Uferbetretungsrecht ...

honeybee

No Road? No Problem!
Vorweg, ich habe kein Problem, sondern viel mehr interessiert mich Eure Meinung.

Da hier ja einige Talsperren von sehr viel Wald umgeben sind und man zwangsläufig durch diesen fahren muss kommt man als Angler schonmal in verzwickte Situationen. Wenn es Staatswald ist kann man sich bei dem zuständigem Forstamt eine Genehmigung ausstellen lassen, um diese Wege zu befahren. Der Vorteil: man kommt auch an abgelegene Stellen, wo die Wege mit Schranken versehen sind. (man bekommt einen Schlüssel ausgehändigt)

Nur wie verhält es sich, wenn es eben kein Staatswald ist und der Weg nicht dem Forst gehört sondern der Gemeinde und die Gemeinde prinzipiell keine Genehmigungen für Angler erteilt? Was dann? Muss man sich als Angler eine Aussage gefallen lassen wie "dann gehen Sie eben wo anders angeln" ?

Wie würdet Ihr Euch verhalten oder besser, was ist Eure Meinung dazu?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Uferbetretungsrecht ...

Muss man sich als Angler eine Aussage gefallen lassen wie "dann gehen Sie eben wo anders angeln" ?
Prinzipiell ja!
Wenn da ein Schild "Anlieger frei" stehen sollte, hat man allerdings Glück, denn mit gültiger Erlaubniskarte ist man als Angler Anlieger und darf dann so gekennzeichnete Wege befahren. Ob und wie man parken darf, hängt dann wieder von den örtlichen Gegebenheiten ab.

Was man nicht darf:
Wege befahren, die frei sind für "land- und forstwirtschaftlichen Verkehr" - als Angler ist man eben werde Forst- noch Landwirt!
 

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
AW: Uferbetretungsrecht ...

Das ist nicht ganz so einfach.
Ist man Pächter eines Gewässers, hat man das Recht alle Wege zu diesem Gewässer zu befahren. Dieses beinhaltet das Pachtrecht.
Daher haben wir für unsere Mitglieder (zur besseren Erkennung) Schilder anfertigen lassen, die dann gut sichtbar im Auto auszuliegen haben.
Das reine Uferbetretungsrecht gilt normalerweise für die Ufer des Gewässers. Du kannst also komplett am Ufer langgehen um dort zu fischen. Normalerweise beinhaltete das Uferbetretungsrecht einen Bereich von einem Meter.
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Uferbetretungsrecht ...

Es ist wirklich nicht einfach.

Ich hatte gestern einige Telefonate geführt, weil es mich einfach interessiert. Das zuständige Forstamt sagte mir, das man in so einem Fall auch einfach den Erlaubnisschein ablichten solle und diesen gut sichtbar im Fahrzeug anbringen soll.

Weil irgendwie muss man ja ans Wasser kommen. Wären es nur ein paar Meter, könnten man ja das Fahrzeug abstellen und dann eben laufen. Nur was macht man wenn es ein paar Kilometer sind?
 

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
AW: Uferbetretungsrecht ...

Ist Dein Verein Pächter des Gewässers, darfst Du auch Forst- und Waldwege befahren. Egal, ob da Verbotsschilder dran sind, oder nicht.
Zumindest sollte Dir Dein Verein oder auch der Landesverband eine eindeutige Aussage geben können. Beim Forstamt oder bei der Gemeinde nachzufragen bringt m. E. nix, da die sich mit der Materie nicht auskennen.
 

Lotte

auf den wolf gekommen!!!
AW: Uferbetretungsrecht ...

moin-moin#h,

honeybee schrieb:
Nur was macht man wenn es ein paar Kilometer sind?

ganz klar: laufen |supergri:):m!!! so blöd es klingt!!! ist aber so, wenn man kein strafmandat riskieren will!!!

das betreten kann man einem fischer nicht verweigern!!! aber das befahren!!! in der regel gehört zu dem gewässer auch ein gewisser ufergürtel, der mitgepachtet wird.

mein kumpel macht in der eifel regelmäßig gewaltmärsche um ans wasser zu kommen!!! dort werden parkende angelautos gnadenlos abgeschleppt und bekommen noch nen saftige strafe obendrauf!!! also beschränken sich die dortigen angler auf das notwendigste und verfrachten alles in einen rucksack bzw. bollerwagen!!! ist nur blöd, wenn man dann noch etwas wichtiges vergessen hat|supergri:):m!!!
 

muddyliz

der auf der Scholle angelt
AW: Uferbetretungsrecht ...

