Pressemeldung vom Verband Hessischer Fischer e.V.
Betreiber von Wasserkraftanlagen beschweren sich gegen Mindestwassererlass der Hessischen Landesregierung, der nirgendwo von ihnen eingehalten wird.
In Hessen gibt es derzeit 624 Wasserkraftanlagen, durch deren Stauwehre und Wasserkraftanlagen eine Fülle von erheblichen ökologischen Problemen in diesen Fließgewässern auftreten.
Alle Gewässer sind heute mehr oder weniger eutroph weil einerseits die Kläranlagen nicht effektiv genug arbeiten, zusätzlich aus den Flächen permanent Nährstoffe eingeschwemmt und sich diese in den Stauhaltungen zwischen zwei Wehren am Gewässerboden und im Schlamm ablagern.
Durch die Wehre und Stauhaltungen ist das Fließkontinuum unterbrochen und die Fließgeschwindigkeit weit unter ca. 1m/s. Hierdurch kommt es in solchen „Fließgewässern“ durch Überdüngung im Frühjahr, bei noch klarem Wasser aus der vegetationslosen Winterzeit, zu einer massiven Braunalgenbildung. Diese treibt am Tag den Sauerstoffgehalt durch Assimilation der Algen auf fast 300% Übersättigung und nachts durch Dissimilation gegen Null am Morgen. Bei der Assimilation wird dem Wasser Kohlensäure entzogen, was den pH-Wert auf über pH10 erhöht. Dadurch wird dann auch noch harmloses im Wasser befindliches Ammonium zu 85% in hoch toxisches Ammoniak umgewandelt, was schon bei 0,02 mg/l fischtödlich ist! Wie viele Fische u.a. Wassertiere hier schon sterben ist nicht zu ermitteln und ist dem Wasserstau mit viel zu geringer Fließgeschwindigkeit geschuldet. Laut einem Gutachten von Prof. Grosch, Uni Gießen-Friedberg, gibt es bei einer Fließgeschwindigkeit von größer 0,3 m/s keine Algenbildung.
96 kg Blankaale tot durch Rechen
Da beim Betrieb von Wasserkraftanlagen etwa 95% des Wasserabflusses in die Turbinen geführt wird, geraten mit diesem Hauptwasserstrom 80% der Jungfische der 0+-Generation (Jungfische im 1. Lj.) in den Sog und werden durch die Turbinen gesaugt und alle durch rapide Druckwechsel und/oder Kavitation getötet. Ebenso landen Fische aller Arten und Größen ebenso in den Sog und werden entweder in der Turbine schwer verletzt oder direkt getötet. Größere Fische bleiben vor dem Rechen hängen und vom Rechenreiniger zerdrückt. Ebenso werden pro Turbine ca. 25 bis 35% der abwandernden Junglachse (Smolts) getötet.
Tote Smolts
Die abwandernden Blankaale, lassen sich am Ende ihres Aufenthalts im Süßwasser (z.B. Lahn) über den nächsten zum Meer führenden Strom (Rhein) nach Holland in die Nordsee treiben, um dann von dort quer über den Atlantik in die Sargassosee (Bermuda/Golf von Mexiko) zum einmaligem Ablaichen schwimmen. Fast alle werden mit dem Hauptwasserstrom in die Turbinen gezogen und in unglaublichen Mengen entweder in den Turbinen getötet oder bleiben vor dem Rechen hängen und vom Rechenreiniger zerdrückt. In der Lahn-Wasserkraftanlage in Diez ,mit Rechenabstand von nur 20 Millimetern, beobachten wir das alljährliche Massensterben der Blankaale seit dem Bau in den 90er Jahren. Bei den mehrmaligen Abwanderphasen im Herbst werden jedesmal mindestens 100 kg Aale nur am Rechen getötet. Der Rechenabstand von 20 mm wirkt dabei wie ein Sieb, sodass alle Aale größer 65 cm Länge am Rechen, vom Rechenreiniger getötet und in den Abfallbehälter geworfen. Aale kleiner 65 cm können den 20mm-Rechen passieren und in den Turbinen getötet.
Bei den 28 hintereinander gestaffelten Lahnwasserkraftanlagen mit Rechenweiten zwischen 40 und 100 mm (!) kommt nicht ein einziger laichbereiter Aal in den Rhein oder gar in die Nordsee. Der Aal, eine seit 60 Millionen Jahren hier existente Art, wird allein durch die Wasserkraftanlagen ausgerottet – nicht nur in der Lahn, sondern in ganz Deutschland!
