Thomas9904
Well-Known Member
Redaktionell
Oft werden Verfahren gegen Schwarzangler ja eingestellt. Hier gabs einmal eine Verhandlung und ein Urteil. 2 Männer wurden an der Alz in einem Schlauchboot mit Wobbler an der Spinnrute erwischt. Der Angeklagte:
"Er habe dem Kollegen nur zeigen wollen, wie Angeln geht."
Quelle:
Alz-Angler: Geldstrafe nach Probewurf
https://www.ovb-online.de/rosenheim/chiemgau/alz-angler-geldstrafe-nach-probewurf-9411957.html
Als Angeklagter muss man nicht die Wahrheit sagen, kann sich verteidigen wie man will, das ist keine Frage.
Jeder Angler wird aber wohl die Aussagen des Angeklagten im Prozeß auch schnell als "Schutzbehauptungen" entlarvt haben:
Der Angeklagte erhielt eine Strafbefehl über 70 Tagessätze (a 60 €), was bei seinen Einkommen eine Strafe von 4.200 Euro gemacht hätte.
Dagegen legte der Angeklagte Einspruch ein, weswegen es zur Verhandlung kam.
Hier forderte die Staatsanwaltschaft dann 130 Tagessätze zu 55€, also 7150 €.
Erst als der Angeklagte dann in letzter Minute seinen Einspruch zurücknahm, liess sich dann auch die Staatsanwaltschaft darauf ein.
Ob 4.200 Euro oder 7.150 Euro, beides happige Strafen für Schwarzangeln. Im Normalfall werden ja solche Verfahren oft gar nicht erst weiter verfolgt, sondern eingestellt.
Und dann hier tausende Euro Strafe, wohl auch, weil der Angeklagte sich "rausreden/winden" wollte.
Hätte er nicht am Ende nachgegeben, wäre es bei einem Urteil wohl eher zur von der Staatsanwaltschaft geforderten höheren Urteil gekommen.
Wie findet ihr das Urteil?
Ist das angemessen für schwarzangeln?
Ist das zu hoch, weil schwarzangeln eigentlich ein Kavaliersdelikt ist und ja nichts gefangen wurde?
Oder hätte er für den Versuch, sich rauszureden, gar gleich die noch höhere Strafe kassieren sollen?
Oder gar einfach einen Freispruch?
Da bin ich auf Meinungen gespannt.
Thomas Finkbeiner
AKTUALISIERUNG 12 Uhr 36:
Und euer Urteil fürs Schwarzangeln?
Freispruch, 4.200 oder 7150 €?
Freispruch, 4.200 oder 7150 €?
Oft werden Verfahren gegen Schwarzangler ja eingestellt. Hier gabs einmal eine Verhandlung und ein Urteil. 2 Männer wurden an der Alz in einem Schlauchboot mit Wobbler an der Spinnrute erwischt. Der Angeklagte:
"Er habe dem Kollegen nur zeigen wollen, wie Angeln geht."
Quelle:
Alz-Angler: Geldstrafe nach Probewurf
https://www.ovb-online.de/rosenheim/chiemgau/alz-angler-geldstrafe-nach-probewurf-9411957.html
Als Angeklagter muss man nicht die Wahrheit sagen, kann sich verteidigen wie man will, das ist keine Frage.
Jeder Angler wird aber wohl die Aussagen des Angeklagten im Prozeß auch schnell als "Schutzbehauptungen" entlarvt haben:
Der Augenzeuge winkte die Schlauchbootbesatzung zu sich, wies sich mit seiner Dienstplakette aus, verlangte Fischereischein und Fischereierlaubnis. Der Maurer aus Obing hat eigentlich beides – aber nicht dabei. Als sich der 55-Jährige skeptisch zeigte, bot ihm der Angler 50 Euro an. Der Aufseher ließ sich nicht bestechen, sondern erstattete Anzeige. Außerdem stellte er die Angel samt Zubehör sicher.
Nicht nur, dass er keine Angelerlaubnis hatte, auch das Bootsangeln ist da sowieso nicht erlaubt. Auch wenn er keinen Fisch gefangen hatte, war damit der Verstoss gegen geltendes Recht klar.In dem Prozess behauptete der Angeklagte zunächst, er sei mit seinem Bekannten am Ufer gestanden, nicht im Schlauchboot gesessen. Er habe dem Kollegen nur zeigen wollen, wie Angeln geht. Er räumte ein, an der Schnur habe sich ein Wobbler, eine Art Plastikfischchen mit zwei Drillingshaken, befunden. Gleichzeitig beteuerte er: „Es war nicht geplant, einen Fisch zu fangen.“
Der Angeklagte erhielt eine Strafbefehl über 70 Tagessätze (a 60 €), was bei seinen Einkommen eine Strafe von 4.200 Euro gemacht hätte.
Dagegen legte der Angeklagte Einspruch ein, weswegen es zur Verhandlung kam.
Hier forderte die Staatsanwaltschaft dann 130 Tagessätze zu 55€, also 7150 €.
Erst als der Angeklagte dann in letzter Minute seinen Einspruch zurücknahm, liess sich dann auch die Staatsanwaltschaft darauf ein.
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Ob 4.200 Euro oder 7.150 Euro, beides happige Strafen für Schwarzangeln. Im Normalfall werden ja solche Verfahren oft gar nicht erst weiter verfolgt, sondern eingestellt.
Und dann hier tausende Euro Strafe, wohl auch, weil der Angeklagte sich "rausreden/winden" wollte.
Hätte er nicht am Ende nachgegeben, wäre es bei einem Urteil wohl eher zur von der Staatsanwaltschaft geforderten höheren Urteil gekommen.
Wie findet ihr das Urteil?
Ist das angemessen für schwarzangeln?
Ist das zu hoch, weil schwarzangeln eigentlich ein Kavaliersdelikt ist und ja nichts gefangen wurde?
Oder hätte er für den Versuch, sich rauszureden, gar gleich die noch höhere Strafe kassieren sollen?
Oder gar einfach einen Freispruch?
Da bin ich auf Meinungen gespannt.
Thomas Finkbeiner
AKTUALISIERUNG 12 Uhr 36:
Der Bericht wurde allerdings jetzt korrigiert. Er steht jetzt mit 7.150,- € in der Fett'n.
https://www.chiemgau24.de/chiemgau/...chen-seebruck-dieses-urteil-sich-9412416.html
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