch dort eh nicht mehr oder?
 
AW: Verjährung bei Satzungsverstoß

das ich nicht passiv gehen darf und die strafe sich dann darauf bezieht wenn ich wieder aktiv bin steht nichts da, die idee hatte ich auch schon. mit dem austreten überlege ich ja auch. was heißt schon glücklich im verein zu sein?wenn das mit der verjährung greift kann ich maximal wie ein anderer 10 stunden bekommen,dann darf ich mir 3 jahre nichts zu schulden kommen lassen und wenn ich das nicht mache,dann kann mir ja auch keiner was. dann gehe ich angeln wann ich meine halte mich wie sonst ja auch an die regeln und leiste meine stunden. wenn ich angeln darf bin ich glücklich,was die anderen dann reden ist mir ziemlich egal. ist echt ein komischer haufen, kenne ich von anderen die in vereinen sind so mal nicht im ansatz.
 
AW: Verjährung bei Satzungsverstoß

nein kleinkriegen lasse ich mich sicher nicht, der beitrag wird immer von vaters konto abgebucht und die ermächtigung wird er ihnen dann entziehen,mal schauen was sie dann machen. aber vorher erstmal schauen was mein befreundeter anwalt mir für einen tipp gibt. klar muss strafe sein, aber wie angesprochen auch in einem angebrachtem rahmen.
 

wolkenkrieger

Dumm und Sand in den Augen :/
AW: Verjährung bei Satzungsverstoß

Mal eine nicht ganz ernst gemeinte Frage: wir reden hier aber schon noch von einem gewöhnlichen Anglerverein oder? Man könnte sonst den Eindruck bekommen, es handele sich um Sanktionen eines Umerziehungslagers für straffällig gewordene Jugendliche ... oder umgangssprachlich: Bootcamp.

Es gelten - auch im deutschen Vereinsrecht - die Maßgaben der Verhältnismäßigkeit. Und die sehe ich im vorliegenden Fall mehr als überschritten.

Ich würde meinen Vorsitzenden fragen, ob er schlecht geschlafen hätte, würde der mir wegen solch einer vergleichsweise geringen Verfehlung ein mehrmonatiges Angelverbot auferlegen wollen.

Ich denke, dass eine vor der Mitgliederversammlung ausgesprochene Rüge mehr als angemessen sein dürfte in solch einem Fall.

Ich würde an deiner Stelle mal ganz ketzerisch nachfragen, was der Sanktionskatalog bei tatsächlich schweren Verstößen vorsieht? Abschlagen der linken Hand? 30 Stockhiebe auf das entblöste männliche Glied? Zwangskastration?
 
AW: Verjährung bei Satzungsverstoß

das habe ich mich auch schon gefragt was bei heftigeren verstößen passieren soll, und ja es handelt sich um einen "normalen angelverein". jeder dem ich das erzählte lacht nur darüber. wie gesagt ob da evtl. rechtlich was geht,ansonsten geht es ja in der nächsten versammlung unter allen anwesenden weiter. das gibt dann auch einen heiden spaß,da kann sich dann ja jeder dazu äußern, die frage ist nur wie viele dazu die cochones in der hose haben.
 
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