Moin moin von der Ostsee,
habe die vorhandenen Themen durchsucht, aber keine zufriedenstellende Antwort zu meiner Frage gefunden.
Ich habe als Jugendlicher und junger Erwachsener in Hamburg geangelt, natürlich mit "Angelschein". Ich habe jedes Jahr im Ortsamt meine Marke gekauft und dann fleißig geangelt. Damals gab es noch keine Fischereiprüfung.
Dann habe ich längere Zeit im Ausland gelebt und bin nun wieder da. Ich lebe nun an der Ostsee und möchte wieder Hochseeangeln.
Verjährt ein "Angelschein"? Mussten damals bei Einführung des Fischerscheins alle älteren Angler eine Prüfung ablegen, bevor sie wieder angeln durften, oder gab/gibt es eine Übergangsregelung? Den alten Schein habe ich natürlich nicht mehr...
Ich habe mich bei meinem zuständigen Ortsamt informiert, doch nur ausweichende Antworten bekommen, scheint mit Arbeit für den Mitarbeiter verbunden zu sein.
Sollte diese Frage so schon einmal, oder so ähnlich, im Forum vorhanden zu sein, bitte ich dies zu entschuldigen...
Petri dank im voraus
Torsten
habe die vorhandenen Themen durchsucht, aber keine zufriedenstellende Antwort zu meiner Frage gefunden.
Ich habe als Jugendlicher und junger Erwachsener in Hamburg geangelt, natürlich mit "Angelschein". Ich habe jedes Jahr im Ortsamt meine Marke gekauft und dann fleißig geangelt. Damals gab es noch keine Fischereiprüfung.
Dann habe ich längere Zeit im Ausland gelebt und bin nun wieder da. Ich lebe nun an der Ostsee und möchte wieder Hochseeangeln.
Verjährt ein "Angelschein"? Mussten damals bei Einführung des Fischerscheins alle älteren Angler eine Prüfung ablegen, bevor sie wieder angeln durften, oder gab/gibt es eine Übergangsregelung? Den alten Schein habe ich natürlich nicht mehr...
Ich habe mich bei meinem zuständigen Ortsamt informiert, doch nur ausweichende Antworten bekommen, scheint mit Arbeit für den Mitarbeiter verbunden zu sein.
Sollte diese Frage so schon einmal, oder so ähnlich, im Forum vorhanden zu sein, bitte ich dies zu entschuldigen...
Petri dank im voraus
Torsten