Ist Dein Verein Pächter des Gewässers, darfst Du auch Forst- und Waldwege befahren. Egal, ob da Verbotsschilder dran sind, oder nicht.
So einfach ist das leider nicht: Nur wenn du einen eindeutigen Auftrag vom 1. Vorsitzenden hast (z.B. Plätze machen usw.) bist du mit einem landwirtschaftlichen Anlieger gleichgestellt und darfst den Weg befahren.
 

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
AW: Uferbetretungsrecht ...

muddyliz schrieb:
So einfach ist das leider nicht: Nur wenn du einen eindeutigen Auftrag vom 1. Vorsitzenden hast (z.B. Plätze machen usw.) bist du mit einem landwirtschaftlichen Anlieger gleichgestellt und darfst den Weg befahren.

Von mir bekommt jedes Vereinsmitglied einen direkten Auftrag am Gewässer. :q
Spass beiseite. Es gab bei uns noch nie Probleme. Weder mit der Land- noch mit der Wasserpolizei. Die Einzigen, die regelmässig Ärger bekommen, sind Leute, die mit ihren Hunden im Auto direkt ans Wasser fahren und dann spazierengehen. Da hagelt es dann Knöllchen.
 

Kochtoppangler

Fliegenschmeißer
AW: Uferbetretungsrecht ...

Aber z.B. Private grundstücke dürfte ich betreten ?
Ich kenn z.B. n gewässer wo bei einem Bereich auf der karte markiert ist das man dort angeln darf . Allerdings gehn die Grundstücke bis ans gewässer und sind mit zäunen und betreten verboten Schildern abgeriegelt .
Bootsangeln ist verboten und watangeln nicht möglich ... Wäre es dann also prinzipiell erlaubt die grundstücke zu betreten und auch vom Ufer zu angeln ?

Konnt den besitzer des gewässers noch nicht fragen der ist schwer erreichbar , und die Karten werden von der Kurverwaltung ausgegeben welche keine Ahnung hat ...
 

Stefan6

AF-SH
AW: Uferbetretungsrecht ...

Moin Jana#h

Wir haben ein Vereinsgewässer,wo man nur über nen Weg hinkommt der für Forst u. Landwirtschaftsverkehr frei ist.Wir bekommen jedes Jahr vom Verein eine Karte wo Name,Mitgliedsnr. und Autokennzeichen eingetragen werden muß.Diese ist sichtbar vorne an der Frontscheibe/Armaturenbrett anzubringen.Dies ist eine Absprache mit der Gemeinde wo sich das Gewässer befindet.#6
 

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: Uferbetretungsrecht ...

Hallo,

Zum ersten es gibt ein Uferbetretungsrecht und ein Uferbenutzungsrecht.Für uns Angler kommen beide zum tragen.Zum Zweiten sind diese "Rechte" Ländersache.Und somit ist die Handhabe in jedem Bundesland unterschiedlich.ZB. hat der Bereich des Betretens eine mir bekannte Bandbreite von einem bis achtzehn Metern.
Ist das Objekt der Begierde (hier der See) für die öffentliche Nutzung freigegeben ( sind Angelseen eigentlich immer ) muß der Zugang zum See ermöglicht werden.Nur die Art des Zuganges ist nicht fesgelegt. Das ist alleinige Sache des Eigentümers/Pächters.So kann das ein Trampelpfad sein oder auch eine ausgebaute Straße die im Idealfall rundherum um den See führt.Zusätzlich fließen zB. auch noch brandschutzrechtliche Bestimmungen (Wald) u.o. seuchenschutzrechliche Bestimmungen ( Weiden)mit herein.
Genauso kann der Eigentümer/Pächter die Art des Zuganges , der Zufahrt , auf eine Bestimmte Benutzergruppe beschränken.Bei uns zB. bekommen die Mitglieder unserer Ortsgruppe die Genehmigung entsprechend der Waldbrandwarstufe das Waldgebiet zum See (4km)durchfahrenzudürfen.Alle anderen Angler , auch die mit gültiger Angelberechtigungskarte dürfen laufen.
Die Kernaussage bleibt: Der Zugang ist zuermöglichen! Nur das "Wie" ist nicht festgelegt!!Und damit beginnt der eigentliche Ärger.........................
 

