Uferbetretungsrecht ...

leopard_afrika

Active Member
AW: Uferbetretungsrecht ...

Hallo Jana, woher soll denn jeder Polizist das alles wissen? Kopier ihm das doch einfach und schicke es ihm in einem netten Brief, in dem du Widerspruch einlegst.
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Uferbetretungsrecht ...

Hallo Jana, woher soll denn jeder Polizist das alles wissen? Kopier ihm das doch einfach und schicke es ihm in einem netten Brief, in dem du Widerspruch einlegst.

Dieses Schreiben kam von der Zentralen Bußgeldstelle der Thüringer Polizei.
Und die Damen und Herren dort sollten schon im Normalfall wissen, was Sie verzapfen.
 

Stefan6

AF-SH
AW: Uferbetretungsrecht ...

Dieses Schreiben kam von der Zentralen Bußgeldstelle der Thüringer Polizei.
Und die Damen und Herren dort sollten schon im Normalfall wissen, was Sie verzapfen.
Woher soll die Polizei wissen,das ihr da angeln wart??#c#h
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Uferbetretungsrecht ...

Woher soll die Polizei wissen,das ihr da angeln wart??#c#h

Woher?
Weil dort mindestens 15 Angler saßen und die kamen bestimmt nicht mit der Bahn oder per Heli.#q
Und die Angler saßen keine 500m weit weg, sondern nur ca. 50m......Bissl Helle im Kopf sollte man schon sein, zudem das ein Ort/Stelle ist, wo IMMER reichlich "Ansitzer" zugange sind.

Aber wahrscheinlich war das Grüne Männlein im Urlaub dort, wusste oben genanntes nicht und übte sich im Inlinern....der Arme Kerl, wie ein Storch im Salat.

Da sah er ein paar Autos und hatte zufälliger Weise als Touri eine Cam mit dabei. Holperte den Feldweg lang, legte sich einmal hin :q (recht so), war etwas gefrustet über diesen peinlich Sturz, der auch noch von fast allen gesehen wurde und knipste aus lauter Frust alle Kennzeichen.
Sendete die Beweisbilder an die Bußgeldstelle, vielleicht war er ja selbst so ein Bürohengst und ergötzte sich an den 15 Euro Verwarngeld....
 

kulti007

Christoph
AW: Uferbetretungsrecht ...

ich habe mir gerade den link von jana durch gelesen, besser gesagt versucht...

ich hab aber net verstanden ob wir nun solche wegen befahren können oder nich |rotwerden
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Uferbetretungsrecht ...

ich habe mir gerade den link von jana durch gelesen, besser gesagt versucht...

ich hab aber net verstanden ob wir nun solche wegen befahren können oder nich |rotwerden

Nach der somit gefestigten höchstrichterlicnen Rechtsprechung (vgl. auch OLG Hamburg VRS 52, 304 und VM 69, 47) auch der mit einem entsprechenden Fischereierlaubnisschein ausgestattete Angler berechtigt, eine mit dem Verbotsschild Nr. 250 und dem Zusatzschild "Anlieger frei" oder dem gleichbedeutenden Zusatzschild "Anliegerverkehr frei" gesperrte Straße zu benutzen, wenn dies zum Zwecke der Ausübung der Fischerei an einem Gewässer geschieht, das an der betreffenden Straße liegt oder über sie erreichbar ist.

Hilft das Kulti?
 

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
AW: Uferbetretungsrecht ...

Mach doch einfach mal eine Kopie vom Fischereierlaubnisschein und leg den, gut sichtbar, auf das Armaturenbrett. Evtl. hilft das zukünftig.
 

Sailfisch

(Little) Big Gamer
AW: Uferbetretungsrecht ...

Die Situation sollte sich leicht klären lassen. Einspruch gegen die Entscheidung einlegen, mit dem Hinweis, dass ihr geangelt habt. Dann nennst Du noch die Fundstelle der BGH Entscheidung und die Sache sollte laufen.
Ziehen die das Verfahren weiter durch, so gehst Du zu einem Anwalt und ihr obsiegt spätestens vor Gericht.
 

