Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Thomas9904

Well-Known Member
Redaktionell

333757_AB.jpg


Und euer Urteil fürs Schwarzangeln?
Freispruch, 4.200 oder 7150 €?

Oft werden Verfahren gegen Schwarzangler ja eingestellt. Hier gabs einmal eine Verhandlung und ein Urteil. 2 Männer wurden an der Alz in einem Schlauchboot mit Wobbler an der Spinnrute erwischt. Der Angeklagte:
"Er habe dem Kollegen nur zeigen wollen, wie Angeln geht."


Quelle:
Alz-Angler: Geldstrafe nach Probewurf
https://www.ovb-online.de/rosenheim/chiemgau/alz-angler-geldstrafe-nach-probewurf-9411957.html

Als Angeklagter muss man nicht die Wahrheit sagen, kann sich verteidigen wie man will, das ist keine Frage.

Jeder Angler wird aber wohl die Aussagen des Angeklagten im Prozeß auch schnell als "Schutzbehauptungen" entlarvt haben:
Der Augenzeuge winkte die Schlauchbootbesatzung zu sich, wies sich mit seiner Dienstplakette aus, verlangte Fischereischein und Fischereierlaubnis. Der Maurer aus Obing hat eigentlich beides – aber nicht dabei. Als sich der 55-Jährige skeptisch zeigte, bot ihm der Angler 50 Euro an. Der Aufseher ließ sich nicht bestechen, sondern erstattete Anzeige. Außerdem stellte er die Angel samt Zubehör sicher.

In dem Prozess behauptete der Angeklagte zunächst, er sei mit seinem Bekannten am Ufer gestanden, nicht im Schlauchboot gesessen. Er habe dem Kollegen nur zeigen wollen, wie Angeln geht. Er räumte ein, an der Schnur habe sich ein Wobbler, eine Art Plastikfischchen mit zwei Drillingshaken, befunden. Gleichzeitig beteuerte er: „Es war nicht geplant, einen Fisch zu fangen.“
Nicht nur, dass er keine Angelerlaubnis hatte, auch das Bootsangeln ist da sowieso nicht erlaubt. Auch wenn er keinen Fisch gefangen hatte, war damit der Verstoss gegen geltendes Recht klar.

Der Angeklagte erhielt eine Strafbefehl über 70 Tagessätze (a 60 €), was bei seinen Einkommen eine Strafe von 4.200 Euro gemacht hätte.

Dagegen legte der Angeklagte Einspruch ein, weswegen es zur Verhandlung kam.

Hier forderte die Staatsanwaltschaft dann 130 Tagessätze zu 55€, also 7150 €.

Erst als der Angeklagte dann in letzter Minute seinen Einspruch zurücknahm, liess sich dann auch die Staatsanwaltschaft darauf ein.

---------------------------------------​

Ob 4.200 Euro oder 7.150 Euro, beides happige Strafen für Schwarzangeln. Im Normalfall werden ja solche Verfahren oft gar nicht erst weiter verfolgt, sondern eingestellt.

Und dann hier tausende Euro Strafe, wohl auch, weil der Angeklagte sich "rausreden/winden" wollte.

Hätte er nicht am Ende nachgegeben, wäre es bei einem Urteil wohl eher zur von der Staatsanwaltschaft geforderten höheren Urteil gekommen.

Wie findet ihr das Urteil?
Ist das angemessen für schwarzangeln?

Ist das zu hoch, weil schwarzangeln eigentlich ein Kavaliersdelikt ist und ja nichts gefangen wurde?

Oder hätte er für den Versuch, sich rauszureden, gar gleich die noch höhere Strafe kassieren sollen?

Oder gar einfach einen Freispruch?

Da bin ich auf Meinungen gespannt.

