Tödlicher Unfall: Kapitän muss Strafe zahlen

Vor Rügen kollidierte ein Angler im Schlauchboot mit einer Fähre und starb (wir berichteten hier). Jetzt wurde gegen den Kapitän ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen.

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Fähre auf Rügen (Beispielbild)

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund teilte mit, dass ein Strafbefehl gegen den Schiffsführer wegen fahrlässiger Tötung erlassen wurde. Die Entscheidung sei rechtskräftig und der 56-jährige Mann müsse mehrere Tausend Euro zahlen.
Das Fährschiff kam am 20. April 2021 von einer Werft und kollidierte bei Stahlbrode mit dem Schlauchboot des Anglers. Dabei wurde der 74-jährige Angler von der Schiffsschraube erfasst, verlor einen Arm und starb trotz schneller medizinischer Versorgung.
Dem Schiffsführer wird angelastet, dass er für ausreichend Ausblick hätte sorgen müssen. Einige Aspekte deuteten auf auch Eigenverschulden des Anglers hin, da er nicht im Fahrwasser hätte angeln dürfen.


Quelle: https://www.gmx.net/magazine/regio/...aehrenkollision-strafbefehl-kapitaen-36543484
 
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Die beiden hätten sich wohl besser nicht getroffen, an diesem Tag.
Wie schon oben geschrieben, haben beide wohl Fehler gemacht?
Der Schiffsführer, der mit zwei Besatzungsmitgliedern unterwegs war, hätte für ausreichend Ausblick sorgen müssen, sagte der Behördensprecher.
Das hier verstehe ich dennoch nicht, die Fähre kam von der Werft, war also leer.
Wieso hatte der Kapitän denn Sichtbehinderungen, waren die Scheiben zu geklebt, oder haben dem Ruderführer die beiden anderen Besatzungsmitglieder in der Aussicht gestanden, Nebel?
Fähren sind eigentlich recht manövrierfähig, ein Ausweichen hätte also bei guter Sicht zum Erfolg geführt, den Angler so am Leben gelassen.
Bei der Berufsschifffahrt habe ich häufig den Verdacht, dass die halt auf ihrem Vorfahrtrecht bestehen und daher nicht, oder (zu) spät reagiert wird.


Jürgen
 
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Ohne genaue Details zu kennen ist eine Beurteilung sehr schwierig. Ich kann mir vorstellen, dass sich Kapitäne großer Schiffe des Öfteren in Situationen wiederfinden in denen sie auf den gesunden Menschenverstand bzw. Selbsterhaltungsinstinkt von Führern kleiner Wasserfahrzeuge bauen, Zumal, wenn sich diese außerhalb zulässiger Wasserwege befinden. Dass so ein Berufsskipper gerne mal etwas zu sehr von sich selbst eingenommen ist weiß ich aus eigener Erfahrung. Vor allem wenn es um doofe Freizeitkapitäne geht.
 
....theoretisch ja. Der BGH geht im Straßenverkehr vom sogenannten „Idealfahrer“ aus, der alles sieht, alles hört und alle Vorschriften kennt. Es gibt ja im Straßenverkehr auch das Beispiel des Kindes, dass plötzlich zwischen parkenden Autos hervorspringt. Fährt man es an, ist man dran.
Ich denke auch, das es im obigen Fall nicht darauf ankommt, ob der arme Schlauchbootangler dort ankern bzw. fischen durfte.
Bei einem Fahrkässigkeitsdelikt - und nichts anderes wurde ja vorgeworfen - kommt es halt nur auf den Sorgfaltspflichtenverstoß des Fährführers an und ein solcher liegt - auch wenn die bekannte Tatsachenlage recht dünn ist - wohl vor.
Er muß als Fährführer kontrollieren, ob sein Fahrweg frei ist. Etwas anderes könnte vlt. gelten, wenn die Sicht sehr schlecht war (Nebel oder Regen) und der Fährführer die Signalanlage betätigt hat.
 
