Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

tesselata

Member
Moin forumiten,
unter Umständen ist das hier das falsche Unterforum, also liebe admins ggf. verschieben.

Bei mir "nebenan" gibt´s den See der Giganten mit Riesenfischen, und zwar Stör, Wels, Karpfen usw.

Mich interessiert die rechtliche Wertung der Fischerei dort: Darf ich dort Störe befischen wo die doch in NRW geschützt sind, oder handelt es sich um eine nicht geschützte Unterart ?
Das führt zur Zweiten Frage: Catch and release #6
Das ist in der Teichanlage durch Hausrecht bei Großfischen(Stör, WELS, und auch Karpfen meine ich) Vorgeschrieben. Nun habe ich folgendes gefunden:
http://www.fischereiverein-hannover.de/joomla/images/stories/document2011-09-29-125346.pdf
Kann der Teichbesitzer eine solche Vorschrift erlassen, d.h. ist diese Rechtsvorschrift rechtsverbindlich oder mache ich mich gar strafbar ?
Ich frage nicht ob hier irgendwer C&R befürwortet oder nicht, mich interessiert einzig und allein die rechtliche Wertung, denn auch auf meinem Privatgrund kann ich ja mit der Kreatur nicht treiben was ich will weil´s ja Privatgrund ist und die Tiere mein Eigentum sind( vergl. das Urteil oben).

Und bitte Jungs und Mädels : ich freue mich über jeden Beitrag der sinnvoll ist, nicht aber über polemische Sprüche oder aber über Vokabeln wie Abknüppel, wegknüppel, alles kalt machen usw, ich glaube ihr versteht was ich meine.

Ich hoffe mal auf sinnige Antworten
Petri Heil und Viel Spass am Wasser
tesselata
 

Bolli82

Member
AW: Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

Hm wenn ich mir dieses Urteil so anschaue, kommen bei mir einige Fragen auf.

Wieso ist dann angeln erlaubt. Darf ich dann nur angeln wenn ich den fisch essen will? Oder habe sich sonst keinen triftigen Grund zu angeln?
 

tesselata

Member
AW: Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

. Darf ich dann nur angeln wenn ich den fisch essen will? Oder habe sich sonst keinen triftigen Grund zu angeln?

GENAU SO IST ES.
Lebende Karpfen auf dem Wochenmarkt verkaufen ist allerdings erlaubt....#d
 

j.Breithardt

forever young
In stillem Gedenken
AW: Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

GENAU SO IST ES.
Lebende Karpfen auf dem Wochenmarkt verkaufen ist allerdings erlaubt....#d



Das glaube ich nicht.Die dürfen wohl lebend gehältert werden,müssen meines Wissens nach aber vor der Abgabe getötet werden.:m
 

Gardenfly

Active Member
AW: Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

Bei Teichbesatz von Stören hat der Käufer eine Rechnung/Herkunftsnachweis und kann damit beweisen das dies eine Nachzucht aus kommerzieller Haltung ist -dann ist es erlaubt.
Störhybriden werden kaum noch verkauft nur diverse Störarten.

Ist nicht bei jeder geschützten Tierart erlaubt, aber da Leute die solche Gesetzte erlassen und ihre Klienten gerne Kaviar essen sorgt man dafür das für die Oberen sich nichts ändert .


Frage 2 du darfst andere Fische mitnehmen? wenn ja, ist alles OK da du nicht mit den C&R Ziel ans Wasser gehst .Untermassige oder in Schonzeit darf man schliesslich ebenfalls nicht mitnehmen.
 

Bolli82

Member
AW: Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

Das glaube ich nicht.Die dürfen wohl lebend gehältert werden,müssen meines Wissens nach aber vor der Abgabe getötet werden.:m

In dem Behälter auf dem Wochenmarkt "leiden" die dann nicht?
Oder haben Angst? |muahah:

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das ist auch gut so nur sollte man einige Gesetze mal überprüfen.
 

Bolli82

Member
AW: Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

Frage 2 du darfst andere Fische mitnehmen? wenn ja, ist alles OK da du nicht mit den C&R Ziel ans Wasser gehst .Untermassige oder in Schonzeit darf man schliesslich ebenfalls nicht mitnehmen.


Verstehe ich das richtig, wenn ich also dem C&R anhänge muss ich falls ich gefragt werde sagen das ich angel um was zwischen die kiemen zu bekommen? Damit ich solchen Verfahren aus dem Weg gehe?

Also auch an anderen Gewässern als diesen privat Teichen?
 

j.Breithardt

forever young
In stillem Gedenken
AW: Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

In dem Behälter auf dem Wochenmarkt "leiden" die dann nicht?
Oder haben Angst? |muahah:

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das ist auch gut so nur sollte man einige Gesetze mal überprüfen.