Thomas Finkbeiner

AKTUALISIERUNG 12 Uhr 36:
Der Bericht wurde allerdings jetzt korrigiert. Er steht jetzt mit 7.150,- € in der Fett'n.

https://www.chiemgau24.de/chiemgau/...chen-seebruck-dieses-urteil-sich-9412416.html
 
Zuletzt bearbeitet:

wusel345

Altmühltal-Fan
In stillem Gedenken
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

1. Wie blöd muss man sein, gerade in Bayern einen FA zu bestechen. Das kann nur nach hinten losgehen.

2. 4200€ sind völlig ok. Wenn sich das rumspricht und weitere Richter in der gesamten BRD halten sich daran, Schwarzangler zu solch hohen Geldstrafen zu verknacken hat man vielleicht eine Chance, das Schwarzangeln einzudämmen.

Das ist aber nur meine Meinung. Bin auch FA. Mal schauen, was von den anderen kommt. :)
 

hecht99

3x99cm, noch keinen Meter
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Ehrlich gesagt, wenn ich von der älteren Generation höre was die in unseren Bächen so alles angestellt haben, um an ein paar Forellen zu kommen und denen ist außer 1mal Autowaschen oder so nie was passiert, find ich die 4000 Euro schon überzogen.
Auf der anderen Seite kann ich es auch nicht haben, wenn sich jemand an meinem Forellenteich oder an den Vereins- und Verbandsgewässern wo ich Aufseher bin bereichern würde. Aber 4000 Euronen ist schon ne Ansage.
Meiner Meinung nach müsste halt mal ein einheitlicher Strafenkatalog ähnlich dem Bußgeldkatalog im Straßenverkehr eingeführt werden, um manche Willkür bei der Urteilsbegründung auszuschließen.
Ich hab in meiner Tätigkeit als Fischereiaufseher 2 Anzeigen fürs Angeln mit lebenden Köderfisch mitbekommen und jedes mal ist das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.
Ich persönlich finde 4000 Euro überzogen, gerade in Hinblick auf die Schwarzfischerkarrieren eines jeden Schuljungen
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

naja gut, man müßte die Urteilsbegründung kennen#h
Ich denke mal, dass die den Bestechungsversuch ( völlig dumm)
mit gewertet haben - das wird dann halt heftig
Ansonsten kommen da einige Verstöße zusammen und von Einsicht ins Fehlverhalten kann man auch nicht gerade sprechen
Insgesamt dumm angestellt .
Ob das Maß angemessen ist fehlt mir der Vergleich
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

hereiaufseher 2 Anzeigen fürs Angeln mit lebenden Köderfisch mitbekommen und jedes mal ist das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.
Gut.

Lebender Köfi ist nur Tierschutzgedrisse und zudem nicht überall verboten - Schwarzangeln ist dagegen (versuchtes) Fischklauen zu Lasten ehrlicher(er) Angler/Bewirtschafter/Vereine.

Köfi würd ich (als Aufseher) nicht mal anzeigen, Schwarzangeln schon.
 

hecht99

3x99cm, noch keinen Meter
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

naja gut, man müßte die Urteilsbegründung kennen#h
Ich denke mal, dass die den Bestechungsversuch ( völlig dumm)
mit gewertet haben - das wird dann halt heftig
Ansonsten kommen da einige Verstöße zusammen und von Einsicht ins Fehlverhalten kann man auch nicht gerade sprechen
Insgesamt dumm angestellt .
Ob das Maß angemessen ist fehlt mir der Vergleich

Stimmt, wenn der Bestechungsversuch mit gewertet wurde, muss ich meine Antwort von oben richtig stellen, dann finde ich das Strafmaß voll in Ordnung
 

Zander Jonny

Thomasianer
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Tja, Dummheit muss bestraft werden :)

Also, schwarz angeln mit Boot auf einem Gewässer wo Bootsangeln nicht erlaubt ist |rolleyes Respekt :m
 

hecht99

3x99cm, noch keinen Meter
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Lebender Köfi ist nur Tierschutzgedrisse und zudem nicht überall verboten - Schwarzangeln ist dagegen (versuchtes) Fischklauen zu Lasten ehrlicher(er) Angler/Bewirtschafter/Vereine.