....theoretisch ja. Der BGH geht im Straßenverkehr vom sogenannten „Idealfahrer“ aus, der alles sieht, alles hört und alle Vorschriften kennt. Es gibt ja im Straßenverkehr auch das Beispiel des Kindes, dass plötzlich zwischen parkenden Autos hervorspringt. Fährt man es an, ist man dran.
Ich denke auch, das es im obigen Fall nicht darauf ankommt, ob der arme Schlauchbootangler dort ankern bzw. fischen durfte.
Vorsicht! Nicht Strafrecht mit der zivilrechtlichen Haftung vermischen. Das eine hat mit dem Anderen nicht viel zu tun, insb. kennt unser Strafrecht keine Gefährdungshaftung und kein vermutetes Verschulden.

Dem Part zur Fahrlässigkeit (aus dem Beitrag, nicht mit zitiert) stimme ich aber zu.
 
Tragisch der Unfall - über die Schuld des Kapitäns kann ich nichts und will ich nichts sagen ,
habe es ja nicht gesehen -
da ich gern mit Beispielen argumentiere - muß ich auf der Autobahn mit einer Oma mit
Rolator rechnen ??
Ja,
leider schon gesehen auf der A 8 bei Pforzheim und Polizei verständigt die waren aber auch schon informiert!

Grussen Michaael
 
Daß bei professionellen Fahrern zu Wasser und zu Land das Recht des Stärkeren nicht das Denken dominiert,darf aber getrost bestritten werden.
In der Luft weiß ich nicht.:angel
Ich habe mehrfach schlechte Erfahrungen gemacht als:
Ruderbootfahrer gegenüber Ausflugsschiffen
Motorbootfahrer auf:
Rheinstrom,Bodden,Ostsee,Atlantik,ausl. Talsperren,und nee, war nicht im Weg. War kilometerweit Platz,aber:draufgehalten.

Als Autofahrer/Vielfahrer/Gespannfahrer auf der Autobahn meist täglich. Und nee, bin kein SloMo-Fahrer.

Die Crashs hab ich in allen Fällen nun/jetzt jahrzehntelang verhindert,in dem ich mich defensiv verhalten habe. Soviel zur Info.
 
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Zu dem Artikel möchte ich sehr gerne einiges korrigieren. Der Angler hat weder geankert noch geangelt. Er hat sich stehend im Boot in Seenot befunden. Nach erster Aussage des Matrosen, der mit an Bord war, forderte dieser den Kapitän sofort auf die Maschine zu stoppen! Der Kapitän ignorierte dies, weil er abgelenkt war! Die Ersthelfer, denen besonderer Danke gelten sollte, hielten den Verunglückten sage und schreibe 25 Minuten im 7 Grad kalten Wasser über der Oberfläche! Die Bilder und Schreie werden sie ihren Lebtag nicht vergessen! Für diese taffen Männer gab und gibt es keine Hilfe. Soviel dazu, schnelle Hilfe kam da nicht! 25 Minuten Kampf im kalten Wasser und die Besastzung der Fähre und des Tonnenlegers hingen zuschauend über der Reling ohne zu helfen! Erst auf Anordnung der Notärztin wurde nach 30 Minuten der Tonnenleger herbeigerufen und zur Hilfe aufgefordert! Der Verunglückte starb auch nicht am Unfallort, wie berichtet wird, sondern er kämpfte 2 Stunden und verstarb im Hafen. Zur „Strafe“ lässt sich nur sagen ein Mensch ist 5000€ wert. Die Zahlung geht an die Staatskasse und nicht an die Angehörigen, die weder zur Urteilsverkündung vorgeladen waren noch bis heute kein Wort der Entschuldigung und auch kein „Es tut uns leid“ gehört haben. Weder vom Kapitän noch. Von der Weißen Flotte, was mehr als beschämend ist!
 

