Vereinsmitgliedschaft ohne Wohnsitzmeldung problematisch?

ecke908090

New Member
Guten Tag zusammen,

ich möchte mich kommende Woche einem Angelverein in Wismar (Mecklenbug-Vorpommern) anschließen, um dieses Jahr ein paar Kröten für die einzelnen Gewässerkarten zu sparen (hat man ja schnell wieder raus bei ~ 10€/Angeltag). Ist dass soweit möglich, auch ohne überhaupt in dem Bundesland, indem der Verein ansässig ist, gemeldet zu sein?

Grüße
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Vereinsmitgliedschaft ohne Wohnsitzmeldung problematisch?

Ist dass soweit möglich, auch ohne überhaupt in dem Bundesland, indem der Verein ansässig ist, gemeldet zu sein?

Klar. Ich wohne in RLP und der Verein ist in NRW zu Hause.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Vereinsmitgliedschaft ohne Wohnsitzmeldung problematisch?

Ob eine Vereinsmitgliedschaft möglich ist, bestimmt der Verein.

Ob du eine Fischereiausübungsberechtigung aber bekommst, bestimmt das Fischereigesetz des Bundeslandes, denn nicht jeder Fischereischein wird im Nachbarbundesland anerkannt. Wie es bei euch ist, weiß ich nicht, einfach beim Verein diesbezüglich nachfragen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Vereinsmitgliedschaft ohne Wohnsitzmeldung problematisch?

Ob du eine Fischereiausübungsberechtigung aber bekommst, bestimmt das Fischereigesetz des Bundeslandes, denn nicht jeder Fischereischein wird im Nachbarbundesland anerkannt.
Rechtlich als Gastangler immer (so vereinbart und festgeschrieben in Föderalismusreform, was nicht bedeutet, dass sich alle Bewirtschafter dran halten), was er auch als Vereinsmitglied wäre, wenn er eben NICHT umzieht (zählt ja erster Wohnsitz).

Die von Dir genannte Regelung greift erst bei Umzug, wenn man umschreiben lassen will/muss, da kann das einzelne Land dann entsprechende Bedingungen erhaben (wie z. B. Bayern oder B-W das machen).

Wie man am Rechtsstreit Rheinland Pfalz/Saarland sieht, bei dem RLP eigenen Bürgern aus RLP, die ihre Prüfung im Saarland machten, Scheine ausschreiben musste, ist die Sachee sooo ganz einfach nicht, wenn einer mal wirklich vor Gericht geht (VG Neustadt an der Weinstraße, Geschäftsnummer 5 K 626/15.NW).

Für den hier nachgefragten Fall spielt das also rechtlich KEINE Rolle, nur dann, wenn der Verein selber dafür Regelungen getroffen hätte ..

Da bleibe ich bei meiner Aussage, dass das nur auf Vereinssatzung ankommt..

Zudem gehts hier in der Frage eh eh nicht um Bayern in MeckPomm hat er ja noch ganz andere Möglichkeiten, sogar ohne jede Prüfung etc. zu angeln..
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Vereinsmitgliedschaft ohne Wohnsitzmeldung problematisch?

Frag lieber beim Verein wegen deines Fischereiausweises aus dem anderen Bundesland nach:
Konkret, aber wie gesagt, weiß ich nicht, ob sich etwas geändert hat:

Als ich an der M-V- Seenplatte vor einigen Jahren eine Jahreskarte kaufen wollte, da ich einige Wochen an den Seen übers Jahr verteilt geplant hatte, wurde ich vom Verein daraufhin gewiesen, dass ich den "zeitlich befristeten Fischereischein" (Touristenschein) erwerben müsse, gültig bis 28 Tage, mehrfach verlängerbar im Jahr. Austeller war die Behörde "Amt Plau am See" (ist natürlich in jeder Stadt/Gemeinde eine andere zuständige).
Es war jetzt kein großer Aufwand den Schein dann zu besorgen, finanziell war die zu zahlende Fischereiabgabe auch nicht schmerzhaft.

Mein vorgelegter bayr. Fischereischein hat aber für die Jahreskarte nicht ausgereicht.

Ich habe die Jahreskarte von 2 angefragten Vereinen NICHT bekommen mit der Begründung des fehlenden gültigen Fischereischeins, denn diese wollten keine Jahresangelerlaubnis (Jahresschein) ausstellen, da der Zeitraum der Fischereiausübung über dem des "zeitlich befristeten Jahresfischereischeins" von M-V liegt.
 
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