Lotte

auf den wolf gekommen!!!
AW: Uferbetretungsrecht ...

moin-moin,
Kochtoppangler schrieb:
Aber z.B. Private grundstücke dürfte ich betreten ?
Ich kenn z.B. n gewässer wo bei einem Bereich auf der karte markiert ist das man dort angeln darf . Allerdings gehn die Grundstücke bis ans gewässer und sind mit zäunen und betreten verboten Schildern abgeriegelt .
Bootsangeln ist verboten und watangeln nicht möglich ... Wäre es dann also prinzipiell erlaubt die grundstücke zu betreten und auch vom Ufer zu angeln ?

Konnt den besitzer des gewässers noch nicht fragen der ist schwer erreichbar , und die Karten werden von der Kurverwaltung ausgegeben welche keine Ahnung hat ...

ganz heiße kiste!!! du mußt, um ein eingefriedetes grundstück betreten zu dürfen, die notwendigkeit nachweisen können!!! es reicht also nicht, daß man sagt, dort kann man gut angeln!!! es muß dringend geboten sein, dort die fischerei auszuüben!!! könnte also an einem forellenbach zutreffen, wenn an einer ganz bestimmten stelle ein starker hecht steht, den man anders nicht befischen kann!!! dann muß der eigentümer unterrichtet werden!!! ebenfalls muß dieses vorhaben zeitlich begrenzt sein!!!

also, ist wirklich nicht ganz soooo ohne!!!
 

HuchenAlex

Member
In stillem Gedenken
AW: Uferbetretungsrecht ...

interessantes Thema.. hab mich in der Hinsicht nach einigen Auseinandersetzungen mit einem Grundeigentümer schon mal schlau gemacht.. der wollte mich unbedingt davon abbringen, sein Grundstück zu betreten...

Grundsätzlich hat der Eigentümer das überqueren seines Grundstückes und das Anbringen von Fanggeräten auf dem unmittelbaren Uferstreifen zu dulden, sofern ihm die Absicht dazu zuvor "angezeigt" wird, es keine unzumutbaren Unannehmlichkeiten für diesen nach sich zieht und es sich nicht um einen eingefriedeten Berreich handelt... solche Berreiche dürfen nur vom Bewirtschafter etwa zum Zwecke des Besatzes betreten werden, sofern auch das für den Eigentümer nicht "unzumutbar" ist... da bleibt natürlich einiges an Interpretationsspielraum, was denn zumutbar ist und was nicht...

Straßen mit Fahrverbotstafeln mit dem Zusatz "ausgenommen Anlieger" dürfen befahren werden, nicht jedoch wenn dieser nur für "Anrainer" den "forstwirtschaftlichen Verkehr" freigegeben sind..

Ist halt auch immer so ne Sache, wers denn kontrolliert oder ob da etwa ein besonders korrekter Mitmensch besonders dahinter ist... bis auf ganz wenige Ausnahmen hatte ich da eigentlich noch nie Probleme, obwohl ich oft an Straßen etwa direkt zu den Kraftwerken zufahre, die ansich nur für "Werksverkehr" offen sind..

Freilich kann ich hier nur für die Situation ist Österreich sprechen, anderswo mag das wieder anders sein...

Ich folge trotzdem lieber der Devise, Ärger eher aus dem Weg zu gehen.. wenn ich schon weiß, daß der Eigentümer, die Polizei oder wer auch immer an einer besonderen Stelle recht sensibel reagieren, geh bzw. fahr ich lieber wo anders hin...
haben im Beruf genug Streß und oft auch Ärger, ist somit so ziemlich das letzte, was man sich in seiner Freizeit auch noch antuen sollte..
 

HEWAZA

Mitglied
AW: Uferbetretungsrecht ...

Stefan6 schrieb:
Moin Jana#h

Wir haben ein Vereinsgewässer,wo man nur über nen Weg hinkommt der für Forst u. Landwirtschaftsverkehr frei ist.Wir bekommen jedes Jahr vom Verein eine Karte wo Name,Mitgliedsnr. und Autokennzeichen eingetragen werden muß.Diese ist sichtbar vorne an der Frontscheibe/Armaturenbrett anzubringen.Dies ist eine Absprache mit der Gemeinde wo sich das Gewässer befindet.#6

Bei uns genauso allerdings ohne Mitliedsnummer.
 

Lenzibald

Active Member
AW: Uferbetretungsrecht ...

