Aal
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Hallo,
ich habe vor, bald wieder am Teltowkanal angeln zugehen und zwar im bereich von Kohlhasenbrück. Nun steht in der Gewässerordnung vom teltowkanal allerdings, dass das Angeln "von der Einmündung in den Griebnitzsee bis zur alten Autobahnbrücke in Dreilinden" erlaubt ist. Das find ich etwas merkwürdig. Von der Einmündung in den Griebnitzsee bis nach Dreilinden, das würde ja bedeuten, dass man auch im Griebnitzsee fischen dürfte. Wisst ihr da genaueres?
ich habe vor, bald wieder am Teltowkanal angeln zugehen und zwar im bereich von Kohlhasenbrück. Nun steht in der Gewässerordnung vom teltowkanal allerdings, dass das Angeln "von der Einmündung in den Griebnitzsee bis zur alten Autobahnbrücke in Dreilinden" erlaubt ist. Das find ich etwas merkwürdig. Von der Einmündung in den Griebnitzsee bis nach Dreilinden, das würde ja bedeuten, dass man auch im Griebnitzsee fischen dürfte. Wisst ihr da genaueres?