Völlig unverständlich für den Rechtsstaat Deutschland, gelten bei Betrieb von Wasserkraftanlagen unsere strengen Tierschutzgesetze (Art. 20a GG, BTierSchG, Länderfischereigesetze) nicht! Angewendet wird stattdessen ein dubioser § 35 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (1) „Die Nutzung der Wasserkraft darf nur zugelassen werden, wenn auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen werden“. Es ist also nicht das Einzelwesen zu schützen, sondern die „Fischpopulation“. Da Fische sehr viele Eier legen, können nur wenige Exemplare jeder Art die Fischpopulation erhalten und folglich kann die Masse der Fische in den Wasserkraftanlagen ganz legal getötet werden!
Wir hatten eine Petition beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht, die 6 Mal eingestellt wurde. Beim 7. Mal forderten wir dann neue bzw. geänderte Tierschutzgesetze, die dann auch beim Betrieb von Wasserkraftanlagen für Wassertiere (Fische, Junge von Wasservögeln, Amphibien und Reptilien u.a. Warmblütern) gelten. So wurde dann nach parlamentarischer Prüfung beschieden, dass bei die Tierschutzgesetzgebung betreffend „ein Vollzugsdefizit der bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben vorliegt und das BMU gebeten wird, auf einen besseren Vollzug der bestehenden gesetzlichen Regeln hinwirken soll.
Geschehen ist allerdings seit 3 Jahren nichts und die Ministerin Svenja Schulze hat nicht einmal auf Nachfragen geantwortet!
Das von Ministerin Julia Glöckner (BML) angekündigte Tötungsverbot der männlichen Küken aus Tierschutzgründen ist eine Lappalie gegenüber der Tatsache, was sich tier- und artenschutzwidriges täglich an Millionen Wassertieren in Ökostrom produzierenden Wasserkraftanlagen abspielt! Wenn Fische schreien könnten, könnte man es z.B. an der Lahn und anderswo in der Nähe von Wasserkraftanlagen nicht aushalten!
Betreiber von Wasserkraftanlagen beschweren sich gegen Mindestwassererlass der Hessischen Landesregierung, der nirgendwo von ihnen eingehalten wird.
In Hessen gibt es derzeit 624 Wasserkraftanlagen, durch deren Stauwehre und Wasserkraftanlagen eine Fülle von erheblichen ökologischen Problemen in diesen Fließgewässern auftreten.
Alle Gewässer sind heute mehr oder weniger eutroph weil einerseits die Kläranlagen nicht effektiv genug arbeiten, zusätzlich aus den Flächen permanent Nährstoffe eingeschwemmt und sich diese in den Stauhaltungen zwischen zwei Wehren am Gewässerboden und im Schlamm ablagern.
Durch die Wehre und Stauhaltungen ist das Fließkontinuum unterbrochen und die Fließgeschwindigkeit weit unter ca. 1m/s. Hierdurch kommt es in solchen „Fließgewässern“ durch Überdüngung im Frühjahr, bei noch klarem Wasser aus der vegetationslosen Winterzeit, zu einer massiven Braunalgenbildung. Diese treibt am Tag den Sauerstoffgehalt durch Assimilation der Algen auf fast 300% Übersättigung und nachts durch Dissimilation gegen Null am Morgen. Bei der Assimilation wird dem Wasser Kohlensäure entzogen, was den pH-Wert auf über pH10 erhöht. Dadurch wird dann auch noch harmloses im Wasser befindliches Ammonium zu 85% in hoch toxisches Ammoniak umgewandelt, was schon bei 0,02 mg/l fischtödlich ist! Wie viele Fische u.a. Wassertiere hier schon sterben ist nicht zu ermitteln und ist dem Wasserstau mit viel zu geringer Fließgeschwindigkeit geschuldet. Laut einem Gutachten von Prof. Grosch, Uni Gießen-Friedberg, gibt es bei einer Fließgeschwindigkeit von größer 0,3 m/s keine Algenbildung.
