allrounderab
Member
hallo,
ich habe mal eine kurze frage. gilt da bei verstößen gegen die satzung auch die allgemeine verjährungsfrist von 3 jahren? habe hierzu schon ein wenig gegoogled und finde nichts wirklich. die satzung gibt ebenfalls nichts her. es geht mir darum, dass ich einmal verwarnt wurde und nun ein halbes jahr gesperrt werden soll, weil ich mein fangbuch vergessen habe. die verwarnung stammt aus dem jahr 2006. bitte schreibt mir nicht selber schuld oder solche sachen, die hintergründe oder was so im verein abläuft kann ja keiner beurteilen. ich hätte nun gerne mal das mit der verjährung gewußt, oder an wen man sich da wenden kann.
danke schonmal.
ich habe mal eine kurze frage. gilt da bei verstößen gegen die satzung auch die allgemeine verjährungsfrist von 3 jahren? habe hierzu schon ein wenig gegoogled und finde nichts wirklich. die satzung gibt ebenfalls nichts her. es geht mir darum, dass ich einmal verwarnt wurde und nun ein halbes jahr gesperrt werden soll, weil ich mein fangbuch vergessen habe. die verwarnung stammt aus dem jahr 2006. bitte schreibt mir nicht selber schuld oder solche sachen, die hintergründe oder was so im verein abläuft kann ja keiner beurteilen. ich hätte nun gerne mal das mit der verjährung gewußt, oder an wen man sich da wenden kann.
danke schonmal.