AW: Tötlicher Karpfenvirus
Habe im CCC folgende Antwort erhalten. Der besagte Virus ist bereits schon hier. Er Virus heißt KHV ( Karpen - Herpes - Virus )
Das KHV ist ein hochinfektiöses Virus, das bei Karpfen (Koi und Nutzkarpfen) in den letzten Jahren seuchenhafte Krankheitsgeschehen in Abhängigkeit von der Wassertemperatur verursacht. Morbiditäts- und Mortalitätsraten können innerhalb von 1-2 Wochen nach Erregereintrag bis zu 100% betragen. Die Inkubationszeit beträgt von wenigen Wochen und bis zu mehreren Monaten. Sie ist von verschiedenen äußeren und inneren Faktoren, wie Stress und Kondition der Fische abhängig. Betroffen sind alle Altersklassen bei Wassertemperaturen zwischen 18-29 °C. Klinisch gesehen stehen Kiemennekrosen, vermehrte Schleimproduktion, Hämorrhagien der Haut,- Leber,- Milz und Nieren im Vordergrund. Überlebende Fische bleiben vermutlich über Jahre latent Virusträger und stellen eine potentielle Gefahr beim Handel mit Lebendfischen in der Teichwirtschaft und Hobbyhaltung dar. Eine Immunisierung mittels attenuierten Lebendimpfstoff wird derzeit aus wissenschaftlicher Sicht abgelehnt.
1997 wurden erstmals Massensterben bei Koi durch KHV in Israel, USA und in Europa beobachtet. In Deutschland kommt das Virus in allen Bundesländer im Zierfischsektor und teilweise auch in Nutzkarpfenbeständen vor. Der Verband deutscher Zierfischhändler seit März 2003 ein Eigenkontrollsystem für importierte Koi eingeführt um einer Verbreitung des Virus und möglichen Regressansprüchen vorzubeugen. Die Wirtschaftliche Bedeutung von KHV ist als hoch anzusehen. Nach Schätzung des Handels ist durch KHV –Infektionen für den Groß- und Zoohandel in Deutschland mit wirtschaftlichen Schäden in Millionenhöhe zu rechnen. Eine Einführung einer Anzeigepflicht und Untersuchungspflicht für KHV sowie Zertifikationspflicht beim Handel mit Karpfen innerhalb der EU, sowie mit Drittländern wird gefordert. Eine Aufklärung der Fischhalter einschließlich Händler und Hobbyhalter zum Krankheitsbild der KHV und der Schutzmaßnahmen muss durchgeführt werden um Zier- und Nutzkarpfenbestände flächenmäßig frei von KHV zu halten. Bisher fehlen spezifische tierseuchenrechtliche Regelungen sowohl innerhalb der EU und Deutschlands als auch weltweit für diese Fischseuche.