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Der Angler hat weder geankert noch geangelt. Er hat sich stehend im Boot in Seenot befunden. Nach erster Aussage des Matrosen, der mit an Bord war, forderte dieser den Kapitän sofort auf die Maschine zu stoppen! Der Kapitän ignorierte dies, weil er abgelenkt war! Die Ersthelfer, denen besonderer Danke gelten sollte, hielten den Verunglückten sage und schreibe 25 Minuten im 7 Grad kalten Wasser über der Oberfläche! Die Bilder und Schreie werden sie ihren Lebtag nicht vergessen! Für diese taffen Männer gab und gibt es keine Hilfe. Soviel dazu, schnelle Hilfe kam da nicht! 25 Minuten Kampf im kalten Wasser und die Besastzung der Fähre und des Tonnenlegers hingen zuschauend über der Reling ohne zu helfen! Erst auf Anordnung der Notärztin wurde nach 30 Minuten der Tonnenleger herbeigerufen und zur Hilfe aufgefordert! Der Verunglückte starb auch nicht am Unfallort, wie berichtet wird, sondern er kämpfte 2 Stunden und verstarb im Hafen. Zur „Strafe“ lässt sich nur sagen ein Mensch ist 5000€ wert. Die Zahlung geht an die Staatskasse und nicht an die Angehörigen, die weder zur Urteilsverkündung vorgeladen waren noch bis heute kein Wort der Entschuldigung und auch kein „Es tut uns leid“ gehört haben. Weder vom Kapitän noch. Von der Weißen Flotte, was mehr als beschämend ist!
So ähnlich habe ich mir das schon bei meinem ersten Beitrag hier gedacht!
Das sich niemand entschuldigt hat, ist auch ein normaler Vorgang in solchen Fällen, man hat wohl die Befürchtung dieses würde als Schuldeingeständnis gewertet.
Aber jetzt, wo das Urteil rechtskräftig ist, wäre es an der Zeit dies zu tun.
Dem Kapitän wünsche ich jedenfalls noch viel Zeit, die er mit seinem Gewissen leben muss, wenn er denn eines hat!

Jürgen
 
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So ähnlich habe ich mir das schon bei meinem ersten Beitrag hier gedacht!
Das sich niemand entschuldigt hat, ist auch ein normaler Vorgang in solchen Fällen, man hat wohl die Befürchtung dieses würde als Schuldeingeständnis gewertet.
Aber jetzt, wo das Urteil rechtskräftig ist, wäre es an der Zeit dies zu tun.
Dem Kapitän wünsche ich jedenfalls noch viel Zeit, die er mit seinem Gewissen leben muss, wenn er denn eines hat!

Jürgen
Würdest du bitte noch anführen woher du diese Infos hast?
Warst du vor Ort?
Danke.
Ich denke, dass es sich aus meinen Worten und dem Foto von selbst erklärt, in welcher Beziehung ich zum Verunglückten stehe. Der Ersthelfer hat nach wie vor Alpträume und spürt das Blut an seinen Händen laufen und gört das Weinen und Betteln…. Am 20.4. ist es ein Jahr her und wir leiden immernoch jeden verdammten Tag, den wir wieder ohne ihn aufstehen müssen
 
So ähnlich habe ich mir das schon bei meinem ersten Beitrag hier gedacht!
Das sich niemand entschuldigt hat, ist auch ein normaler Vorgang in solchen Fällen, man hat wohl die Befürchtung dieses würde als Schuldeingeständnis gewertet.
Aber jetzt, wo das Urteil rechtskräftig ist, wäre es an der Zeit dies zu tun.
Dem Kapitän wünsche ich jedenfalls noch viel Zeit, die er mit seinem Gewissen leben muss, wenn er denn eines hat!

Jürgen
Danke Leider werden wir es nie erfahren, da sich niemand jemals gemeldet hat. Aber die Last bleibt hoffentlich noch lange kleben
 
Ich denke, dass es sich aus meinen Worten und dem Foto von selbst erklärt, in welcher Beziehung ich zum Verunglückten stehe. Der Ersthelfer hat nach wie vor Alpträume und spürt das Blut an seinen Händen laufen und gört das Weinen und Betteln…. Am 20.4. ist es ein Jahr her und wir leiden immernoch jeden verdammten Tag, den wir wieder ohne ihn aufstehen müssen
Mein herzliches Beileid.
So etwas will niemand erleben.
Wenn dich das Geschehene nicht los lässt, ist es keine Schande sich Hilfe zu suchen und eventuell eine Traumatherapie zu machen.

Jürgen
 
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