96 kg Blankaale tot durch Rechen
Da beim Betrieb von Wasserkraftanlagen etwa 95% des Wasserabflusses in die Turbinen geführt wird, geraten mit diesem Hauptwasserstrom 80% der Jungfische der 0+-Generation (Jungfische im 1. Lj.) in den Sog und werden durch die Turbinen gesaugt und alle durch rapide Druckwechsel und/oder Kavitation getötet. Ebenso landen Fische aller Arten und Größen ebenso in den Sog und werden entweder in der Turbine schwer verletzt oder direkt getötet. Größere Fische bleiben vor dem Rechen hängen und vom Rechenreiniger zerdrückt. Ebenso werden pro Turbine ca. 25 bis 35% der abwandernden Junglachse (Smolts) getötet.
Tote Smolts
Die abwandernden Blankaale, lassen sich am Ende ihres Aufenthalts im Süßwasser (z.B. Lahn) über den nächsten zum Meer führenden Strom (Rhein) nach Holland in die Nordsee treiben, um dann von dort quer über den Atlantik in die Sargassosee (Bermuda/Golf von Mexiko) zum einmaligem Ablaichen schwimmen. Fast alle werden mit dem Hauptwasserstrom in die Turbinen gezogen und in unglaublichen Mengen entweder in den Turbinen getötet oder bleiben vor dem Rechen hängen und vom Rechenreiniger zerdrückt. In der Lahn-Wasserkraftanlage in Diez ,mit Rechenabstand von nur 20 Millimetern, beobachten wir das alljährliche Massensterben der Blankaale seit dem Bau in den 90er Jahren. Bei den mehrmaligen Abwanderphasen im Herbst werden jedesmal mindestens 100 kg Aale nur am Rechen getötet. Der Rechenabstand von 20 mm wirkt dabei wie ein Sieb, sodass alle Aale größer 65 cm Länge am Rechen, vom Rechenreiniger getötet und in den Abfallbehälter geworfen. Aale kleiner 65 cm können den 20mm-Rechen passieren und in den Turbinen getötet.
Bei den 28 hintereinander gestaffelten Lahnwasserkraftanlagen mit Rechenweiten zwischen 40 und 100 mm (!) kommt nicht ein einziger laichbereiter Aal in den Rhein oder gar in die Nordsee. Der Aal, eine seit 60 Millionen Jahren hier existente Art, wird allein durch die Wasserkraftanlagen ausgerottet – nicht nur in der Lahn, sondern in ganz Deutschland!
Völlig unverständlich für den Rechtsstaat Deutschland, gelten bei Betrieb von Wasserkraftanlagen unsere strengen Tierschutzgesetze (Art. 20a GG, BTierSchG, Länderfischereigesetze) nicht! Angewendet wird stattdessen ein dubioser § 35 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (1) „Die Nutzung der Wasserkraft darf nur zugelassen werden, wenn auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen werden“. Es ist also nicht das Einzelwesen zu schützen, sondern die „Fischpopulation“. Da Fische sehr viele Eier legen, können nur wenige Exemplare jeder Art die Fischpopulation erhalten und folglich kann die Masse der Fische in den Wasserkraftanlagen ganz legal getötet werden!
Wir hatten eine Petition beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht, die 6 Mal eingestellt wurde. Beim 7. Mal forderten wir dann neue bzw. geänderte Tierschutzgesetze, die dann auch beim Betrieb von Wasserkraftanlagen für Wassertiere (Fische, Junge von Wasservögeln, Amphibien und Reptilien u.a. Warmblütern) gelten. So wurde dann nach parlamentarischer Prüfung beschieden, dass bei die Tierschutzgesetzgebung betreffend „ein Vollzugsdefizit der bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben vorliegt und das BMU gebeten wird, auf einen besseren Vollzug der bestehenden gesetzlichen Regeln hinwirken soll.
Geschehen ist allerdings seit 3 Jahren nichts und die Ministerin Svenja Schulze hat nicht einmal auf Nachfragen geantwortet!
Das von Ministerin Julia Glöckner (BML) angekündigte Tötungsverbot der männlichen Küken aus Tierschutzgründen ist eine Lappalie gegenüber der Tatsache, was sich tier- und artenschutzwidriges täglich an Millionen Wassertieren in Ökostrom produzierenden Wasserkraftanlagen abspielt! Wenn Fische schreien könnten, könnte man es z.B. an der Lahn und anderswo in der Nähe von Wasserkraftanlagen nicht aushalten!