Hallo,
die Anforderungen an Erlaubnisscheine sind i.d.R. in den jeweiligen Fischereigesetzen geregelt.
In Bayern muss z.B. eine Gültigkeitszeit, bzw. ein Zeitraum angegeben werden.
Steht jetzt nur: "gültig am TT.MM.JJJJ " drauf, gilt die Erlaubnis m.W. am angegebenen Tag von 0:00 -24:00 Uhr im Rahmen des BayFiG und der AVFiG und Bezirksverordnungen. Wenn also Nachtangelverbot herrscht, darf man trotz gültiger Erlaubnis den Fischfang nicht ausüben. Betrifft m.W. z.B. Angler in BW.
Steht zusätzlich noch ne Uhrzeit von - bis drauf, dann entsprechend kürzer.
Steht von Tag/Uhrzeit - bis Tag/Uhrzeit drauf , kann sich Erlaubnis auch über mehr als einen Tag erstrecken.
Nun kann jeder, der eine Angelkarte verkauft, die Bedingungen selber bestimmen.
Das kann der Fischereiberechtigte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben individuell regeln.
Dürfte in anderen Bundesländern ähnlich sein.
Dies ist aber nur meine persönliche Meinung und soll keine Rechtsberatung darstellen.
Kann auch völliger Unsinn sein, was ich da geschrieben habe.