AW: Uferbetretungsrecht ...
Hier ist einiges richtig und einiges flasch - so glaube ich, jedoch kann sich ja alles im laufe der zeit geändert haben.
Diese wege sind, wie thomas es schon sagte nur für landwirtschaftliche fahrhrzeuge frei. Hat ein verein das gewässer gepachtet, so dürfen nicht seine 300 mitglieder mit fahrzeugen diesen weg befahren, z.b. beim nachtangel. Wenn Sie jedoch eine reinigungsaktion machen am gewässer, muss es beantragt werden und man wird ihnen diese genehmigung erteilen - ausser es ist festgestellt worden, dass man sie benötigt zum nachtangeln.
Der angler hat das recht - für seine angeltätigkeit - den uferstreifen zu begehen - dieser muss frei zugänglich sein. Ist es ein privatgrundstück muss dem angler die möglichkeit geschaffen werden, dass er den uferstreifen ohne probleme (zaun usw) betreten kann. Zäune die bis tief ins wasser gehen - müssen beseitigt werden. Der privatmann, hat nicht das recht etwas am gewässer zu machen z.b. sein grundstück zu vergrössern oder ein schüttung vorzunehemn, dieses darf nur die untere wasserbehörde bzw. firmen, die eine erlaubnis dafür haben. Wird eine bauliche massnahme am oder im gewässer gemacht, treten - meistens - schäden bei der fischfauna auf, dieser schaden muss dem pächter (angelverein) erstattet werden - bei grösseren bauarbeiten sind es oft zig tausende - habe diese schäden schon oft berechnet.
Bei einigen naturschutzgebieten sieht es noch anders aus, diese dürfen nicht betreten werden und sind nur mit genehmigung bzw. durch fachpersonen des naturschutzverbandes erlaubt. Angler gehören leider nicht dazu, da sie wie die jäger und imker, keine "richtigen" naturschützer sind - jedoch sitzen diese gruppen, auch durch einen gewählten vertreter im landschaftsbeirat (der kreise sowie kreisfreihen städte) mit am runden tisch. Sie belehren förmlich die politiker, wenn es um natureingriffe geht, wie sie abstimmen sollen - aber auch diese empfehlung kann überstimmt werden von den politikern Hatte mal ein platz in der runde.
Der angler hat also über den uferstreifen - der frei zugänglich sein muss - das begehungsrecht zum gewässer - so war es mal in NRW und ich glaube es hat sich kaum etwas geändert und wenn, dann sicherlich nicht positiver für den angler.
Die einzigen wege, die ich kenne, die man ohne probleme befahren kann und wo ein parkplatz wartet, sind die wege zu den put&take anlagen. Da muss man nicht einen schritt laufen.
Wie gesagt, so war es mal - kann heute jedoch anders sein.
Viele grüsse#h