Selbstverständlich tun sie das.Aber das war nicht der Kern der Frage.
Also umsonst gelacht.:m
 

Gardenfly

Active Member
AW: Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

Verstehe ich das richtig, wenn ich also dem C&R anhänge muss ich falls ich gefragt werde sagen das ich angel um was zwischen die kiemen zu bekommen? Damit ich solchen Verfahren aus dem Weg gehe?

Also auch an anderen Gewässern als diesen privat Teichen?

Ernie1973 hatte dazu mal was im Board gepostet
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

@tesselata
Heimische Störe werden nicht gehandelt, weil es sie einfach im Handel nicht giebt.
Es sind auch keine Unterarten, es sind andere Arten die nun in der Teichwirtschaft gesetzt werden.
Da es sich nicht um heimische Arten handelt, bestehen rechtlich keine Schutzbestimmungen.
Es kann aber sein das Diese Tiere eigendlich nicht besetzt werden durften.

Beim Rest wird es schwerer.
Wenn der Besitzer c&R vorschreibt.

Ich denke, du erhälst kein Eigentumsrecht an dem Fisch, da Dier ja bekannt war, das diese nicht entnommen werden dürfen.
Du darft da zwar fischen aber eben nicht auf diesen Zielfisch.

Brroööh.. wie erkläre ich das.
All das was der Besitzer vorgiebt ist nichtig, wenn es Gesetze bricht.
Also könntest Du meinen Du darfst, aber du darfst halt nur auf Fische angeln um diese zu entnehmen. (dein Link)
Es war dier also verboten auf diese Fische zu fischen, vom Eigentümer des Gewässers.

Wenn Du nun " zufällig" einen fängst, gelangt er nicht in Deinen Besitz.

Jetzt könnte ein Richter aber auch von gezielter Täuschung ausgehen oder es mit Naturschutz oder Tierschutz verbinden...
Da kommen dann Landes und Bundesgesetze ins Spiel, keine Ahnung wie es ausgehen würde.
Wie schon geschrieben das höhere Recht bricht das geringere bei Wiederspruch.

Ist Dier geholfen?
Nicht wirklich oder?
 

tesselata

Member
AW: Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

@tesselata
Heimische Störe werden nicht gehandelt, weil es sie einfach im Handel nicht giebt.
Es sind auch keine Unterarten, es sind andere Arten die nun in der Teichwirtschaft gesetzt werden.
Da es sich nicht um heimische Arten handelt, bestehen rechtlich keine Schutzbestimmungen.
Es kann aber sein das Diese Tiere eigendlich nicht besetzt werden durften.

Beim Rest wird es schwerer.
Wenn der Besitzer c&R vorschreibt.

Ich denke, du erhälst kein Eigentumsrecht an dem Fisch, da Dier ja bekannt war, das diese nicht entnommen werden dürfen.
Du darft da zwar fischen aber eben nicht auf diesen Zielfisch.

Brroööh.. wie erkläre ich das.
All das was der Besitzer vorgiebt ist nichtig, wenn es Gesetze bricht.
Also könntest Du meinen Du darfst, aber du darfst halt nur auf Fische angeln um diese zu entnehmen. (dein Link)
Es war dier also verboten auf diese Fische zu fischen, vom Eigentümer des Gewässers.

Wenn Du nun " zufällig" einen fängst, gelangt er nicht in Deinen Besitz.

Jetzt könnte ein Richter aber auch von gezielter Täuschung ausgehen oder es mit Naturschutz oder Tierschutz verbinden...
Da kommen dann Landes und Bundesgesetze ins Spiel, keine Ahnung wie es ausgehen würde.
Wie schon geschrieben das höhere Recht bricht das geringere bei Wiederspruch.

Ist Dier geholfen?
Nicht wirklich oder?

Sowas hatte ich mir schon gedach,"zufällig fangen", mannmannmann..
interessanterweise sind solche "Hausbestimmungen" auch nicht online zu finden sondern nur Vor ort in Papierform#d
da lernt Hinz und Kunz für den Schein und dann gibts Rechtsbeugung mit "vorsätzlich-zufällig fangen"

Aber ich glaube das stimmt schon, allerdings weis ich nicht ob das bei wallern auch so einfach geht, das man also Eigentumsrecht am Fich erwirbt solange der unter 10 KG wiegt.
Wir werden es erst wissen wenn Jemand hingeht, ´nen Stör fängt und Ihn abschlägt.
Jo; und beim folgenden Prozess gegen den Pächter gewinnt(oder nicht) weil er Ihn mit heim in die Truhe nehmen will.

