Tierschutz in der Fischerei

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Gast 1

Guest
AW: Tierschutz in der Fischerei

bamels schrieb:
Hi Sailfisch,

Die rechtlichen Grundlagen liegen in den jeweiligen Fischereigesetzten bzw. Vo, DVO, oder VWV`s. Diese Sondergenehmigungen unterliegen jedoch einer strengen Überwachung und mir ist nur ein Fall aus der Praxis bekann.

Da war ein kleiner Weiher (Naturschutzgebiert) in dem ein Waller sein Unwesen trieb. Nach etlichen Fehlversuchen wurde dort das Fischen mit lebenden Ködern erlaubt da der See nicht abgelassen werden konnte und der Waller einen enormen wirtschaftlichen und ökologisschen Schaden anrichtete.

In einem zusatz heißt es aber auch das jeder Fischer dies eigenverantwortlich vornimmt.

Gruss Bamels

Ich muß als Erstes, da ich jetzt Deinen Fragebogen gelesen habe, den "Fake" zurücknehmen. Es sah allerdings sehr verdächtig aus.

Des weiteren sind Deine Fragen deutlich auf Verstöße gegen geltendes Recht aus. Sowohl aus dem Bussgeldbereich, als auch aus dem Straftatbestand. Daher kann ich jetzt eine Verbindung vom Angeln zur Polizei erkennen.

Allerdings Deine Ausage, die ich fett markiert habe, ist falsch.

Es gibt keine Sondergenehmigungen, um einen lebenden Köderfisch zu benutzen, da es bundesweit gegen das Naturschutzgesetz steht.
U.A. Elektrofischen wird erlaubt.

Lebender KöFi nie.

Ich weiß das daher, weil ich selber eine Anfrage gestartet hatte, um extrem große Hechte aus einem kleinen Gewässer zu entfernen.

 

bamels

New Member
AW: Tierschutz in der Fischerei

Hi Falk,

Danke das du dich nochmal gemeldet hast. Zu deiner Aussage, das e nicht Stimmt, kann ich nur sagen das ich irgentwo in neinen Unterlagen entsprechndes hab. Ich versprech dir das ich es dir online schick. Vielleicht kannst du es ja das nächste mal als Argumentationshilfe gebrauchen.

Die genauen Umstände bei deinem Fall kenn ich nicht, aber es wäre nett wenn du mir ein bißchen mehr darüber schreibst.

Zu den Fragen die auf Verstöße ausgeleget sind kann ich nur nochmal sagen, dass ich nichts böses will. Anglerehrenwort!

Natürlich habe ich einen eigenen Konflikt als Polizist und Angler, aber ich will nicht mit der Arbeit erzielen, dass wir Angler noch mehr bestraft werden. Ich kenne es leider aus der Praxis (war mal bei Wasserschutz), dass wir Anweisungen von den Staatsanwaltschaften hatten alles zur Anzeige zu bringen. Uns waren also die Hände gebunden. Damit bin ich aber nicht einverstanden. In anderen Gebieten ist es üblich das der Beamte im eigenen Ermessen handeln, es somit auch bei mündlichen Verwarnungen belassen kann. Diese Kollegen haben auch die Möglichkeit sich an den Gutachten zu orientieren was dankbar angenommen wird.

Im großen und ganzen will ich sagen, dass ich nicht die Verstöße ansich aufzeigen will sonderen klare Verhältnisse zumindest für BW schaffen will. Im Gegensatz zu mancher Meinung habe ich die Möglichkeit evtl. Gutes zu bewirken, da unsere Diplomarbeiten dem Innenministerium vorgelgt werden.

