Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Trollwut

Angeln-mit-Stil
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Wie Lajos schon erwähnt hat, gäbe es bei lediglichem Nichtmitführen der Papiere nach Art 77 BayFiG einen Bußgeldbescheid, keinen Strafbefehl.


Jo. Und das sind in der Regel 15€ bei Kontrolle durch Polizei.
Hab ich mal gehört :m:m
Wie bei ner defektem Leuchte am Auto. Reparieren lassen und binnen ner gewissen Frist vorzeigen, Bußgeld bezahlen, fertig.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Hab mal 30 sm SW Helgoland 10 DM bezahlt - Schein im Auto in Cuxhaven, Kontrolle auf Yacht beim Makrelenangeln. Musste dann Kopie Schein an Polizei faxen..

Aber auch schon ein paar Jahre her..

Und Schein gehabt wie auch sonst nix falsch gemacht.

Auf 130 Tagessätze wie hier im Fall wär das nie gekommen...
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

Hallo,

mein Neffe (Bayern) hatte vergessen seinen Fischereischein verlängern zu lassen. Er fischte mit gültigem Erlaubnisschein aber abgelaufenen Fischereischein und wurde von der Polizei kontrolliert. Ergebnis: 60 Euro Geldbuße. Müßte bei lediglichen Nichtmitführen desselben etwas "billiger" sein.

Petri Heil

Lajos
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Und euer Urteil fürs Schwarzangeln? Freispruch, 4.200 oder 7.150 €?

jo, aber ich denke im Fall hier gings definitiv nicht nur um "vergessen" ...
 
Oben