Köfi würd ich (als Aufseher) nicht mal anzeigen, Schwarzangeln schon.

Würde ich auch nicht anzeigen, hab die Fälle nur mitbekommen...

Manchmal stellen sich aber Mitangler so doof an, dass es mit einem "lass den scheiß" oder "nimm eine andere Montage" nicht getan ist. Wenn man so blöd ist und die Ruten kontrolliert und man von grün angehauchte Passanten den Tipp bekommt konnte mein Kollege halt nicht anders.
 
F

Franky

Guest
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Mir stellt sich die Frage, wie sich der Bestechungsversuch auf das Urteil ausgewirkt hat - ist ja nicht nur wegen des "Probewurfs".
 

hirschkaefer

Active Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Vollkommen in Ordnung. Es soll ja weh tun. Das ist endlich mal ein angemessenes Urteil im ansonsten Staat "Streichelzoo"....
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Würde ich auch nicht anzeigen, hab die Fälle nur mitbekommen...

Manchmal stellen sich aber Mitangler so doof an, dass es mit einem "lass den scheiß" oder "nimm eine andere Montage" nicht getan ist. Wenn man so blöd ist und die Ruten kontrolliert und man von grün angehauchte Passanten den Tipp bekommt konnte mein Kollege halt nicht anders.
Würd ich unterschrieben ;-)
 

zokker

Mecklenburger Seenplatte
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Für das Schwarzangeln reicht eine dreistellige Geldstrafe dicke aus.

Zum Geld anbieten: wie blöd muss man sein? ... Da macht man doch eine Spende ...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Offtopic an:
Für das Schwarzangeln reicht eine dreistellige Geldstrafe dicke aus.
Musst immer dran denken:
Das wird in D über Tagessätze geregelt.

Wer mehr verdient, soll auch mehr Kohle als Strafe abdrücken.
Daher ist "3-stellig" relativ zu sehen..

Einen Hartz4ler würde das härter treffen als nen Vorstandsvorsitzenden.

Wenn aber beide 20 Tagessätze bekommen, der eine mit 10 Euro, der andere mit 1.000 Euro (an Hand des Einkommens), zahl der Hartz4ler immer noch 3-stellig mit 200 Euro, der Vorstandsvorsitzende dann aber 20.000 Euro.

Ist irgendwie gerechter als feste Summe als Strafe, finde ich..

Nur als Erklärung zur Straffestsetzung

OT aus..
 

Angorafrosch

Urlaubsangler
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Nach meinem Kentnissstand entspricht Schwarzangeln dem Tatbestand der Wilderei und kann mit bis zu 50000€ Strafe geahndet werden. Da isser mit mit den gut 4 Riesen ja noch glimpflich davon gekommen. Erst recht wenn man den Bestechungsversuch noch mit wertet. Für das Lügenkonstrukt und die Bestechung hätte ich dem schon mal pauschal 5000€ berechnet.
 

zokker

Mecklenburger Seenplatte
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Einen Hartz4ler würde das härter treffen als nen Vorstandsvorsitzenden.

Der Erste hätte eine Strafe bekommen, der zweite hätte dem Verein eine Spende überwiesen.
 

Franz_16

Mitglied
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Was mich in dem Artikel verwundert:
Da steht drin, der Verurteilte hätte eigentlich einen Fischereischein und eine Fischereierlaubnis - aber nicht dabei.

Verstehe ich das falsch oder lest ihr das auch so?

Wenn das so ist, wie es da steht - dann ist die Strafe schon granatenmäßig, finde ich.
 

Vincent_der_Falke

Interimsferkel
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Wenn das so ist ist die Strafe reine Abzocke. Genau wie bei der Führerscheinkontrolle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben