Moin forumiten,
unter Umständen ist das hier das falsche Unterforum, also liebe admins ggf. verschieben.
Bei mir "nebenan" gibt´s den See der Giganten mit Riesenfischen, und zwar Stör, Wels, Karpfen usw.
Mich interessiert die rechtliche Wertung der Fischerei dort: Darf ich dort Störe befischen wo die doch in NRW geschützt sind, oder handelt es sich um eine nicht geschützte Unterart ?
Das führt zur Zweiten Frage: Catch and release #6
Das ist in der Teichanlage durch Hausrecht bei Großfischen(Stör, WELS, und auch Karpfen meine ich) Vorgeschrieben. Nun habe ich folgendes gefunden:
http://www.fischereiverein-hannover.de/joomla/images/stories/document2011-09-29-125346.pdf
Kann der Teichbesitzer eine solche Vorschrift erlassen, d.h. ist diese Rechtsvorschrift rechtsverbindlich oder mache ich mich gar strafbar ?
Ich frage nicht ob hier irgendwer C&R befürwortet oder nicht, mich interessiert einzig und allein die rechtliche Wertung, denn auch auf meinem Privatgrund kann ich ja mit der Kreatur nicht treiben was ich will weil´s ja Privatgrund ist und die Tiere mein Eigentum sind( vergl. das Urteil oben).
Und bitte Jungs und Mädels : ich freue mich über jeden Beitrag der sinnvoll ist, nicht aber über polemische Sprüche oder aber über Vokabeln wie Abknüppel, wegknüppel, alles kalt machen usw, ich glaube ihr versteht was ich meine.
Ich hoffe mal auf sinnige Antworten
Petri Heil und Viel Spass am Wasser
tesselata
unter Umständen ist das hier das falsche Unterforum, also liebe admins ggf. verschieben.
Bei mir "nebenan" gibt´s den See der Giganten mit Riesenfischen, und zwar Stör, Wels, Karpfen usw.
Mich interessiert die rechtliche Wertung der Fischerei dort: Darf ich dort Störe befischen wo die doch in NRW geschützt sind, oder handelt es sich um eine nicht geschützte Unterart ?
Das führt zur Zweiten Frage: Catch and release #6
Das ist in der Teichanlage durch Hausrecht bei Großfischen(Stör, WELS, und auch Karpfen meine ich) Vorgeschrieben. Nun habe ich folgendes gefunden:
http://www.fischereiverein-hannover.de/joomla/images/stories/document2011-09-29-125346.pdf
Kann der Teichbesitzer eine solche Vorschrift erlassen, d.h. ist diese Rechtsvorschrift rechtsverbindlich oder mache ich mich gar strafbar ?
Ich frage nicht ob hier irgendwer C&R befürwortet oder nicht, mich interessiert einzig und allein die rechtliche Wertung, denn auch auf meinem Privatgrund kann ich ja mit der Kreatur nicht treiben was ich will weil´s ja Privatgrund ist und die Tiere mein Eigentum sind( vergl. das Urteil oben).
Und bitte Jungs und Mädels : ich freue mich über jeden Beitrag der sinnvoll ist, nicht aber über polemische Sprüche oder aber über Vokabeln wie Abknüppel, wegknüppel, alles kalt machen usw, ich glaube ihr versteht was ich meine.
Ich hoffe mal auf sinnige Antworten
Petri Heil und Viel Spass am Wasser
tesselata