Servus. Es ist ein riesenunterschie ob ne Tafel "Anlieger" oder "Anrainer" aufgestellt ist. Steht Anlieger darf man als Angler zufahren, steht aber Anrainer wie es bei der Zufahrt zu meinem Teich ist darf man nicht zufahren. Ausgenommen sind dann nur Grundstückseigentümer oder Pächter und deren Besuch. Bei mir am Teich parken im Sommer immer wieder fremde Fahrzeuge, wenns ein Angler ist der mir seine Lizenz zeigt drück ich ein Auge zu wenns Badende sind denen der Weg zur Traun zu weit ist wird rigoros durchgegriffen und Anzeige erstattet. Hatte erst am Sonntag wieder so nen Fall steht ein Auto bei meinem Teich ich Kennzeichen aufgeschrieben Foto gemacht und dann abgewartet. Nach ner Stunde kommt ein Angler daher und mault weil ich genau hinter ihm stehe. Als ich ihm erklären wollte warum ich hinter ihm parke und seine Lizenz sehen wollte, meinte er die Lizenz geht mich nichts an ich soll mein Auto wegstellen. Antwort von mir OK dann gibts ne Saftige Anzeige und Besitzstörungsklage. Was glaubts wie schnell der freundlich geworden ist ?
Somit dämme ich die Wildparkerei in der Traunau und auch die Schwarzfischerei ein.
 

sammycr65

Active Member
AW: Uferbetretungsrecht ...

Und ich dachte immer:

Anlieger - deutsch

Anrainer - österreichisch/bayrisch

So wie: Spurrille u. Spurrinne |kopfkrat
 

SchwalmAngler

Active Member
AW: Uferbetretungsrecht ...

Das Recht ein Ufer zu betreten, beinhaltet nicht automatisch das Recht den um Ufer führenden Weg zu befahren. Wir haben in Schwalmstadt ein ähnliches Problem. Dort ist ein Staubecken, welches nur von Radfahrern und Anliegern (also Bauern die dort eine Wiese haben) befahren werden darf. Da es sich die Angler nicht verbieten lassen wollten ans Ufer zu fahren (wir sind ja alles faule Säcke |supergri) gab es zu Anfang immer wieder Ärger mit der örtlichen Polizei. Um dem aus dem Wege zu gehen wurde eine Wiese (eines Landwirts der in unserem Verein ist) angepachtet. Jetzt haben die Angler das Recht in das Staubecken hinein zu fahren. Wir dürfen zwar streng genommen nur zu dieser Wiese fahren aber so genau kontrollieren die meines Wissens wohl nicht.
 

Excellent

Member
AW: Uferbetretungsrecht ...

also. wir sind auch schon einmal einen weg gefahren, wo nur für " forst- und landwirtschaft" ausgeschrieben war.

da kam auch mal die wasserpolizei vorbei. die wollten uns ans bein pi.... und haben ihren schlauen ordner rausgeholt und siehe da um zum angeln zu kommen durften wir diese strecke fahren.

soweit meine erfahrung.

grüsse

alex
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Uferbetretungsrecht ...

Das Thema ist zwar schon etwas älter, aber ich hole es nochmal hoch.

Und zwar aus folgendem Grund:

Im August diesen Jahres, trafen wir uns mit einigen Kollegen zum gemeinsamen Ansitz. Um an diese Stelle zu gelangen, muss man eine kleine (ca. 2 oder 3km) Uferstraße befahren mit dem Verkehrszeichen Durchfahrt verboten und dem Zusatzschild "Anlieger frei".

Bisher gab es nie Probleme. Selbst die WaPo weißt darauf hin, nicht mit den Fahrzeugen direkt ans Wasser zu fahren, sondern diese auf den Parkplatz zu stellen. Also parkten wir die Fahrzeuge auch dort, als auf einmal ein Inlineskater ankam und von jedem Auto die Kennzeichen fotografierte.

Gestern dann kam ein netter Brief.
"Ihnen wird vorgeworfen blah blah blubb........15,-Euro"

Nun habe ich mich eine Weile mit Google beschäftigt und fand diesen netten Passus.
Demnach gilt man, vereinfacht gesagt,als Anlieger, sofern man einen gültigen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer hat und man dort auch angeln möchte.

Wie würdet Ihr euch verhalten? Mir geht es nicht um die popeligen 15,-Euro, sondern ich habe einfach etwas gegen Willkür.
 
Oben