Und ewig wiehert der Amtsschimmel...|uhoh:
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

OT ...oder auch nicht.
Denkt bitte dran, dass dies ein "offenes Forum" ist. Heißt, hier liest jeder mit, der Interesse hat, ...aus welchen Gründen auch immer.
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

Ich denke der Eigentümer wird den Fänger ziehen lassen.
Ein Hausverbot wahrscheinlich, aber vor Gericht kann er ja seine Eigentumsrechte am Fisch versuchen gelten zu machen...
Ist aber immer schlechte Werbung und sicher möchte er auch nicht erklären warum er da Leute gegen Geld auf Fische angeln lässt, die nicht entnommen werden sollen.
Fische, die dort unter Umständen überhaupt nicht sein dürften und Angler die vieleicht, nicht alle fischen dürften.
Verlierer wäre er wohl immer.
 

tesselata

Member
AW: Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

Mensch Kati: genau das meine ich: Das ist alles deratig "Grauzonig" und ggf. halb-OK-teil-waidgerecht das man nichtmal drüber sprechen darf ohne Angst vor Peta und denen da oben zu bekommen...#q

Gibts keinen Smiley der kotzt ??

ich lösch das hier alles gleich morgen früh
 

koeky

Member
AW: Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

In unserer Gegend gibt's mehrere Teichanlagen,hauptsächlich mit Forellenbesatz,Stör, Waller und Aal wird dort auch besetzt.Diese Fische sind allerdings dann nur für's Nachtangeln bestimmt,dürfen also Tagsüber nicht entnommen werden.Nachtangeln findet 2x im Jahr statt... An diesen Teichen sitzen viele Angler ohne gültigen Fischereischein.So wie ich das Gesetz verstehe dürfen die doch eigentlich überhaupt nicht fischen,oder?
 

tesselata

Member
AW: Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

An diesen Teichen sitzen viele Angler ohne gültigen Fischereischein.So wie ich das Gesetz verstehe dürfen die doch eigentlich überhaupt nicht fischen,oder?
Ne, dürfen die nicht.#d
Aber darum gehts ja auch in diesem Falle nicht..
(und nur 2 mal pro Jahr und dann Nachts entnehmen dürfen) empfinde ich auch als seltsam|bigeyes
 

Gardenfly

Active Member
AW: Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

Es gibt genug Anlagen in den der Fang von Graskarpfen untersagt ist, da beschwert sich auch keiner .
In vielen Fischereigesetzen und Durchführungsbestimmungen steht sogar das gesetzliche Maße und Fangverbote nur die Untergrenze sind und vom Fischereirechtsinhaber nach oben jederzeit veränderbar sind.
 

tesselata

Member
AW: Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

Überraschung Überraschung : habe heute die neue Fisch und Fang erhalten: headliner C&R

mensch was bin ich aktuell |bigeyes​
 

mike_w

Member
AW: Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

Ich frage mich, was diesem Karpfenangler (Eingangsthread Link: Der im Zeitungsartikel den Karpfenfang zum Spaß erklärt und daher wegen C&R verurteilt wird) in den irren Kopf geht, so einen Artikel zu veröffentlichen#q#q.
Er bringt alle anderen Angler in Verruf und erweist dem vernünftigen C&R einen Bärendienst. Nur solchen eitlen und dummen Selbstdarstellern haben wir die verschärfte Gesetzgebung zu verdanken. Ich hoffe, er hatte wenigstens den Mumm, dieses Urteil zu Lasten aller anderen Angler anzufechten und sich einen geeigneten Verteidiger zu suchen. Damit dürfte das Revisionsverfahren mit der richtigen Argumentation zu gewinnen sein.

Zu den C&R bei den Stören, Karpfen und Welsen verschaffen sich die Anlagenbetreiber Rechtssicherheit, in dem die Fische selbstverständlich entnommen dürfen. Der Haken ist nur, die Fische sind nicht im Tageskartenpreis enthalten und kosten z.B. 15€ und mehr pro Kilogramm extra. Ein 30kg Stör kostet dann 450€ extra. So geht dann C&R durch die Hintertür (allerdings sind das schon nahezu Selbstkostenpreise des Anlagenbetreibers und daher auch nicht verwerflich).
 
Zuletzt bearbeitet:

Besorger

Active Member
AW: Stör, Wels und Co. aus Teichanlagen

also eig darf kein fisch aus angelanlagen zurück gesetzt werden. das habe ich gestern auch erfahren.in den erlaubniskarten sind meist die fische enthalten forellen kleine störe(beris) aber wenn wir mal z.b wie im see der giganten den beluga von 2metern nehmen kostet dieser fisch um die 2 -3000euro wenn nicht sogar noch mehr und das lässt der betreiber sich bezahlen sonst kann ja jeder kommen den fisch anglen zufällig und verkaufen. aber ich glaube so richtig kann einem keiner eine antwort auf die frage geben
 
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