Fischpaule

Karpfendompteur
AW: Uferbetretungsrecht ...

Moin honeybee
Grundsätzlich gibt es keine Def. für den Begriff Anlieger in der StVO.
Laut Rechtssprechung ist ein Anlieger jemand, der einen Anwohner bzw. sein Grundstück (auch gepachtet) besucht. Es ist dabei unabhängig davon, ob du den Anwohner antriffst oder nicht.
Da du ja das das Gewässer (also Grundstück, Privat oder gepachtet) besucht hast, in dem Falle um zu angeln, hast du das Recht den Weg zu benutzen wenn es keinen anderen Weg gab, den du hättest benutzen können um den Anliegerweg zu umfahren.

also Einspruch erheben und die 15 Euronen sparen

am besten schreibst du beim Einspruch die Aktenzeichen der entsprechenden Gerichtsurteile dazu, da findest du massenhaft Urteile dazu im Internet...
z.B.:http://www.verkehrsportal.de/board/lofiversion/index.php/t4359.html

Gruß, der Fischpaule #h
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Uferbetretungsrecht ...

Die Situation sollte sich leicht klären lassen. Einspruch gegen die Entscheidung einlegen, mit dem Hinweis, dass ihr geangelt habt. Dann nennst Du noch die Fundstelle der BGH Entscheidung und die Sache sollte laufen.
Ziehen die das Verfahren weiter durch, so gehst Du zu einem Anwalt und ihr obsiegt spätestens vor Gericht.

Nun, so war es auch geplant. Der Einspruch geht morgen auf dem Postweg raus.

Sofern ich was neues habe, werde ich berichten.
 

TorstenM

Member
AW: Uferbetretungsrecht ...

Uferbetretungsrecht
Absatz VIII Punkt 4 der Gewässerordnung
Wer befugt ist ,in einem Gewässer zu fischen,darf auf eigene Gefahr die Ufer , Zuwege !!! , und Inseln sowie die Schiffahrtsanlagen,Brücken,Wehre ,Schleusen und sonstige Wasserbauwerke betreten und die Zuwege befahren !!!soweit es zur Ausübung des Fischereirechts erforderlich ist.
Er ist nicht befugt,Gebäude,zum unmittelbaren Haus- Wohn- und Hofbereich gehörenden Grunstücksteile,künstliche Anlagen zur Fischzucht oder Fischhaltung und gewerbliche Anlagen ,ausgenommen Campingplätze ,zu betreten.
Gesetzliche und behördliche Betretungsverbote bleiben unberührt.
Die §§ 917 und 918 des Bürgerlichen Gestzbuches sind entsprechend anzuwenden.

Also Wald- und Forstweg dürfen wir benutzen.Aber immer schön ne Kopie vom Fischereierlaubnisschein hinter die Windschutzscheibe legen.
 

kulti007

Christoph
AW: Uferbetretungsrecht ...

und wat is nun mit landwirtschaflichen gewässer?

den bei uns gibt es einen dav-teich, der nur über einen solchen weg erreichbar ist (ca.3km) . bis jetzt bin ich immer lang gefahren mit den gedanken "sieht schon keiner"
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Uferbetretungsrecht ...

und wat is nun mit landwirtschaflichen gewässer?

den bei uns gibt es einen dav-teich, der nur über einen solchen weg erreichbar ist (ca.3km) . bis jetzt bin ich immer lang gefahren mit den gedanken "sieht schon keiner"

Ist der Weg mit dem Schild "Land-Und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" beschildert?

In diesem Falle solltest Du evtl. mal mit Eurem Verein reden oder auf der zuständigen Gemeinde nachfragen, wegen einer Erlaubnis, denn die gibt es...
 

kulti007

Christoph
AW: Uferbetretungsrecht ...

danke jana, das mach ich ma #h
 

LAC

Well-Known Member
AW: Uferbetretungsrecht ...

Hier ist einiges richtig und einiges flasch - so glaube ich, jedoch kann sich ja alles im laufe der zeit geändert haben.

