UKW-Funk Prüfung ja oder nein?

baltic25

Meeresverrückter
Hallo Bordie`s

Ich hab mal ne Frage!! Wer weiß darüber Bescheid??|kopfkrat
Also.Ich hab nen Kumpel der macht gerade so`n UKW-Funkschein und der sagt ,daß man einen Schein dafür haben muß , sobald ein UKW-Gerät an Bord ist. Ich bin der Meinung , so lange man es aus lässt und nur im Notfall benutzt ist das nicht strafbar!!!|kopfkrat Aber genau weiß ich das nicht.
Und dann faselt er nochwas von einem sogenannten "Controler" der alles Aufzeichnet bei neuen Geräten, wer kennt sowas??

Also , meine Hautfrage ist folgende:Wenn ich ein Boot Charter , und da ist
UKW-Funk drauf ,darf ich das (ich habe den normalen Küstenführerschein) oder nicht oder darf ich es bald nicht mehr?????

Danke im vorraus für die Hilfe

Gruß
Baltic25
 
U

Ulxxx Hxxst

Guest
AW: UKW-Funk Prüfung ja oder nein?

Nein, nach meinen Kenntnisstand ist darfst du kein Gerät mehr mitführen (ohne Funkschein).
Bisher war es ,glaube ich , kein betriebsbereites Gerät.

Uli
 

fly-martin

Active Member
AW: UKW-Funk Prüfung ja oder nein?

Ich hab den Funkerschein vor einiger Zeit gemacht und hatte einen im Kurs, dem ist wegen fehlendem Funkerschein fast die Charter geplatzt ( in Kroatien ).
 

Forellenhunter

Der vom Boot aus angelt
AW: UKW-Funk Prüfung ja oder nein?

Hier steht, das das Zeugniss zum Benutzen berechtigt.
In Kroatien ist das etwas anderes, die haben dort ein Gesetz, dass jedes Charterschiff mit Funk ausgerüstet sein muss, deswegen braucht man den Funkschein. der wird allerdings beim Hafenhauptmann gleich mit dem Führerschein zusammen gemacht.
Grüße
FH
 

baltic25

Meeresverrückter
AW: UKW-Funk Prüfung ja oder nein?

Hallo

Na ja das ist ja schon mal was!!
Aber auf der Ostsee hier in Deutschland z.B Heiligenhafen, ich Charter ein Boot wo UKW-Funk drauf ist , darf ich das Boot fahren, ja oder nein???

Gruß
Baltic25
 

Karstein

Uuuund tschüss.
AW: UKW-Funk Prüfung ja oder nein?

Und gerade in diesem Augenblick kam die offizielle Mitteilungsmail des Deutschen Seglerverbandes bei mir rein:

Funkzeugnis ist Pflicht

Jeder Schiffsführer muss, sofern sich eine Seefunkanlage an Bord befindet, über das entsprechende Funkzeugnis verfügen. Das verlangt die Zwölfte Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. August 2005. Sie lautet (Auszug): "Führer von Sportfahrzeugen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs nachweisen. Als Befähigungsnachweis gelten das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC), das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) oder ein anderes nach der Schiffssicherheitsverordnung anerkanntes und gültiges Seefunkzeugnis." Die bisherige, strengere Bestimmung, nach der ab 1. Januar 2008 Inhaber eines Sportküstenschifferscheins mindestens das SRC und Inhaber eines Sportsee- oder Sporthochseeschifferscheins mindestens das LRC besitzen sollten, wurde gestrichen.

Weitere Infos zum Thema Funk unter www.kreuzer-abteilung.org oder www.dsv.org/Führerscheine/Funk.

Gruß

K.
 
AW: UKW-Funk Prüfung ja oder nein?

Hallo Karsten,

habe im Dezember 2002 noch das "Beschränkt Gültige Betriebszeugnis für Funker I" (international) gemacht.

Hast Du eine Ahnung, ob dies weiterhin ausreicht - oder wollen die Verantwortlichen, dass man jetzt neue Befähigungsnachweise macht?

In der aktuellen "Yacht" ist ein Artikel darüber - mein damaliger Segellehrer hat dazu jedoch eine andere Meinung.

Hast Du da verläßliche Aussagen?

Danke & Grüße

Peer
 

Karstein

Uuuund tschüss.
AW: UKW-Funk Prüfung ja oder nein?

@ Peer: das weiß ich leider nicht - aber ich kann am 04.03. gerne in der Segelschule mal nachfragen, wenn ich die Schulbank für den SBF See drücke. ;)
 
AW: UKW-Funk Prüfung ja oder nein?

Na - Karsten, da wünsche ich Dir viel Erfolg!!!

Wenn ich damals keine Antwort auf Fragen wie "Wie verhalten Sie sich in der Situation XY" keine Antwort wusste, habe ich immer gesagt:"Hebel auf'm Tisch!!!"