Die Arbeit bekommt zudem auch der Landesverband, da ein Teil der Arbeit auch die rechtlichen Befugnisse der Fischereiberechtigten bei der Ausübung der Fischereikontrolle beinhaltet. ( Ich find das ein wichtiges Thema!) Die Fragen in Bogen sollen auch den Wissensstand der Angler prüfen, ob eventuell in der Ausbildung oder durch die Vereine nachgesteuert werden muss. Denn wenn ich etwas benutze( egal was, Setzkescher usw.) sollte ich zumindest wissen was die Voraussetzunge dafür sind, oder? (Nach der ersten Auswertung der Bögen sehe ich hier Handlungsbedarf)

Nun gut Falk, ich wäre dir aber auch weiterhin über konstruktive Kritik sehr dankbar und verspreche das ich diese auch einfließen lass, soweit es der Rahmen der Arbeit zulässt. Wenn wir nichts machen wird sich auch nichts ändern.


Zum Fragebogen kann ich nochmals sagen, dass ich euch sehr dankbar wäre, wenn sich noch Leute finden die ihn ausfüllen und an meine Adresse schicken. Ansonsten verabschiede ich mich jetzt ins hoffentlich erfolgreich Angelwochenende!

Gruss euer bamels
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Tierschutz in der Fischerei

Da könnte dann evtl. auch der Artikel hier aus unserem aktuellen Magazin für Dich interessant sein.
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Tierschutz in der Fischerei

Falk Paustian schrieb:
Es gibt keine Sondergenehmigungen, um einen lebenden Köderfisch zu benutzen, da es bundesweit gegen das Naturschutzgesetz steht.
...
Lebender KöFi nie.

Sorry ... definitiv falsch ... es gibt Ausnehmeerlaubnis

@Bamels

Frage 25 ist nicht aussagekräftig, weil wenn jemand Ja sagt, dann siehst du einen Verstoß (der ja auch Thema der Arbeit ist), obwohl es dort (Südeuropa, Nordeuropa oder Osteuropa; siehe auch Berichte über Wallerangeln) wo er es getan hat, erlaubt und üblich ist #h
 
Zuletzt bearbeitet:

Breamhunter

Hochleistungsspinner
AW: Tierschutz in der Fischerei

Ich habe die Diskussion mit großem Interesse verfolgt. Zum Hegefischen muß ich sagen, daß es im Prinzip die gleichen Veranstaltungen sind wie die früheren Wettangeln, nur unter anderem Namen. Ich glaube manchen Teilnehmern geht es nur darum, möglichst weit vorne zu landen und ihr neustes, meist mehrere 1000,-€ teures Angelgerät zur Schau zu stellen. Ich habe schon erlebt, wie Fische lebend in Fangbeutel geworfen wurden, nur um möglichst schnell den nächsten Fisch zu fangen. Der Setzkescher wäre in meinen Augen sinnvoll um gute Speisefische z.B. an einem warmen Sommertag bis zum Ende des Angelns frisch zu halten. Es ist keinem damit geholfen, wenn der Fisch entsorgt werden müßte weil er gammelig ist. Der lebende Köderfisch ist meines Wissens nach in ganz Deutschland verboten. Ich angele sowieso meist mit Kunstködern.
 

bamels

New Member
AW: Tierschutz in der Fischerei

Hallo Toni,

bin davon ausgegangen das es klar ist, das es sich um den deutschen Raum handelt, sorry.

Hi Breamhunter,

danke das du interessiert bist. Deine Beobachtungen kann ich zumindest zum Teil bestätigen, dass ich es schon selbst gesehen hab wie Angler die Fische nicht töten. Hier wäre allerdings der Einsatz eines Setzkeschers anzuraten.

Ich gehe aber davon aus das solche Vorkommnisse wirklich die Ausnahme sind.

Gruss Bamels
 

Lengjäger

Member
AW: Tierschutz in der Fischerei

22. Ist fischen mit lebendem Köderfischen mit dem Naturschutz vereinbar?

Du solltest Naturschutz gegen Tierschutz austauschen. Unter naturschützerischen Aspekten spricht nichts gegen lebenden Köderfisch, höchstens gegen Gummifische mit Bleikopf. ;)
 

Toni_1962

freidenkend
AW: Tierschutz in der Fischerei

bamels schrieb:
bin davon ausgegangen das es klar ist, das es sich um den deutschen Raum handelt

Eindeutig fragen, nicht davon ausgehen, weil die Eindeutigkeit einfach fehlt, und du willst doch korrekt arbeiten;)
 
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