Diese wege sind, wie thomas es schon sagte nur für landwirtschaftliche fahrhrzeuge frei. Hat ein verein das gewässer gepachtet, so dürfen nicht seine 300 mitglieder mit fahrzeugen diesen weg befahren, z.b. beim nachtangel. Wenn Sie jedoch eine reinigungsaktion machen am gewässer, muss es beantragt werden und man wird ihnen diese genehmigung erteilen - ausser es ist festgestellt worden, dass man sie benötigt zum nachtangeln.
Der angler hat das recht - für seine angeltätigkeit - den uferstreifen zu begehen - dieser muss frei zugänglich sein. Ist es ein privatgrundstück muss dem angler die möglichkeit geschaffen werden, dass er den uferstreifen ohne probleme (zaun usw) betreten kann. Zäune die bis tief ins wasser gehen - müssen beseitigt werden. Der privatmann, hat nicht das recht etwas am gewässer zu machen z.b. sein grundstück zu vergrössern oder ein schüttung vorzunehemn, dieses darf nur die untere wasserbehörde bzw. firmen, die eine erlaubnis dafür haben. Wird eine bauliche massnahme am oder im gewässer gemacht, treten - meistens - schäden bei der fischfauna auf, dieser schaden muss dem pächter (angelverein) erstattet werden - bei grösseren bauarbeiten sind es oft zig tausende - habe diese schäden schon oft berechnet.
Bei einigen naturschutzgebieten sieht es noch anders aus, diese dürfen nicht betreten werden und sind nur mit genehmigung bzw. durch fachpersonen des naturschutzverbandes erlaubt. Angler gehören leider nicht dazu, da sie wie die jäger und imker, keine "richtigen" naturschützer sind - jedoch sitzen diese gruppen, auch durch einen gewählten vertreter im landschaftsbeirat (der kreise sowie kreisfreihen städte) mit am runden tisch. Sie belehren förmlich die politiker, wenn es um natureingriffe geht, wie sie abstimmen sollen - aber auch diese empfehlung kann überstimmt werden von den politikern Hatte mal ein platz in der runde.

Der angler hat also über den uferstreifen - der frei zugänglich sein muss - das begehungsrecht zum gewässer - so war es mal in NRW und ich glaube es hat sich kaum etwas geändert und wenn, dann sicherlich nicht positiver für den angler.

Die einzigen wege, die ich kenne, die man ohne probleme befahren kann und wo ein parkplatz wartet, sind die wege zu den put&take anlagen. Da muss man nicht einen schritt laufen.

Wie gesagt, so war es mal - kann heute jedoch anders sein.
Viele grüsse#h
 

Alex.k

Member
AW: Uferbetretungsrecht ...

Man sollte das Uferbetrettungsrecht des Thüringer Fischereigesetzes durchlesen, wen du Lust hasst kann ich es abschreiben und hier posten.?
 

hotte50

born to fish
AW: Uferbetretungsrecht ...

Da sah er ein paar Autos und hatte zufälliger Weise als Touri eine Cam mit dabei. Holperte den Feldweg lang, legte sich einmal hin :q (recht so), war etwas gefrustet über diesen peinlich Sturz, der auch noch von fast allen gesehen wurde und knipste aus lauter Frust alle Kennzeichen.


habt ihr ihn vielleicht auch noch ausgelacht als er auf die "Schnauze" gefallen ist....:)

...das würde einiges erklären....:)
 

LAC

Well-Known Member
AW: Uferbetretungsrecht ...

Man sollte das Uferbetrettungsrecht des Thüringer Fischereigesetzes durchlesen, wen du Lust hasst kann ich es abschreiben und hier posten.?

Wenn du mich meist muss du es nicht, aber du hasst recht, da das fischereigesetz ein landesgesetz ist und dieses kann von land zu land unterschiedlich sein, ich kenne es nur von NRW (wie erwähnt) und von Dänemark - da ist es noch anders.

Aber es ist sicherlich informativ hier zu lesen, sonst posten viele hier ihre logischen gedanken, die aber nicht mit dem gesetz überein stimmen müssen.
 
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