O.K.- kam nicht immer gut - insbesondere nicht bei den älteren Prüfern. Den Schein habe ich dennoch bestanden...

Also - "Hebel auf'm Tisch" und viel Erfolg beim SBF See.

Grüße

Peer
 

baltic25

Meeresverrückter
AW: UKW-Funk Prüfung ja oder nein?

Ja dann danke ich allen für die Hilfe!!
Dann werde ich wohl auch nen Schein machen müssen

Baltic25
 

bengt

Member
AW: UKW-Funk Prüfung ja oder nein?

Bootsmann HH schrieb:
Hallo Karsten,

habe im Dezember 2002 noch das "Beschränkt Gültige Betriebszeugnis für Funker I" (international) gemacht.
Hast Du eine Ahnung, ob dies weiterhin ausreicht - oder wollen die Verantwortlichen, dass man jetzt neue Befähigungsnachweise macht?

keine panik, für die alten zeugnisse gilt "bestandsschutz", insbesondere dein bzI ist immer noch gut, genaugenommen mehr wert, als ein SRC, weil deins ja auch noch den binnenfunk enthält (heute extra, UBI)!!!
 

bengt

Member
AW: UKW-Funk Prüfung ja oder nein?

Karsten_Berlin schrieb:
Funkzeugnis ist Pflicht
Jeder Schiffsführer muss, sofern sich eine Seefunkanlage an Bord befindet, über das entsprechende Funkzeugnis verfügen. Das verlangt die Zwölfte Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. August 2005. [..]."
K.

moin karsten,
ohne hier jetzt die gaaaanz große juristische diskussion lostreten zu wollen...:
die 12. verordnung... enthält in der tat diese passage. letztlich ist das aber juristisch nicht ganz sauber und man muß abwarten, wie sich die lage entwickelt...:

es ist fraglich, ob diese formulierung, die ja in der sportseeschifferscheinverordnung (spezielle verordnung) niedergelegt ist, überhaupt auswirkungen auf ALLE SKIPPER haben kann. wenn man sich mal den anwendungsbereich dieser verordnung ansieht, die dazu nur FREIWILLIG (von wenigen ausnahmen abgesehen = traditionsschiffe) anzuwenden ist (nur für den, der SSS und SHS hat/macht), ist die verpflichtung zzt zumindest auf dünnem eis gebaut.

genauso sieht es im moemnt übrigens auch die bundesnetzagentur hamburg; dort wartet man auf eine klarstellung aus dem verkehrsministerium!

UND:
zzt ist auch in der diskussion, wie "streng" diese regelung, sollte sie wirklich bestand haben, angewendet bzw. kontrolliert werden soll...

NUR aus der 12.änderung... würde ich jetzt keinen akuten handlungsbedarf ableiten, sondern einfach mal abwarten.

wichtig weiterhin, wer ein entsprechendes funkgerät an bord hat (betriebsfähig bereithält), braucht auch den entsprechenden funkschein, also z.b. SRC.
die einzige änderung zu früher ist, daß nicht irgendeiner an bord den schein , sondern jetzt neu der SKIPPER selbst ihn haben muß. aber wie gesagt, so ganz sauber ist das noch nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: UKW-Funk Prüfung ja oder nein?

bengt schrieb:
keine panik, für die alten zeugnisse gilt "bestandsschutz", insbesondere dein bzI ist immer noch gut, genaugenommen mehr wert, als ein SRC, weil deins ja auch noch den binnenfunk enthält (heute extra, UBI)!!!

Vielen Dank für die Auskunft - denn ist ja gut!

Brauche bald keine Brieftasche mehr - sondern einen Koffer für die benötigten Scheine. (SBF See, SBF Binnen, SKS, Funkererlaubnis, Jahresfischereischein, Schein für MeckPom usw.)

Das gibt es doch echt nur in Deutschland - oder?!

Naja, will jetzt keine Diskusion darüber anfächern. Hat sicherlich auch Alles eine Berechtigung.

Nochmals - Danke und Grüße

Peer
 

HD4ever

baltic trolling crew HH
AW: UKW-Funk Prüfung ja oder nein?

hatte bei meinem Gebrauchtbootskauf 2 CB Funkgeräte mit dabei und befasse mich nun mal näher mit der Funkerei, da es mich mitn Boot immer mehr zur Ostsee zieht ... |bla:
hab inzwischen ja gelesen das das UKW SRC Funkzeugnis nich so das schlechteste wäre ....
wird CB Funk auch von jemanden verwendet ?
macht das Sinn beides an Bord zu haben ? für CB FUnk auch Lizens nötig ?
wäre schon dran interessiert das Funkzeugnis irgendwann mal zu machen ... aber zumindest nich so bald ....
 
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